Änderung des Sanktionenrechts
Die Kommission beauftragt die Verwaltung, eine Variante auszuarbeiten, die keine Geldstrafe, stattdessen aber für Vergehen die Busse vorsieht.

Die Kommission hat die Beratung der Vorlage zur Änderung des Sanktionenrechts fortgeführt (12.046). Sie ist der Ansicht, es sei nicht genügend abgeklärt worden, wie zweckmässig die – bedingte oder unbedingte – Geldstrafe ist. Deshalb hat sie mit 13 zu 10 Stimmen beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, ihr einen Bericht über die Wirkung der Geldstrafe sowie gleichzeitig einen alternativen Entwurf vorzulegen, in welchem auf die Geldstrafe im Sinne von Artikel 34 ff. StGB verzichtet und stattdessen als pekuniäre Strafe für Vergehen die Busse wieder eingeführt wird. Die Kommission wird sich an ihrer Sitzung vom 14. und 15. Februar 2013 wieder mit diesem Geschäft befassen.

Verfassungsgerichtsbarkeit

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 13 zu 11 Stimmen, am Eintretensbeschluss und an der Einführung einer Kontrolle der Verfassungsmässigkeit von Bundesgesetzen (05.445; 07.476) festzuhalten, nachdem der Ständerat zuvor entschieden hatte, nicht auf ihre Vorlage zur Aufhebung von Artikel 190 der Bundesverfassung einzutreten. Eine Minderheit schliesst sich hingegen dem Ständerat an und beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Mehrheit und die Minderheit der Kommission argumentieren gleich wie in der bisherigen parlamentarischen Debatte.

Schwere Körperverletzung

Die Kommission hat vom Beschluss ihrer ständerätlichen Schwesterkommission Kenntnis genommen, der parlamentarischen Initiative 10.520, die eine Erhöhung des Strafmasses bei schwerer Körperverletzung verlangt, keine Folge zu geben. Da sie den Initiativtext ebenfalls für problematisch hält und sich der Bundesrat in seiner Botschaft zur Harmonisierung der Strafrahmen mit dieser Frage befassen wird, beantragt die Kommission ihrem Rat mit 17 zu 5 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit will ihr Folge geben.

Schutz vor Rasern

Ohne Gegenstimmen beantragt die Kommission dem Nationalrat die Abschreibung einer Reihe von parlamentarischen und Standesinitiativen, deren Anliegen im Rahmen der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vom 15. Juni 2012 („Via sicura“, 10.092) umgesetzt wurden (09.326, 10.303, 09.447, 09.448, 09.450, 09.451, 09.452, 09.453). Die vom Kanton Aargau eingereichte Standesinitiative 09.327, deren Anliegen im Rahmen der parlamentarischen Beratungen von „Via sicura“ abgelehnt wurde, empfiehlt die Kommission mit 20 zu 1 Stimme zur Abschreibung. Noch nicht erfüllt ist die in der parlamentarischen Initiative 09.449 enthaltene Forderung nach einer Erhöhung des Strafrahmens für die Straftatbestände der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung. Diese Initiative soll vorerst hängig bleiben.

Ernennung als Beistand

Die Kommission beschloss mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative 12.413 Folge zu geben. Diese verlangt, dass die Erwachsenenschutzbehörde eine Person nicht mehr gegen deren Willen als Beiständin oder Beistand verpflichten kann.

Schuldbetreibung: Abwärtsspirale bei Pfändung

Mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission dem Nationalrat, der parlamentarischen Initiative 12.405 keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass die vom Schuldner effektiv überwiesenen Beträge für die Ratenzahlung von Steuern des laufenden Jahres unpfändbar sein sollen. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Zahlungsschlendrian

Mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion 08.3169 «Stopp dem Zahlungsschlendrian» abzuschreiben. Sie schliesst sich den Argumenten an, die der Bundesrat in seinem Bericht vom 4. April 2012 (12.045) vorgebracht hat. Eine Minderheit will am Auftrag an den Bundesrat festhalten; in ihren Augen darf aufgrund der Konjunkturlage, die sich seit der Annahme der Motion verschlechtert hat, nicht auf die Anhebung des Verzugszinssatzes verzichtet werden.

Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht

Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, die Verordnung über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht zu ändern und drei zusätzliche Richterstellen zu schaffen (12.425).

Die Kommission hat am 1./2. November 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Bern getagt.

Bern, 2. November 2012 Parlamentsdienste