​Mit einer Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates könnte nicht nur die gestiegene Regierungslast auf mehr Schultern verteilt werden, sondern es würde dadurch auch eine bessere Vertretung der verschiedenen Sprachregionen in der Regierung möglich. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates erachtet dies deshalb als sinnvollen Vorschlag für eine Regierungsreform.

​Während im Nationalrat am 10. September 2012 alle Vorschläge für eine Regierungsreform (01.080 s Staatsleitungsreform) abgelehnt worden waren, ist die SPK des Ständerates der Ansicht, dass die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates auf neun eine wirkungsvolle Reform darstellt. Der Nationalrat hatte sich mit 96 zu 76 gegen die Erhöhung ausgesprochen und für die Abschreibung der entsprechenden Vorlagen. Die Ständeratskommission beantragt nun mit 6 zu 4 Stimmen, diese Vorlagen aufrechtzuerhalten. Dadurch könnten die Räte auf der Grundlage der Beschlüsse des Ständerates vom 4. März 2003, als sich dieser schon einmal für eine neunköpfige Regierung ausgesprochen hatte, die Beratungen wieder aufnehmen. Stimmt der Ständerat dem Antrag zu, hat der Nationalrat definitiv zu entscheiden, ob er die Detailberatung aufnehmen oder die Vorlagen definitiv abschreiben will.

Umsetzung des Bundesrechts durch die Kantone

Die Kommission hat Kenntnis genommen von einem Bericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Bund-Kantone, in welchem Massnahmen zur Verbesserung der Umsetzung des Bundesrechts durch die Kantone präsentiert werden. Die Kommission will die diejenigen Massnahmen, welche den Einbezug der Kantone in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren betreffen, eingehender prüfen. Sie hat deshalb einstimmig eine Kommissionsinitiative beschlossen, wonach sie entsprechende Vorschläge ausarbeiten will. Dies kann sie tun, falls ihr die Kommission des Nationalrates dazu grünes Licht geben wird. 

Vorlage für elektronisches Abstimmen im Ständerat

Nachdem der Ständerat am 11. Juni 2012 mit 22 zu 21 Stimmen und einer Enthaltung einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben hatte, welche die Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems im Ständerat verlangt, hat die SPK nun die notwendigen Änderungen des Geschäftsreglements ausgearbeitet und mit 7 zu 5 Stimmen zuhanden des Rates verabschiedet (11.490 s Pa.Iv. Jenny. Transparentes Abstimmungsverhalten). Gemäss dem Entwurf der Kommission sollen die Abstimmungsergebnisse in Form von Namenslisten veröffentlicht werden bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr oder wenn mindestens zehn Ratsmitglieder es verlangt haben. Der Nationalrat publiziert heute demgegenüber die Listen zu allen Abstimmungen. Die Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Der Bericht der Kommission mit den Argumenten der Mehrheit und der Minderheit kann im Internet eingesehen werden:  Bericht und Entwurf.

Keine Verfassungsbestimmung betreffend „Bürokratie-Stopp“

Einstimmig sprach sich die Kommission ein zweites Mal gegen eine parlamentarische Initiative aus, welche den Text der nicht zustande gekommenen Volksinitiative „Bürokratie-Stopp!“ der FDP aufnimmt (10.537 n Pa.Iv. Zisyadis. Bürokratie-Stopp!). Der Nationalrat hatte der parlamentarischen Initiative am 27. Februar 2012 mit 130 zu 40 Stimmen Folge gegeben. Nachdem die Bundeskanzlei am 2. August 2012 das Nicht-Zustandekommen der Volksinitiative mitgeteilt hatte, konnte die SPK des Ständerates feststellen, dass das Anliegen bei der Bevölkerung nicht auf grosse Resonanz gestossen ist. Die Kommission erachtet es als zielführender, wenn die einzelnen Gesetze bürgerfreundlich formuliert werden, als wenn eine abstrakte Verfassungsbestimmung geschaffen wird (vgl. auch Medienmitteilung der SPK-S vom 14. Oktober 2011).

Verordnungsveto bleibt chancenlos

Die grosse Kammer hatte sich am 13.  September 2012 mit 127 zu 34 für die Einführung eines Vetos gegen Verordnungen des Bundesrates ausgesprochen (11.480 n Pa.Iv. Fraktion V. Mitsprache des Parlamentes bei Verordnungen des Bundesrates). Die Ständeratskommission hingegen bekräftigt ihre schon mehrmals geäusserte Skepsis gegenüber diesem Vorschlag mit 9 zu 1 Stimmen und einer Enthaltung (vgl. auch Medienmitteilung der SPK-S vom 2. April 2012).

Ehemalige Ratsmitglieder als Lobbyisten: Transparenz

Mit 7 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung stimmt die Kommission in modifizierter Form einer Motion zu, welcher der Nationalrat am 16. März 2012 oppositionslos zugestimmt hatte (11.4029 n Mo. Nationalrat. Transparenzregeln auch für lobbyierende ehemalige Ratsmitglieder). Danach sollen ehemalige Ratsmitglieder, die einer Lobbytätigkeit nachgehen, gleichbehandelt werden wie die übrigen Lobbyisten und sich in das entsprechende Register eintragen müssen. Allerdings ist die Kommission im Gegensatz zum Nationalrat der Ansicht, dass die ehemaligen Ratsmitglieder nur bezahlte Lobbytätigkeiten in das Register eintragen müssen. Sie beantragt eine entsprechende Änderung des Motionstexts. Eine Kommissionsminderheit befürchtet hingegen einen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand mit fraglichem Nutzen.

Parlamentarische Beratung der Legislaturplanung redimensionieren

Die Kommission hat mit 9 Stimmen gegen 1 Stimme beschlossen, einer parlamentarischen Initiative der diesjährigen Spezialkommission für die Behandlung der Legislaturplanung Folge zu geben (12.433 n Pa.Iv. Kommission 12.008-SR. Legislaturplanung). Das Parlament soll den Bericht des Bundesrates über die Legislaturplanung nur noch debattieren und ihn zur Kenntnis nehmen, aber keine Änderungen mehr beschliessen können. Der grosse Aufwand für die Beratung der Legislaturplanung steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum relativ geringen Nutzen dieser Beratung.

 

Im Weiteren hat die Kommission die noch verbliebenen Differenzen in der Vorlage für die Änderung des Bundespersonalgesetzes beraten, damit das Geschäft in der Wintersession bereinigt werden kann (11.049 s Bundespersonalgesetz. Änderung).

Schliesslich hat die Kommission auch die Beratungen betreffend die Gewährleistung der revidierten Verfassung des Kantons Schwyz begonnen (12.070 s Kantonsverfassung Schwyz. Gewährleistung). Sie will den Entscheid erst fällen, nachdem sie an der nächsten Sitzung vom 20. November 2012 Anhörungen durchgeführt haben wird.

Die Kommission tagte am 25./26. Oktober 2012 unter dem Vorsitz von Robert Cramer (GE) in Bern.

 

Bern, 26. Oktober 2012  Parlamentsdienste