Kostendeckende Einspeisevergütung
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat den im Februar dieses Jahres angekündigten Vorentwurf zur Revision des Energiegesetzes mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Ziel dieser Revision ist es, bis zur Inkraftsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundesrates die bewährte Förderung der Ökostromproduktion über die kostendeckende Einspeisevergütung rasch voranzutreiben und dabei die energieintensiven Unternehmen zu entlasten. Der Vorentwurf wird in die Vernehmlassung geschickt.

​Die Kommission hat im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (12.400), die sie selbst einreichte und der die ständerätliche Schwesterkommission im Juni zustimmte, eine punktuelle Revision des Energiegesetzes ausgearbeitet mit dem Ziel, mehr Projekte zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien in die Realisierung zu führen und gleichzeitig für die im internationalen Wettbewerb energieintensiven Betriebe weitere Entlastungen vorzusehen. Es ist in den Augen der Kommission vordringlich, dass die Situation in Bezug auf die energieintensiven Betriebe und auf die Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) so rasch wie möglich verbessert wird. Bei den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen geht es um diese zwei Probleme, die dringend behoben werden müssen und bei denen die frühestens auf Anfang 2015 vorgesehene Inkraftsetzung der Energiestrategie 2050 nicht abgewartet werden kann. Die Kommission beantragt, den Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze, der hauptsächlich der KEV-Finanzierung dient, auf 1,5 Rappen/kWh zu erhöhen, um die Warteliste abzubauen. Um die Unternehmen, deren Elektrizitätskosten mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen, nicht zusätzlich zu belasten, können sich diese die Zuschlagsbeträge gegen die Verpflichtung, ihre Energieeffizienz zu steigern, ganz oder teilweise zurückerstatten lassen. Die Kommission beantragt zudem, im Gesetz klarzustellen, dass die Produzenten wählen dürfen, ob sie die gesamte produzierte Energie oder die nach Abzug des Eigenverbrauchs überschüssige Energie ins Netz einspeisen (Eigenverbrauchsregelung). Eine Minderheit der Kommission lehnt die Erhöhung des Zuschlags ab und will diesen auf 1 Rappen/kWh belassen. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf wird Ende September eröffnet.

Die Kommission hat gleichzeitig zwei Motionen angenommen. Die Motion 12.3663 «Umbau KEV» beauftragt den Bundesrat, unverzüglich die heute KEV-berechtigten Anlagen in zwei Kategorien einzuteilen: Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 kW sollen Investitionshilfen erhalten; Anlagen mit mehr als 10 kW sollen weiter eine KEV erhalten, aber mit einer verkürzten Laufdauer von 10 bis 15 Jahren. Die Motion 12.3664 «Moderate KEV für die Industrie» verlangt, den Zuschlag für industrielle Endverbraucher auf 0,45 Rappen /kWh zu begrenzen. Eine Minderheit beantragt, die zweite Motion abzulehnen.

Gedeckte Energieholzlager im Wald

Die Kommission hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen, welche zum Vorentwurf für die Revision des Waldgesetzes durchgeführt wurde (10.470). Die Revision sieht vor, die Bestimmungen über den Bau von gedeckten Holzschnitzellagern im Wald zu lockern. Die Mehrheit der Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass für den Erhalt einer Bewilligung nicht mehr zuerst Alternativen in der Bauzone geprüft werden sollten. Solche Bauten dürfen in den Augen der Kommission insbesondere dann bewilligt werden, wenn sie der regionalen Bewirtschaftung des Waldes dienen, der vorgesehene Standort zweckmässig und die Dimensionierung der Baute den regionalen Verhältnissen angepasst ist. Die Kommission hat allerdings Verständnis für den Einwand, dass hierzu nicht eine Revision des Gesetzes selbst erforderlich sei. Sie hat deshalb beschlossen, dass die entsprechenden Änderungen in die Waldverordnung aufzunehmen sind und ersucht den Bundesrat, das Nötige zu veranlassen.

Wytweiden der Landwirtschaftszone zuteilen

Die Kommission hat ebenfalls die parlamentarische Initiative 09.469 von Nationalrat Laurent Favre vorgeprüft. Diese wurde im Sommer 2009 eingereicht und verlangt eine Änderung des Wald- und Raumplanungsgesetzes, so dass bestockte Weiden dem Landwirtschaftsgesetz unterstellt sind - und nicht dem Waldgesetz. Dadurch soll die Ausdehnung der Waldfläche in den Weiden verhindert werden und die Landwirtschaft gefördert werden. Aufgrund der damals anstehenden Revisionen der Wald- und Raumplanungsgesetze wurde die Initiative seinerzeit auf Eis gelegt. Obwohl die Kommission die heute erfolgten Gesetzesänderungen als positiv beurteilt, sind die Wytweiden in den Augen der Kommissionsmehrheit noch nicht genug geschützt. Die Kommission empfiehlt deshalb mit 10 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten der Initiative Folge zu geben. Eine Minderheit empfiehlt die Ablehnung der Initiative, da die Grundanliegen der Initiative durch die erfolgten Gesetzesänderungen bereits erfüllt seien.

Massnahmen gegen hohe Wohnungsmieten

Im Weiteren hat sich die Mehrheit mit 14 zu 11 Stimmen für ein Kommissionspostulat ausgesprochen, dass den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob flankierende Massnahmen im Wohnungssektor in Bezug auf die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit nötig seien (12.3662). Die durch die aktuelle Wachstumsrate der Schweizer Bevölkerung ausgelöste Wohnungsknappheit und die hohen Mietpreise sind der Kommission ein wichtiges Anliegen und es müsse demnach geprüft werden, ob Handlungsbedarf bestehe. Eine Minderheit beantragt, dem Postulat keine Folge zu geben, da flankierende Massnahmen nicht zielführend seien und in den freien Wohnungsmarkt eingreifen würden.

Die Kommission hat am 20./21. August 2012 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Eric Nussbaumer (S/BL) getagt.

 

Bern, 21. August 2012  Parlamentsdienste