Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) beriet als Zweitrat das Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz. Sie folgte inhaltlich mehrheitlich den nationalrätlichen Beschlüssen. Grosse Zustimmung fand die Schaffung eines nationalen Innovationsparks, der verteilt auf verschiedene Standorte aktiv zur Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz beitragen soll. Die einzelnen Standorte sollen untereinander vernetzt sein und mit den Hochschulen zusammenarbeiten.

Bereits in der Frühjahrsession 2012 beriet der Nationalrat das total revidierte Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (11.069 n)  und überwies es an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S). Der vom Bundesrat am 9. November 2011 ans Parlament überwiesene Erlassentwurf soll unter anderem die Forschungsförderung mit dem vom Parlament verabschiedeten Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) harmonisieren und die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung eines nationalen Innovationsparks schaffen.

Vertiefte Debatten gab es über den geplanten Innovationspark (Art. 32). Dazu wurden Vertreter der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz VDK, von economiesuisse, Travail.Suisse und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes angehört. Die VDK informierte über die Gründung des Vereins Swiss Innovation Park SIP und das von ihr erteilte Mandat, bis Januar 2013 ein Konzept zur Umsetzung eines Innovationsparks vorzulegen.
Den Mitgliedern war wichtig, dass der Innovationspark verschiedene Standorte haben kann, aber als ein Park mit internationaler Ausstrahlung wahrgenommen werden soll. Die kantonalen und regionalen Interessen sollen - soweit sinnvoll - berücksichtigt, gleichzeitig die Vernetzung mit den Hochschulen und der Wirtschaft aber gewährleistet werden. Mit 7 zu 6 Stimmen wurde ein Antrag angenommen, der den Vorschlag des Nationalrates teilweise aufnimmt und mehrere Standorte fordert. Dem Bundesrat soll bei der Umsetzung mehr Freiheit eingeräumt und die Forderung nach oben erwähnter Vernetzung und Zusammenarbeit soll gesetzlich verankert werden. Eine Minderheit sprach sich für eine minimale Variante zum Nationalrat aus, die dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, mehrere Standorte vorzusehen.

Bei Artikel 11 Abs. 2 Best. a und d wurde der Vorschlag des Nationalrates abgelehnt. Der Begriff der Bildung zu präzisieren sei hier nicht nötig. Auch der Forderung explizit die Berufsbildung in einem neuen Abschnitt d zu erwähnen wurde nicht nachgekommen. Alle Bildungswegen sollten gleichbehandelt werden.

Knapp wurde einem Streichungsantrag bei Art. 17 Abs. 2 (7 zu 6 Stimmen) zugestimmt. Die Regelung liegt bereits heute in der Organisationskompetenz des Bundesrates und muss nicht gesetzlich verankert werden. Eine Minderheit wünscht ein Beibehalten des Absatzes da dieser explizit dem Bundesrat einen Auftrag zur Aufhebung von Forschungsanstalten erteilt, für die kein Bedürfnis mehr besteht.

Nicht weiter verfolgt wurde der Antrag, die Kommission für Technologie und Innovation KTI, in eine eigene Rechtspersönlichkeit umzuwandeln. Dies hätte der KTI ermöglicht, die staatlichen Fördermittel im Sinne der Nachhaltigkeit über die ganze Projektlaufzeit der bewilligten Projekte verbindlich verpflichten zu können. Die Kommission bevorzugt hier den Weg über die Motion (Motion Ständerat (Gutzwiller). Kommission für Technologie und Innovation. Nachhaltige Fördertätigkeit (11.4136 s), die vom Ständerat am 7. März 2012 und der WBK-N am 10. Mai 2012 zur Annahme empfohlen wurde.

Die Schaffung einer zentralen Plattform für Publikationen der Forschungsförderungsinstitutionen in Art. 50 wurde abgelehnt. Der administrative Aufwand dafür wäre zu gross und die Forschungsresultate sind grundsätzlich heute schon zugänglich.

Mehrere Artikel (Art. 6, 9 und 11 Abs. 2 b und c, Art. 16, 24 und 51 ) wurden sprachlich, nicht aber inhaltlich überarbeitet. In der Gesamtabstimmung wurde der Vorlage einstimmig zugestimmt.

Die Kommission hat sich ebenfalls mit dem Vorschlag von NR Maire (Beschränkung der Transportkosten für Lernende (11.471) auseinandergesetzt. Diese fordert einen kostengünstigen Pauschaltarif für Jugendliche in Ausbildung. Die Schwesternkommission hat dieser Initiative Folge gegeben. Diesem Beschluss stimmte die WBK-S mit 7 zu 5 Stimmen nicht zu. Das Anliegen wurde grundsätzlich als unterstützungswürdig angesehen. Die Mehrheit der Kommission war jedoch der Meinung, dass die Kantone teilweise schon heute Beiträge an die Transportkosten übernehmen und die Transportunternehmen für Jugendliche diverse Sondertarife anbieten. Die unabsehbare Kostenfolgen sowie die unklare Umsetzung waren weitere Argumente für diesen negativen Entscheid.

Zudem beriet die WBK-S die von der Schwesterkommission eingereichte Kommissionsmotion „Änderung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen“ (11.4037 n) welche der Nationalrat in der Frühjahrssession angenommen hatte. Auch die WBK-S anerkennt, dass im Zusammenhang mit der Durchführung genetischer Untersuchungen Klärungsbedarf besteht und die heutigen gesetzlichen Grundlagen ungenügend sind. Insbesondere bei der Durchführung genetischer Untersuchungen, die ohne fachliche Begleitung und staatliche Kontrolle angeboten werden (bspw. der Online-Markt) soll besser reguliert werden können. Einstimmig beantragt die WBK-S ihrem Rat die Annahme der Kommissionsmotion.

Die unerlaubte Werknutzung über das Internet war ein weiteres Thema, mit dem sich die WBK-S eingehender befasst hatte. Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Savary. Braucht die Schweiz ein Gesetz gegen das illegale Herunterladen von Musik? (10.3263 s) hörte die Kommission Vertreter des Vereins „Musikschaffende Schweiz“ sowie Fachleute für Rechtsfragen insbesondere im Bereich des Urheberrechts an. Die technische rasante Entwicklung, welche eine illegale Nutzung von kulturellen Werken (Musik, Filme, Bücher usw.) ermöglicht, stellt die Gesellschaft vor grossen Herausforderungen und verlangt nach Regelungen. Im Hinblick auf die Bedeutung aber auch Komplexität dieses Bereichs, wird sich die Kommission an ihre nächsten Sitzung erneut mit der Thematik befassen.

 

Bern, 3. Juli 2012 Parlamentsdienste