Die Kommission hat sich mit der Frage befasst, in wie weit Schweizer Konzerne im Rahmen ihrer Auslandtätigkeit zu einer Sorgfaltsprüfung und Berichterstattung über Menschenrechte und Umwelt verpflichtet werden können. Sie hat einen Rechtsvergleichenden Bericht des Bundesrates in Beantwortung eines Kommissionspostulats (12.3980, Po. APK-N) diskutiert und dazu zwei Expertinnen aus der Wissenschaft und der Uno angehört.
Mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie eine Motion verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, einen Vorschlag zur Einführung der Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt auszuarbeiten, sei es im Rahmen der vorgesehenen Revision des Aktienrechts oder in einem eigenen Projekt. Dabei soll auch geprüft werden, unter welchen Bedingungen kleine und mittlere Unternehmen allenfalls von der Pflicht ausgenommen werden können. Zudem soll vermieden werden, dass eine Regulierung nicht die freiwilligen, weitergehenden Massnahmen von Schweizer Unternehmen bremst, die sich in diesem Bereich bereits vorbildlich verhalten (Vermeidung sogenannter „Chilling effects“). Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Schweiz damit ihrer Verantwortung als Sitzstaat zahlreicher international tätiger Unternehmen gerecht wird und sich proaktiv für eine kohärente Aussenpolitik einsetzt. Die Minderheit der Kommission sieht zum jetzigen Zeitpunkt kein Regulierungsbedarf und befürchtet wettbewerbsnachteile für Unternehmen mit Sitz in der Schweizer.
Im gleichen Zusammenhang hat die Kommission entschieden, der Petition der Jungendsession 2012 (12.2076), Kontrolle der Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) durch die multinationalen Unternehmen keine folge zu geben (mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung).
Weitere Themen
Die Kommission hat sich ausserdem mit dem Rektor Jean-Dominique Vassalli und weiteren Vertretern der Universität Genf über die Charakteristiken einer nationalen und internationalen Forschungsarbeit sowie über die Auswirkungen der Abstimmung vom 9. Februar auf die Programme Horizon 2020 und Erasmus unterhalten. Der Staatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation, Mauro Dell’Ambrogio, informierte die Kommission über den Stand der Gespräche mit der EU in dieser Angelegenheit.
Die Kommission hat zudem Pierre Krähenbühl, den Generalkommissar des Uno-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), und Dominik Stillhart, Direktor für operationelle Einsätze des IKRK, zum jüngsten bewaffneten Konflikt in Gaza angehört. Dabei wurde sie nicht nur umfassend über die humanitäre Katastrophe in Gaza informiert, sondern allgemein über die humanitäre Lage, über die dringende Notwendigkeit, die Zivilbevölkerung aus ihrer totalen Isolation zu befreien, sowie über die Probleme mit der Einhaltung der Genfer Konventionen in den besetzten Gebieten.
Die Kommission hat von den jüngsten Entwicklungen in der Ukraine-Krise Kenntnis genommen. Sie hat mit Blick auf die Neutralität der Schweiz, namentlich im Zusammenhang mit den Sanktionen der EU gegenüber Russland, über die Rolle der Schweiz als Vorsitzende der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) diskutiert. Die APK-N behandelte überdies das Problem der Annektierung der Krim und des russischen Hilfskonvois in der Ukraine vor dem Hintergrund des Völkerrechts.
Weiter ist die APK-N zu den Prioritäten der Schweiz für die 69. Tagung der Uno-Generalversammlung, die am 16. September 2014 eröffnet wird, konsultiert worden. Sie hat diesen einhellig beigepflichtet. Die Kommission hat auch über die Position der Schweiz zur Agenda für nachhaltige Entwicklung nach 2015 diskutiert.
Die Kommission hat am 1. und 2. September 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Carlo Sommaruga (SP, GE) in Genf (Universität Genf, Uni Dufour) getagt.
Bern, 2. September 2014 Parlamentsdienste