Voranschlag 2015 (14.041) und Finanzplan 2016–2018 (14.043)
Die Beratung des Voranschlags 2015 und des Finanzplans 2016–2018 begann mit der traditionellen Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Prof. Dr. Thomas Jordan, über die Einschätzung der SNB zur Wirtschaftsentwicklung im Voranschlagsjahr. Angesprochen wurden in der Diskussion die Lage der Weltwirtschaft und die Konjunkturaussichten in der Schweiz, die Entwicklung des Wechselkurses, die Stabilität der systemrelevanten Banken und die Lage auf dem Hypothekarmarkt (Finanzstabilität). Der Nationalbankpräsident erläuterte die jeweilige Position der Nationalbank. In Bezug auf die Stabilität des Finanzsystems wies Thomas Jordan darauf hin, dass die Widerstandskraft der schweizerischen Grossbanken dank der Umsetzung der Too-big-to-fail-Gesetzgebung gestiegen sei. Es bestehe aber weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere bei den Abwicklungsverfahren, wenn eine systemrelevante Grossbank Konkurs gehen würde. Angesichts der gravierenden Auswirkungen von Finanzkrisen auf die öffentlichen Haushalte ist für die Finanzkommission wichtig, dass diesbezüglich rasch Fortschritte erzielt werden. Ein Konkurs einer systemrelevanten Bank würde den Bundeshaushalt schwer belasten und hätte zur Folge, dass in allen Aufgabengebieten massive Ausgabenkürzungen vorgenommen werden müssten.
Anschliessend präsentierte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf die Zahlen der Hochrechnung des voraussichtlichen Jahresergebnisses 2014 per Ende Juni, die Eckdaten des Voranschlags 2015 (14.041; vgl. zu Einzelheiten zum Voranschlag auch die Medienmitteilung des Bundesrates vom 25. Juni 2014) sowie des Finanzplans 2016–2018 (14.043). Der Voranschlag 2015 sieht einen ordentlichen Finanzierungsüberschuss in der Höhe von 524 Millionen Franken vor.
Um den Voranschlag 2015 schuldenbremskonform zu halten, hat der Bundesrat Sparmassnahmen im Umfang von 700 Millionen Franken getroffen. Er nahm die im Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAPG; 12.101) vorgeschlagenen Kürzungsmassnahmen auf, die er in eigener Kompetenz beschliessen konnte. Aus der Mitte der Kommission wurden einzelne Kürzungsvorschläge kritisch kommentiert. Die FK verlangt eine detaillierte Zusammenstellung, wie sich diese 700 Millionen Franken zusammensetzen. Hinterfragt wurden insbesondere die Kürzungen im Landwirtschaftsbereich. Der Bundesrat wird aufgrund des Rückweisungsbeschlusses der Räte zum KAPG voraussichtlich bis Ende September den im Rückweisungsbeschluss verlangten Zusatzbericht vorlegen. Die FK wird diesen Bericht intensiv beraten. Diskutiert wurde auch die Frage, ob angesichts der sich in den letzten Monaten verschlechternden Konjunkturdaten die im Voranschlag enthaltenden Einnahmenschätzungen nicht nach unten korrigiert werden müssten. Es wurde kein entsprechender Antrag gestellt.
Weitere Geschäfte
Mit der Finanzministerin diskutierte die Kommission die Entwicklung auf dem Hypothekarmarkt (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 2. Juli 2014). Festgestellt wurde, dass sich die Zunahme der Hypothekarausleihungen in den letzten Monaten abgeschwächt hat.
Der Präsident der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) orientierte über die letzte ordentliche Tagung der NAD. In deren Zentrum standen die Beschwerden gegen Vergaben beim Ceneri-Basistunnel, welche dazu führen, dass die Inbetriebnahme später erfolgt (Näheres in der Medienmitteilung der NAD vom 27. August 2014). Die FK teilt die Besorgnis der NAD. Für sie ist alles zu unternehmen, damit nicht hohe Mehrkosten entstehen.
Der Vizepräsident der Finanzdelegation (FinDel) informierte über die wichtigsten Geschäfte der letzten Tagungen der FinDel. Besonders ausgeführt wurden die Erkenntnisse der FinDel zur Informatik sowie zum Beschaffungswesen des Bundes. Die FinDel richtete in beiden Bereichen Empfehlungen an den Bundesrat (siehe die Medienmitteilungen der FinDel vom 4. September 2014). Die FK wird diese beiden Themen an der nächsten Sitzung erneut traktandieren.
Zu einer längeren Diskussion führte die Frage, ob künftig auf die Genehmigung von Voranschlag und Rechnung des ETH-Bereichs durch die eidg. Räte verzichtet werden soll. Dazu muss die Verordnung zum ETH-Bereich angepasst werden. Der Bundesrat konsultiert die FK in dieser Frage. Die Kommission beschloss, ihre Stellungnahme auszusetzen und vom Bundesrat einen Bericht zur finanziellen und rechnungsmässigen Transparenz des ETH-Bereichs zu verlangen. Nach dem Vorliegen des Berichts wird sie sich noch einmal mit der Frage befassen.
Die Finanzkommission tagte am 4. September 2014 unter der Leitung ihres Präsidenten, Leo Müller (CVP/LU), in Bern. Zeitweise anwesend waren die Vorsteherin des Eidg. Finanzdepartements, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Mitarbeitende ihres Departements, sowie Thomas Jordan, der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank.
Bern, 5. September 2014 Parlamentsdienste