Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket
Die FK folgt beim Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAPG) dem Antrag des Bundesrates, die Beratung des ursprünglichen KAP aufzunehmen. Zustimmung beantragt sie für die Immobilienbotschaft EFD 2014 (14.045). In einem Mitbericht an die SGK beantragt die FK, die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen (14.058) abzulehnen. Einreichen wird sie ein Kommissionspostulat zum Lohnsystem des Bundes. Informiert wurde die Kommission über die wichtigsten Erkenntnisse aus diversen Sitzungen der Finanzdelegation, der Neat-Aufsichtsdelegation und ihrer für das EDA und VBS zuständigen Subkommissionen.

Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAPG)

In der Wintersession 2013 wies der Nationalrat das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAPG 2014, 12.101) an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, ein ausgaben- und ein einnahmenseitiges Szenario auszuarbeiten. Ausgabenseitig sollte insbesondere das verbindliche Ausgabenniveau von Personalbezügen zu Lasten von Personalkrediten für die Periode 2014 – 2016 auf maximal 3 Milliarden Franken pro Jahr beschränkt werden. Beim einnahmenseitigen Szenario hatte der Bundesrat aufzuzeigen, mit welchen einnahmenseitigen Massnahmen oder Verzichten auf geplante Steuersenkungen die Vorgaben der Schuldenbremse 2014 – 2016 eingehalten werden können. Der Bundesrat verabschiedete die Zusatzbotschaft am 19. September 2014 (vgl. dazu die Medienmitteilung des Bundesrates vom 19. September 2014 mit dem Vorabdruck der Zusatzbotschaft). Er beantragt darin, die Beratung des ursprünglichen KAP aufzunehmen. Die verlangten Szenarien hat er im Sinne eines wirtschaftlichen Mitteileinsatzes nur in den Grundzügen ausgearbeitet. Bei den ausgabenseitigen Massnahmen weist er darauf hin, dass beispielsweise die Umsetzung der Basisvariante (lineare Kürzung von 6,1 Prozent verteilt auf alle Departemente) einem Abbau von 2300 Vollzeitstellen entspricht. Besonders betroffen von der Massnahme wäre die Armee (insgesamt Einsparungen von 38,8 Millionen Franken) oder das Grenzwachtkorps (34,8 Millionen Franken). Der Bundesrat hat jedoch Sparmassnahmen aus dem KAP in der Höhe von 376 Millionen bereits in den Voranschlag 2015 eingebaut (vgl. Botschaft Voranschlag 2015, Band 1, S. 17f.).

Beantragt wurde, dem Antrag des Bunderates zu folgen und das ursprüngliche KAP zu beraten. Angemerkt wurde von dieser Seite, dass es sinnvoller gewesen wäre, von Beginn weg so vorzugehen. Einzelne Mitglieder stellten die Frage, ob es nach dem Einbau eines erheblichen Teils des KAP (376 Millionen) in den Voranschlag 2015 überhaupt noch sinnvoll sei, das KAPG weiter zu beraten. Wenn der Bundesrat die Massnahmen auch in den späteren Voranschlägen umsetze, könne man die Beratung beenden. Kritisiert wurde von einem Teil der Kommission, dass der Bundesrat die einnahmenseitigen Massnahmen nicht so ausführlich beschrieben habe wie die ausgabenseitigen. Es wurde deshalb ein Rückweisungsantrag gestellt. Dieser will, dass der Bundesrat – in Ergänzung zur Zusatzbotschaft – aufzeigt, mit welchen einnahmenseitigen Massnahmen oder Verzichten auf geplante Steuersenkungen unter Einhaltung der Schuldenbremse auf das KAP verzichtet werden kann. Dieser Rückweisungsantrag unterlag dem Antrag, dem Bundesrat zu folgen, mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Finanzkommission wird deshalb die Detailberatung des ursprünglichen KAPG im Februar 2015 aufnehmen. Sie verlangte von der Finanzverwaltung eine Zusammenstellung, welche Massnahmen des KAP bei der Beratung des Voranschlages 2015 durch die Räte bereits umgesetzt wurden und was im Zeitpunkt der Detailberatung noch entschieden werden muss.

Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt mit 23 Stimmen (1 Enthaltung) Zustimmung zur Immobilienbotschaft EFD 2014 (14.045). Der Bundesrat beantragt Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 277 Millionen Franken. Präsentiert wurde von der Finanzministerin die Botschaft zum Nachtragskredit II zum Voranschlag 2014 (14.042). Die Subkommissionen werden in der zweiten Sitzung zum Voranschlag 2015 die einzelnen Nachtragskredite vertieft vorprüfen.

In einem Mitbericht an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) äussert sich die FK zur Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ (14.058). Sie beantragt mit 21 Stimmen (4 Enthaltungen), den Antrag des Bundesrates zu unterstützen, dass die Bundesversammlung Volk und Ständen empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Aus finanzpolitischer Sicht würde die Volksinitiative die Architektur der Bundesfinanzen aus den Fugen heben.

Einreichen wird die FK ein Kommissionspostulat zum Lohnsystem des Bundes, welches den Bundesrat beauftragen will, das Lohnsystem des Bundes sowie mögliche Alternativen darzustellen. Bei beiden sind die Vor- und Nachteile aufzuzeigen.
Zu einer längeren Diskussion Anlass gab der „Umfassende Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle an die Eidgenössische Finanzverwaltung zur Bundesrechnung 2013“. Er enthält weitere Details aus der Prüfung der Staatsrechnung. Der Bericht wurde von der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen überwiesen, weil diese für die Beratung der Staatsrechnung zuständig sind. Diskutiert wurden insbesondere die Bemerkungen der EFK zum Internen Kontrollsystem (IKS). Hier wurde festgestellt, dass bei einzelnen Verwaltungseinheiten erhebliche Mängel bestehen. Die FK beauftragte ihre für das EFD zuständige Subkommission 1, näher zu klären, ob für die FK Handlungsbedarf bestehe und dann der Kommission Bericht zu erstatten. Die weiteren Feststellungen aus dem Bericht wurden den zuständigen Subkommissionen zur Weiterbearbeitung überwiesen.

Informiert wurde die Kommission über die wichtigsten Erkenntnisse aus den letzten Sitzungen der Finanzdelegation und der Neat-Aufsichtsdelegation. Schliesslich fanden Berichterstattungen über Informationssitzungen beim VBS (zur Frage der Rüstungsbeschaffung) und beim Generalsekretariat des EDA statt.

Die Finanzkommission tagte am 13. und 14. Oktober 2014 unter der Leitung ihres Präsidenten, Leo Müller (CVP/LU), in Bern. Zeitweise anwesend waren Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf, der Direktor sowie weitere Mitarbeiter der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle.  

 

Bern, 14. Oktober 2014 Parlamentsdienste