Energiestrategie 2050
​Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrates hat den Entwurf zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 zu Ende beraten. Nach über einem Jahr intensiver Vorberatung in der Kommission ist die Vorlage bereit für die Behandlung im Erstrat.

Die Kommission hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt (13.074). Zum Abschluss der Beratungen befand die Kommission auch über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative „Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie“ (13.074, Vorlage 2). Sie empfiehlt mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung, die Initiative abzulehnen; eine Minderheit empfiehlt sie zur Annahme. Die Kommission löst zudem mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Verknüpfung der Initiative mit dem Erlassentwurf, wonach dieser nur beim Rückzug oder bei der Ablehnung der Volksinitiative in Kraft treten kann. Eine Minderheit beantragt, diese Verknüpfung im Entwurf zu belassen.

Im Weiteren präzisierte die Kommission das von ihr in den Entwurf eingebrachte Langzeitbetriebs¬konzept für Kernkraftwerke und beschloss, dass allen Anlagen die Möglichkeit offen steht, den Betrieb wiederholt um 10 Jahre zu verlängern. Eine Minderheit beantragt dagegen bei älteren Anlagen eine maximale Betriebsdauer von 60 Jahren, eine andere Minderheit von 50 Jahren. Eine weitere Minderheit hingegen will die Bestimmungen zum Langzeitbetriebskonzept gänzlich aus dem Entwurf streichen. Auch nahm die Kommission mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen die Möglichkeit zur Steuererleichterung für Investitionen in der Vorlage auf, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen – ähnlich, wie das der Bundesrat bereits im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagen hatte. Schliesslich ermächtigt die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Bundesrat, auf Strom, der aus CO2-intensiver Produktion stammt, eine CO2-Abgabe zu erheben. Eine Minderheit lehnt diese Bestimmung ab.

Die Fahne mit den Beschlüssen der Kommission wird als Beilage zur Medienmitteilung veröffentlicht und kann hier abgerufen werden.

Mehr Flexibilität bei der Festlegung der Gewässerräume

Die Kommission hat die von Nationalrat Guy Parmelin eingereichte parlamentarische Initiative (13.455) vorgeprüft, welche verlangt, Artikel 36a Absatz 2 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) so zu ändern, dass die Kantone für die Festlegung der Gewässerraumbreite zuständig sind. Diese seien besser in der Lage, die lokalen und regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Initiative ist eine Reaktion auf die Schwierigkeiten, die viele Kantone bei der Anwendung der Gewässerschutzverordnung und der erläuternden Merkblätter haben. Die Kommission beantragt mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Die Kommission hat sich des Weiteren mit der Motion von Ständerat Ivo Bischofberger (14.3095) befasst, welche die Aufhebung von Artikel 24 der Gewässerschutzverordnung und somit die Abschaffung des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereichs verlangt. In Verbindung mit Artikel 14 GSchG regelt diese Bestimmung, wo und in welchem Umfang Landwirtschaftsbetriebe ihren Hofdünger ausbringen dürfen. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid ihres Präsidenten, diese Motion anzunehmen.

Schliesslich hat die Kommission mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf den Entwurf zum Zweitwohnungsgesetz einzutreten. Sie hat mehrere Rückweisungsanträge abgelehnt und wird die Verfassungsmässigkeit des vom Ständerat abgeänderten Entwurfs nun eingehend prüfen.

Die Kommission tagte am 27./28 Oktober 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Killer (V/AG) sowie in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.

 

Bern, 28. Oktober 2014 Parlamentsdienste