Alkoholgesetz Totalrevision
Mit 10 zu 3 Stimmen beantragt die WAK-S, auf die Ausbeutebesteuerung zu verzichten. Als Alternative sollen eine Fehlmengenregelung, eine Steuerermässigung für Stoffbesitzer sowie Finanzhilfen für die Schweizer Spirituosenbranche eingerichtet werden.

12.020 Alkoholgesetz. Totalrevision

Die WAK-S hat im Herbst des vergangenen Jahres festgestellt, dass das vom Ständerat vorgeschlagene und im Nationalrat abgeänderte System der Ausbeutebesteuerung in mehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung verstösst und nicht mit internationalen Handelsverträgen vereinbar ist. Sie hat deshalb die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit interessierten Kreisen, eine Alternative zu diesem System auszuarbeiten. Die WAK-S hat nun den aus diesem Prozess hervorgegangenen Vorschlägen mit 10 zu 3 Stimmen zugestimmt.

Vorgesehen sind folgende drei Massnahmen:

  1. Fehlmengenregelung: Von der Steuer befreit werden Verluste, welche bei der Herstellung, Verarbeitung, Abfüllung und der Lagerung entstehen. Hierfür werden empirisch festgelegte Pauschalabzüge vorgesehen.
  2. Steuerermässigung für Stoffbesitzer: Eine steuerliche Privilegierung von Stoffbesitzern wird erreicht, indem diese eine 50% Steuerermässigung auf bis zu 50 Liter reinen Alkohols erhalten.
  3. Gewährung von Finanzhilfen. Die Schweizer Spirituosenbranche soll zur Erhöhung der Qualität und der Nachhaltigkeit sowie für den verbesserten Marktauftritt Finanzhilfen erhalten. Dabei soll beispielsweise durch die Prämierung von Edelbränden gezielt regionale Qualitätsproduktion gefördert werden. Die Finanzhilfen sollen sich im Rahmen von 1 bis 2 Mio. Franken jährlich bewegen.

Diese alternativen Regelungen wurden so ausgestaltet, dass sie verfassungskonform sind und sie ermöglichen es, die einheimische Spirituosenbranche finanziell in ähnlichem Ausmasse zu entlasten, wie unter der Ausbeutebesteuerung. Es wird mit einer Steuererleichterung von je nach Steuersatz zwischen 32 und 36.5 Mio. Franken jährlich gerechnet. Die Kommissionsmehrheit ist deshalb überzeugt, dass diese Alternativen dem Ausbeutebesteuerungssystem vorzuziehen sind.

Eine Minderheit beantragt demgegenüber, dem Nationalrat zu folgen. Sie erachtet die Entlastung durch die alternativen Regelungen als zu gering und ist der Meinung, dass die Steuerermässigung für Stoffbesitzer die Verwendung von Schweizer Obst zur Herstellung von Spirituosen nicht im gewünschten Ausmass fördern wird. Ausserdem stehen für die Minderheit Finanzhilfen für die Spirituosenbranche im Widerspruch zu den Alkoholpräventionsmassnahmen von Bund und Kantonen.

Nach dem Systementscheid zur Besteuerung hat die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Steuersatz pro Liter reinen Alkohols bei 29.- Franken zu belassen. Eine Minderheit beantragt, dem Nationalrat zu folgen und den Steuersatz auf 32.- Franken anzuheben.

Die Kommission hatte bereits im vergangenen Herbst die Differenzen im Alkoholhandelsgesetz beraten und hält nach wie vor am Nachtverkaufsverbot fest. Eine Minderheit beantragt, gemäss dem Nationalrat darauf zu verzichten.
Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Herbstsession mit den Anträgen der WAK beschäftigen.

13.084 Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Volksinitiative

Nach der WAK-N empfiehlt auch die ständerätliche Kommission ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ihr wird kein Gegenentwurf gegenübergestellt. Die Kommission folgt damit der Empfehlung des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates vom 4. Juni 2014. Kinder- und Ausbildungszulagen erhöhen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und unterliegen heute der Einkommenssteuer. Die Kommissionsmehrheit teilt die Ansicht, dass die steuerliche Freistellung der Kinder- und Ausbildungszulagen wenig zielgerichtet sei, da mit der Initiative progressionsbedingt vor allem einkommensstarke Haushalte mit Kindern entlastet würden. Zudem ist die Mehrheit der Meinung, dass Familien im Rahmen der ausserfiskalischen Massnahmen gefördert werden sollten. Eine Minderheit empfiehlt ihrem Rat die Initiative zur Annahme zu empfehlen, um damit den Mittelstand zu entlasten und damit seine Kaufkraft zu verbessern.

10.467 Pa.Iv. Aubert. Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite

Mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten stimmt die Kommission knapp der Vorlage des Nationalrates zur parlamentarischen Initiative (10.467) zu, welche ein Verbot aggressiver Werbung für Konsumkredite vorsieht. Die Befürworter der Vorlage sind der Meinung, dass mit dieser Vorlage ein Beitrag zur Vermeidung von Privatverschuldung geleistet werden kann. Ausserdem begrüssen sie den Einbezug der Branche bei der Definition von aggressiver Werbung. Damit können sämtliche Akteure im Kleinkreditwesen in die Pflicht genommen werden. Die Gegner der Vorlage bezweifeln, dass eine Einschränkung der Werbung für Konsumkredite Privatpersonen davon abhalten kann, sich übermässig zu verschulden. Im Übrigen sind sie der Meinung, dass die Vorlage zu viele unklare Rechtsbegriffe umfasse, welche letztlich zu langwierigen Gerichtsverfahren führen würden. Die vom Bundesrat im Rahmen der Vorlage beantragte engere Definition von Expresskrediten, welche nicht dem Konsumkreditgesetz unterstehen, wurde von der Kommission mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage wird voraussichtlich im Herbst im Ständerat behandelt.

13.471 Pa.Iv. Niederberger. Abbau von bürokratischen Hürden beim Meldeverfahren. Änderung des Verrechnungssteuergesetzes
13.479 Pa.Iv. Gasche. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer

Die WAK-S hat dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, der parlamentarischen Initiative Gasche Folge zu geben, mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt (Siehe auch Medienmitteilung vom 20. Mai 2014 zum Beschluss der WAK-N). Gleichzeitig hat die Kommission der parlamentarischen Initiative Niederberger mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Diese behandelt das gleiche Thema. Die parlamentarische Initiative Gasche geht nun zurück in die WAK-N, die dazu eine Vorlage ausarbeiten wird.

13.073 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Frankreich

Mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnt die Kommission das vom Bundesrat ausgehandelte neue Abkommen mit Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern in der Gesamtabstimmung ab. Die Kommissionsmehrheit erachtet das neue Abkommen als unausgewogen. Die Kommission verzichtet ausserdem ohne Gegenstimme darauf, den Bundesrat zu beauftragen, Neuverhandlungen aufzunehmen, da diese aufgrund der klar ablehnenden Haltung von Frankreich zurzeit unrealistisch sind. Folgt der Ständerat in der Herbstsession seiner Kommission, wird es ab Anfang 2015 kein entsprechendes Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich mehr geben.

12.3519 Mo. Nationalrat (Pezzatti). Eigenverantwortung in der Vorsorge stärken. Säule 3a ausbauen

Mit der Motion sollen die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen von Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden in die Säule 3a auf 12 000 Schweizerfranken respektive auf 40 000 Schweizerfranken erhöht werden. Die WAK-S beantragt ihrem Rat mit 6 zu 6 Stimmen und 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten die Motion abzulehnen. Eine Minderheit beantragt die Annahme.

Informationssitzung zu ausgewählten Steuerthemen

Die Kommission hielt mit ihrer Schwesterkommission des Nationalrates eine gemeinsame Sitzung ab.
Ziel dieser Informationssitzung war es, zusammen wichtige Steuerthemen mit internationalem Bezug zu erörtern, welche die Bundesversammlung bis zum Ende der laufenden Legislatur und darüber hinaus beschäftigen werden.
Dank ausführlicher Präsentationen und zahlreicher Fragen konnten sich die Kommissionen einen Gesamtüberblick verschaffen. Die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Themen wurden erläutert und es wurde die Gelegenheit geboten, einzelne Aspekte vertieft zu diskutieren. Gegenstand der Diskussionen waren u. a. der grenzüberschreitende Informationsaustausch, damit verbundene Fragen betreffend Marktzugang und Wechsel zum Zahlstellenprinzip, internationale Entwicklungen sowie die anstehende Unternehmenssteuerreform. An der Sitzung anwesend waren Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Staatssekretär Jacques de Watteville, Professor Aymo Brunetti, Claude-Alain Margelisch, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Schweizerischen Bankiervereinigung, Thomas Fürer, Leiter Konzernsteuerabteilung der ABB, Andreas Staubli, Leiter Steuer- und Rechtsberatung bei PWC, Adrian Hug, Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, und Botschafter Christoph Schelling, Leiter der Abteilung Steuern im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SFI).

 

Die Kommission hat am 30. Juni und 1. Juli 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) und mit Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) für die Informationssitzung zu ausgewählten Steuerthemen sowie teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

 

Bern, 1. Juli 2014 Parlamentsdienste