Drittmittelfinanzierung an Hochschulen
​Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat sich an ihrer heutigen Sitzung mit dem Thema der Drittmittelfinanzierung an Hochschulen befasst. Die Kommission anerkennt die Autonomie der Hochschulen und unterstreicht die Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips. Ein Antrag für eine neue gesetzliche Regelung auf Bundesebene findet jedoch keine Mehrheit.

​Die Finanzierung des Pentagons von mehreren Forschungsprojekten an verschiedenen Schweizer Universitäten und an den beiden ETH, ein Vertrag der Universität Zürich mit der UBS zugunsten einer UBS Foundation of Economy in Society oder die Finanzierung von zwei Lehrstühlen an der ETHL durch Nestlé: Diese Fakten bewogen die WBK-N, sich mit der Frage der Drittmittel vertiefter auseinanderzusetzen. Es handelt sich bei diesen finanziellen Mitteln um Aufträge oder Beiträge, die zusätzlich zum regulären Haushalt von Hochschulen eingeworben werden und nicht direkt oder indirekt von der öffentlichen Hand stammen. So machten Drittmittel bspw. an den Institutionen der ETH 2013 einen Anteil von ca. 8,4% am Gesamtertrag des ETH-Bereichs (3’131 Mio. CHF) aus.

Die WBK-N hörte Vertreter der Hochschulen und des Verbandes der Schweizer Studierendenschaften (VSS) zu dieser Thematik an. Der VSS hatte die Kooperationen der Hochschulen mit der Privatwirtschaft seit geraumer Zeit kritisch hinterfragt und an alle EntscheidungsträgerInnen appelliert, sich zur Unabhängigkeit der Wissenschaft zu bekennen. Die Vertreter der Hochschulen betonten, dass bei Partnerschaften mit der Wirtschaft und Privaten die Freiheit von Lehre und Forschung und die Unabhängigkeit bei akademischen Entscheidungen nicht eingeschränkt werden dürfe. Dies sei zudem in internen Richtlinien und Reglementen der einzelnen Hochschulen so festgehalten und werde auch respektiert. Vertreter des ETH-Rats plädierten zudem dafür, privaten Dritten in der Besetzung von Professuren zwar das Mitsprache-, nicht aber das Vetorecht zu gewähren.

Im Anschluss an die Anhörungen erachtete es die Mehrheit der WBK-N nicht als erforderlich, bei der Frage der Drittmittel aktiv zu werden. Grundsätzlich unterstreicht sie Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips und anerkennt die Autonomie der Hochschulen, weshalb ein Antrag für eine neue gesetzliche Regelung auf Bundesebene keine Mehrheit gefunden hat.

Im Januar 2014 behandelte die WBK-S die vom Nationalrat am 17. September 2013 angenommene Motion Aktionsplan für die Geothermie (11.4027 n). Diese beauftragt den Bundesrat einen Aktionsplan auszuarbeiten, der die Förderung der Geothermie in der Schweiz zusammen mit den Stromproduzenten und anderen Akteuren in konkreten Schritten darlegt. Aufgrund der laufenden Bestrebungen des Bundesrates, die Entwicklung der Geothermie zu fördern, änderte die WBK-S die ursprünglichen Forderungen der Motion, d.h. mehrere Forderungen wurden zurückgewiesen (s. Bericht). Gemäss der WBK-S soll der Bundesrat bei den Massnahmen zur Förderung der Geothermie in der Schweiz zusammen mit den Stromproduzenten und anderen Akteuren nur noch die Exploration und Erforschung von Standorten mit Bohrungen und seismischen Messungen sowie die Entwicklung allgemeiner Richtlinien auf Bundesebene für tiefengeothermische Energieprojekte (inklusive Überwachung des Risikos induzierter Seismizität) aufzeigen. Der Ständerat nahm die Motion in dieser geänderten Form am 20. März 2014 an (siehe Wortprotokoll des Ständerats). Die WBK-N folgt dem Ständerat und empfiehlt dem Rat, die Motion in ihrer abgeänderten Form anzunehmen.

Weiter hat die Kommission drei Vorstösse eingereicht:
- Ein Kommissionspostulat, das vom Bundesrat eine Bilanz über die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Art. 12 der Kinderrechtskonvention (KRK) der Vereinten Nationen in der Schweiz verlangt;
- Ein Kommissionspostulat das den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Finanzierungs- und Vorsorgesicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und –athleten nachhaltig gestärkt werden kann.
- Eine Kommissionsmotion, die den Bundesrat auffordert, in Absprache mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) die Strategie zur Behebung des Fachkräftemangels zu überarbeiten und dem Parlament entsprechende Vorschläge zu unterbreiten (14.3380) (gleichlautend wie die Motion der Schwesterkommission 14.3009).


Die Kommission tagte am 16. Mai 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE).


Bern, 16. Mai 2014 Parlamentsdienste