Präimplantationsdiagnostik
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat sich bei der Vorlage zur Präimplantationsdiagnostik dem Nationalrat angenähert, hält aber gewisse Differenzen aufrecht. Was die verbleibende Differenz bei der Stipendieninitiative betrifft, so hielt die Kommission am Beschluss des Ständerates fest.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat sich mit den verbleibenden Differenzen zur Vorlage 13.051 s Präimplantationsdiagnostik. Änderung der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes befasst. Nachdem der Nationalrat in der vergangenen Sommersession mit klarer Mehrheit eine Öffnung der Vorlage beschlossen hatte, suchte die WBK-S in zwei entscheidenden Punkten nach Kompromisslösungen. Ein Antrag sah vor, das Screening nur für diejenigen Personen, welche eine PID in Anspruch nehmen, zuzulassen. Der Antrag wurde jedoch mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, womit die Kommission dem Nationalrat folgt und damit vom ständerätlichen Beschluss und dem Vorschlag des Bundesrates abweicht. Der zweite Antrag betraf die Entwicklung von Embryonen ausserhalb des Körpers der Frau. Während der Nationalrat seiner Kommission gefolgt war und die Aufhebung der 3er- und 8er-Regel (siehe Medienmitteilung vom 15.05.2014) beschlossen hatte, stimmte die WBK-S einem Kompromissantrag zu. Neu sollen höchstens 12 Embryonen entwickelt werden, egal ob das Erbgut untersucht wird oder nicht. Bei Art. 3 Abs. 4 letztlich hielt die WBK-S an der Version des Ständerates fest, der die Verwendung von Samenzellen von Samenspendern nach deren Tod entgegen dem Nationalrat nicht verbieten will. Damit geht die Vorlage mit zwei Differenzen in den Ständerat.

Die Kommission behandelte zudem Differenzen zur Vorlage 13.058 n Stipendieninitiative und Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes. In der Sommersession hatten beide Räte eine Fristverlängerung zur Behandlung der Vorlage beschlossen, um sich in Ruhe mit der verbleibenden Differenz bei Artikel 4 auseinanderzusetzen. Die WBK-S beschloss mit 7 zu 4 Stimmen, bei der Version des Bundesrates festzuhalten. Damit sollen für die Kantone die materiellen Bestimmungen des interkantonalen Stipendienkonkordats weiterhin nicht als Kriterium gelten, um in den Genuss von Bundesbeiträgen zu gelangen.

Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ist die Förderagentur für Innovation des Bundes. Seit dem 1. Januar 2011 arbeitet sie als eigenständige Behördenkommission. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist diese Organisationsform heute nicht mehr zweckmässig. Da die Agentur nur wenige Möglichkeiten hat, finanzielle Rückstellungen zu bilden, ist sie insbesondere im Bereich der Projektförderung eingeschränkt. Die Mehrheit der WBK-S begrüsst daher eine grössere organisatorische und finanzielle Flexibilität für die KTI. Da aber der Bundesrat zurzeit Umsetzungsmöglichkeiten der überwiesene Motion Kommission für Technologie und Innovation. Nachhaltige Fördertätigkeit (11.4136 s) erarbeitet, beantragt die WBK-S mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung, die Motion Organisatorische und finanzielle Gleichstellung von KTI und SNF (12.3186 n) zu sistieren und die Vorschläge des Bundesrates abzuwarten. Zudem setzt die KTI zurzeit auch die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle PVK um. Die Mehrheit der Kommission möchte auch diese Resultate vorgängig zur Kenntnis nehmen.

Im Rahmen ihrer Auswärtssitzung huldigte die WBK dem "K", das für den Bereich "Kultur" in ihrem Namen steht, indem sie einen vertieften Einblick in die Aktivitäten des Château de Prangins und dessen Ausstellungen erhielt. Die Kommissionsmitglieder waren vom Museum, das zusammen mit weiteren Museen das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) bildet, sehr beeindruckt. Am Rande der Sitzung bot sich den Kommissionsmitgliedern die Gelegenheit, im Musée cantonal des Beaux Arts in Lausanne die Werke der Nationalgalerie Tretjakow von Moskau zu besichtigen. Auch fand ein reger Austausch mit der Direktion der Hotelfachschule in Lausanne statt.

 

Die Kommission tagte am 23. und 24. Juni 2014 im Château de Prangins unter dem Vorsitz von Ständerätin Géraldine Savary (SP/VD) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 24. Juni 2014 Parlamentsdienste