14.036 Gütertransportgesetz. Totalrevision
​Die Totalrevision des Gütertransportgesetzes kann voraussichtlich im Herbst bereinigt werden. Insbesondere die Frage, ob der Bund auch die Erneuerung von Anschlussgleisen und KV-Umschlaganlagen finanziell unterstützen soll, dürfte umstritten bleiben. Damit kann nach der Bahninfrastrukturfinanzierung (12.016 FABI) voraussichtlich auch die zweite wichtige Eisenbahnvorlage in dieser Legislatur bereinigt werden.

​Bei der laufenden Totalrevision des Gütertransportgesetzes (14.036) bestehen zurzeit fünf materielle Differenzen zwischen den Räten. Die KVF-N kommt dem Ständerat entgegen und beantragt ihrem Rat 3 davon auszuräumen und in 2 Punkten festzuhalten.
Mit 19 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission entschieden, neben dem Bau und der Erweiterung zusätzlich auch die Erneuerung von Anschlussgeleisen und KV-Umschlaganlagen zu unterstützen und hat damit klar an ihrem bisherigen Beschluss festgehalten. Bei den Betriebsbeiträgen für Schmalspurbahnen zeigt sich die Kommission ebenfalls grosszügiger als der Bundesrat und schliesst sich mit 13 zu 11 Stimmen dem Ständerat an (Art. 9 GüTG), präzisiert aber dessen Formulierung. Die Minderheit möchte bei der Version des Bundesrates bleiben, da auch damit eine sinnvolle Unterstützung der Schmalspurbahnen möglich ist.
Auch in Bezug auf die Erteilung von Bau- und Betriebsbewilligungen von KV-Umschlaganlagen schliesst sich die Kommission einstimmig dem Ständerat an.
Bezüglich der strategischen und organisatorischen Weiterentwicklung von SBB-Cargo folgt die Kommission mit 17 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen nun dem vorsichtigeren Weg des Ständerates, wonach der Bundesrat zuerst in einem Bericht verschiedene Optionen detailliert darlegen soll, bevor der Auftrag der SBB in Sachen Güterverkehr gelockert werden soll.
Mit 19 zu 4 bei 1 Enthaltung Stimmen hat sich die Kommission gegen den Entscheid des Ständerates ausgesprochen, die Unterstützung von Hafenanlagen explizit in den Bundesbeschluss aufzunehmen.

 

Ob und in welcher Form ein zusätzlicher Artikel zur Grundversorgung in die Verfassung aufgenommen werden soll, ist seit vielen Jahren zwischen den eidgenössischen Räten und dem Bundesrat umstritten. Die KVF-N beantragt ihrem Rat nun mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen definitiv nicht auf die Vorlage (13.036 Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung) einzutreten. Die Mehrheit hält eine solche Bestimmung für unnötig, während die Minderheit von einem solchen Artikel eine Stärkung der heute ausgezeichneten Grundversorgung in allen Landesteilen sieht.

 

Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (AZG) (15.037) hat der Bundesrat dem Parlament eine sanfte Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes vorgeschlagen. Die Kommission hat beschlossen an ihrer nächsten Sitzung Anhörungen durchzuführen und erst dann über Eintreten und Detailfragen zu entscheiden.

 

Die Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes (15.028) geht zurück auf die Motion Baumann 12.4203 «Teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer». Diese Gesetzesrevision bezweckt, Treibstoffe, die für Pistenfahrzeuge verwendet werden, vom strassengebundenen Anteil der Mineralölsteuer und vom Mineralölsteuerzuschlag zu befreien. Gemäss Entwurf des Bundesrates soll die Rückerstattung der Steuer für Diesel-Fahrzeuge zudem differenziert vorgenommen und vom Umstand abhängig gemacht werden, ob ein Partikelfilter vorhanden ist. Im März dieses Jahres hatte die KVF ihrem Rat beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Nationalrat trat hingegen in der Sommersession 2015 mit 111 zu 67 Stimmen auf die Vorlage ein und schickte sie zurück an die Kommission für die Detailberatung.
Die KVF hat sich nun mit 13 zu 11 Stimmen für eine Rückerstattung ohne Anreizsystem und ohne Differenzierung nach der technischen Ausrüstung ausgesprochen. Die Mehrheit erachtet es als wichtig, den Bergtourismus, der zurzeit vor grossen Herausforderungen steht, finanziell zu unterstützen. Das im Entwurf des Bundesrates vorgesehene zusätzliche Erfordernis eines Partikelfilters würde diese ökonomische Unterstützung aber entscheidend schwächen. Daher sollen nach Ansicht der Mehrheit sämtliche Pistenfahrzeuge die volle Rückerstattung des Strassenanteils der Mineralölsteuer erhalten.
Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, der Fassung des Bundesrates zu folgen. Sie weist darauf hin, dass der Bergtourismus mit dieser Lösung unterstützt und gleichzeitig die Luftqualität in den Wintersportgebieten weiter verbessert werden kann.

 

 

Bern, 1. September 2015 Parlamentsdienste