Unrechtmässig erworbene Vermögenswerte von Potentaten
​Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt, auf den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen einzutreten.

​Die Kommission beantragt mit 17 zu 6 Stimmen, auf den Entwurf für ein Gesetz über unrechtmässig erworbene Vermögenswerte einzutreten (14.039). Nach den Ereignissen des Arabischen Frühlings Anfang 2011 hatte der Bundesrat auf der Grundlage von Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung mehrere Verordnungen zur Sperrung der Vermögen politisch exponierter Personen erlassen. Das Parlament beauftragte den Bundesrat in der Folge, ihm eine formelle Gesetzesgrundlage für diese Massnahmen vorzulegen (Motion 11.3151), da es in seinen Augen aus rechtsstaatlicher Sicht unbefriedigend ist, wenn nahezu systematisch auf Verfassungsbestimmungen zurückgegriffen wird, um unrechtmässig erworbene Vermögenswerte zu blockieren und diese Sperrungen dann zu verlängern. Die Kommissionsmehrheit begrüsst den Entwurf des Bundesrates, da ein formelles Gesetzes zur Bewahrung eines gesunden Finanzplatzes Schweiz und zur Bekämpfung der Geldwäscherei beitrage. Ausserdem werde dadurch die Kohärenz zur Schweizer Entwicklungspolitik sichergestellt. Die Minderheit zeigt sich mit den Zielen des Bundesrates einverstanden, beantragt jedoch, nicht auf den Entwurf einzutreten. Dieser übernehme im Wesentlichen lediglich das geltende Recht und kodifiziere die aktuelle Praxis. Sie erachtet den bestehenden Rechtsrahmen für ausreichend. Die Beratungen werden im Verlauf des Sommers fortgesetzt.

Schutz vor dem Verschwindenlassen

Die Kommission hat den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (13.105) in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 6 Stimmen angenommen. Eine Minderheit beantragt auf die Vorlage nicht einzutreten. Für die Umsetzung des Übereinkommens soll das Verschwindenlassen als eigenständiges Delikt ins Schweizerische Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Ausserdem ist die Errichtung eines Netzwerks zwischen Bund und Kantonen vorgesehen, welches das rasche Auffinden von Personen in einem Freiheitsentzug ermöglicht.

Ungerechtfertigte Betreibungen

Die Kommission hat einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs an ihren Rat überwiesen. Dieser Entwurf sieht vor, dass Personen, die ungerechtfertigte Zahlungsbefehle erhalten haben, Betreibungen leichter löschen lassen oder zumindest dafür sorgen können, dass sie Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden (09.530). Die Vorlage, die auch dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet wurde, kann auf der Internetseite des Parlaments konsultiert werden.

Ehe für alle

Die Kommission hat zwei parlamentarische Initiativen der Fraktion GL behandelt. Der parlamentarischen Initiative Ehe für alle (13.468) hat die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen, bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Diese fordert, dass alle rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare geöffnet werden, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. Die Initiative wird nun in der Schwesterkommission an einer ihrer nächsten Sitzungen behandelt.
Der parlamentarischen Initiative Gleichstellung aller Lebensgemeinschaften (13.469) hat die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen, bei 1 Enthaltung keine Folge gegeben. Eine Minderheit beantragt dem Rat Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit erachtet es als problematisch, das Konkubinat der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft in allen Bereichen (des öffentlichen Rechts) gleichzustellen. Sie weist darauf hin, dass das Eingehen einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft auf einem Akt des Willens beruht. Der Wille für gewisse rechtliche Folgen sei beim Konkubinat hingegen schwer nachzuweisen oder in gewissen Fällen gerade nicht gegeben.

Mindestquote für Frauen und Männer an den eidgenössischen Gerichten

Die Kommission beantragt mit 11 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative 13.482 keine Folge zu geben. Die Kommission hat Verständnis für das Anliegen der Initiative, den Frauenanteil bei den Richterinnen und Richtern an den eidgenössischen Gerichten zu erhöhen. Sie verweist auf die entsprechenden Bemühungen der Gerichtskommission und hält fest, dass der Frauenanteil in dieser Legislaturperiode angestiegen ist. Die Kommission hält vermehrte Kandidaturen von Frauen für sehr wünschenswert. Die Mehrheit der Kommission erachtet eine Mindestquote für die Geschlechter jedoch als zu starr. Für die Wahl soll primär die Qualität der Kandidatur ausschlaggebend sein. Ein Teil der Kommission ist der Auffassung, dass eine Mindestquote notwendig ist, um den Frauenanteil an den eidgenössischen Gerichten zeitnah und nachhaltig auf über 40% zu erhöhen.

Die Kommission hat am 19. Und 20. Februar 2015. unter dem Vorsitz von Nationalrat Alec von Graffenried (G, BE) in Bern getagt.

 

Bern, 20. Februar 2015 Parlamentsdienste