Revision der Unfallversicherung
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat den ersten Teil der Revision des Unfallversicherungsgesetzes einstimmig angenommen; sie wich lediglich in einem Punkt vom Kompromiss ab, den die Sozialpartner und Versicherer geschmiedet hatten. Weiter ist die SGK-NR auf die Vorlage zur Steuerung des ambulanten Bereichs eingetreten.

​Die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (08.047 n) war in den Jahren 2008 bis 2010 in der SGK-NR heftig umstritten gewesen. Die Räte wiesen den ersten Teil (Entwurf 1) schliesslich an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, die Revisionsvorlage auf das Notwendigste zu beschränken. Gestützt auf einen Kompromiss, den die Dachverbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, der privaten Versicherer sowie die Suva ausgehandelt hatten, legte der Bundesrat im September 2014 einen neuen Entwurf 3 vor, der den Entwurf 1 ersetzt.
An diesem Kompromiss hält die SGK-NR fast durchwegs fest. Unbestritten war in der Kommission insbesondere die Regelung, die künftig verhindern soll, dass jemand, der nach einem Unfall eine Invalidenrente bezieht, im Alter finanziell besser dasteht als jemand, der nie einen Unfall erlitten hat. Einhellig stimmte sie auch der Neuerung zu, wonach im Falle einer Katastrophe ein Ausgleichsfonds eingerichtet werden soll, der über einen speziellen Prämienzuschlag geäufnet würde. Mit deutlichen Mehrheiten lehnte die Kommission mehrere Änderungsanträge ab, so etwa eine Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrads von 10 auf 20 Prozent oder eine andere Marktaufteilung zwischen privaten Versicherern und Suva bei den öffentlichen Verwaltungen. Abweichend vom Entwurf des Bundesrates beantragt die SGK-NR hingegen mit 9 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass Arbeitgeber und Versicherer in der Berufsunfallversicherung eine Verlängerung der Wartefrist auf 30 Tage vereinbaren können, sofern dem Versicherten kein Nachteil entsteht (Art. 16 Abs. 5).
An ihrer nächsten Sitzung wird die SGK-NR den zweiten Teil der Revision (Entwurf 2) beraten, der die Organisation der Suva betrifft.

Mit 14 zu 11 Stimmen beschloss die Kommission auf das Geschäft KVG. Steuerung des ambulanten Bereichs (15.020 n) einzutreten. Sie hat die Detailberatung begonnen und wird diese an der nächsten Sitzung vom 28./29. Mai 2015 beenden. Zu Beginn der Beratung führte Sie Anhörungen durch (Prof. Milo Puhan, Direktor des Instituts für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich; Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK, FMH, pharmaSuisse, santésuisse, curafutura, H+ Spitäler der Schweiz).

Die Kommission hat die Beratung der Differenzen zur Änderung des Heilmittelgesetzes (12.080 n) abgeschlossen. Dabei hielt sie insbesondere daran fest, dass eine Stiftung, die von Pharmaunternehmen, Ärzten, Apothekern und Drogisten sowie Patienten getragen wird, für die Publikation der Arzneimittelinformationen besorgt sein soll (Art. 67). Das Geschäft wird in der Mai-Session im Nationalrat beraten.

Sie beriet weiter die Differenzen bei der Pa.Iv. Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (Pelli) (11.457 n).  Sie beantragt mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen die vom Ständerat eingefügte Transparenzbestimmung zu streichen. Sie beantragt zudem die spezifischen Bestimmungen des Ständerates zu der Umschreibung des Begünstigtenkreises, der Angemessenheit und der Gleichbehandlung zu streichen und zu ersetzen durch die Formulierung „Sie beachtet die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit sinngemäss.“ (13 zu 9 bei 3 Enthaltungen)

Die Kommission hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Umsetzung der Pa. Iv. Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen (Bortoluzzi) (10.431 n) beraten. Trotz des grossen Widerstandes aus der Vernehmlassung, hält die Kommission an ihrer Vorlage fest und überweist sie mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung unverändert an ihren Rat und gleichzeitig an den Bundesrat zur Stellungnahme. Die Mehrheit der Kommission unterstreicht die Bedeutung des Grundziels ihrer Vorlage, nämlich die Stärkung der Eigenverantwortung der versicherten Personen auch im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Vorlage geht davon aus, dass Personen, die so viel Alkohol konsumieren, dass sie deswegen eine medizinische Behandlung benötigen, diese grundsätzlich selber verschuldet haben. Deshalb sollen sie – und nicht die Versichertengemeinschaft – ihre Behandlungskosten auch selber bezahlen. Die Vorlage sieht die rechtliche Unterscheidung zwischen Verschulden und Krankheit (Alkoholabhängigkeit) vor.
Der Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse findet sich unter: http://www.parlament.ch/r/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/10-431/Paginas/default.aspx

Die Kommission verabschiedete weiter die Vernehmlassungsvorlage zur Pa. Iv. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege (11.418 n). Neu sollen Pflegeheime, Spitex-Organisationen und selbstständig erwerbstätige Pflegefachpersonen Grundpflegeleistungen von der Krankenversicherung vergütet erhalten, ohne dass dafür eine ärztliche Anordnung benötigt wird. Das Vernehmlassungsverfahren soll am 24. April 2015 eröffnet werden.

Im Weiteren unterstützt die SGKNR die Motion der WBK-NR „BFI-Periode 2017-2020. Notwendige Reformen ohne Substanzverluste umsetzen“ (15.3011), die eine Erhöhung der Bundesbeiträge zugunsten von zusätzlichen Ausbildungsplätzen für das  Medizinstudium verlangt.

Die Kommission tagte am 15./16./17. April 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Bern, 17. April 2015 Parlamentsdienste