KVG. Steuerung des ambulanten Bereichs
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit will die geltende Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte, wie der Nationalrat, definitiv ins Gesetz überführen. Sie verabschiedete einstimmig die Revision des Freizügigkeitsgesetzes und lehnt die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs ab.

​Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung nahm die SGK-SR die Vorlage KVG. Steuerung des ambulanten Bereichs (15.020 n) an. Sie folgte damit dem Nationalrat. Mit dieser Revision wird die geltende Regelung vom 21. Juni 2013, die am 30. Juni 2016 ausläuft, ersetzt und in eine unbefristete Regelung überführt. Heute können die Kantone die Neuzulassung von Ärztinnen und Ärzten von einem Bedürfnis abhängig machen. Kein Bedürfnisnachweis notwendig ist allerdings für Personen, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Die SGK-SR fügte zudem eine Übergangsbestimmung ein und schuf damit eine kleine Differenz zum Nationalrat.

 

Freizügigkeitsgesetz

Die Kommission beschloss ohne Gegenstimme, auf die Revision des Freizügigkeitsgesetzes. Ansprüche bei Wahl der Anlagestrategie durch die versicherte Person (15.018) einzutreten, und nahm die unveränderte Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig an. Die Revision bezweckt, dass Versicherte im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge, die die Strategie zur Anlage ihres Vorsorgevermögens selber wählen können, auch allfällige Verluste selber tragen müssen.

 

Kein Vaterschaftsurlaub

Mit 8 zu 5 Stimmen gab die Kommission keine Zustimmung zur Pa. Iv. Candinas. Zwei Wochen über die EO bezahlten Vaterschaftsurlaub (14.415 n). Gemäss Berechnung der Verwaltung würde ein 14-tägiger Vaterschaftsurlaub rund 200 Millionen Franken kosten und einen Finanzierungsbedarf im Gegenwert von 0,06 Lohnprozenten verursachen. Angesichts der vom Bundesrat beschlossenen Senkung des EO-Beitragssatzes ab 2016 sei es nicht angezeigt, den EO-Fonds und letztlich die Wirtschaft durch einen Vaterschaftsurlaub erneut stärker zu belasten. Sie weist auch darauf hin, dass die laufende Weiterentwicklung der Armee finanzielle Konsequenzen für die EO nach sich ziehen könnte. Zudem stehe es den Unternehmen frei, in eigener Regie Leistungen für Väter vorzusehen und damit Anreize zugunsten ihrer Arbeitnehmenden zu setzen.

Die Kommission machte in ihren Erwägungen aber auch die Verbindung zur Altersvorsorge 2020 und den zusätzlichen Lohnprozenten, die der Ständerat zugunsten dieser Reform einsetzen will. Vor dem Hintergrund dieser Debatte um die Sicherung der Altersvorsorge stufte die Kommission einen Vaterschaftsurlaub zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als prioritär ein. Dagegen wurde argumentiert, dass ein Vaterschaftsurlaub eine längst überfällige Massnahme zur Unterstützung der Familien in den ersten Wochen nach der Geburt darstelle.

 

Weitere Entscheide

Mit 7 zu 3 Stimmen lehnte es die Kommission ab, der Pa.Iv. Maire Jacques-André. AVIG: Kriterien für Bildungsmassnahmen im Falle eines Wiedereinstiegs ins Berufsleben nach Erziehungszeiten (14.452 n ) Folge zu geben.

Mit jeweils 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gab sie keine Zustimmung zur Pa.Iv. Fraktion V. Voraussetzung für IV-Rentenbezug für Ausländer (14.426 n), zur  Pa.Iv. Fraktion V. Karenzfrist für Ergänzungsleistungen (14.427 n) und zur Pa.Iv. Fraktion V. Voraussetzung für den AHV-Rentenbezug erhöhen (14.429).

Die Kommission liess sich über die Entwürfe der Verordnungen zur Umsetzung des totalrevidierten Lebensmittelgesetzes informieren. Es ist ihr ein wichtiges Anliegen, dass die Regelungen für die Kantone und die betroffenen Betriebe mit vernünftigem Aufwand anwendbar sind. Die Kommission wünscht, noch vor dem definitiven Entscheid des Bundesrates über die Anpassungen am Verordnungspaket informiert zu werden, welche das Eidgenössische Departement des Innern aufgrund der Rückmeldungen im öffentlichen Anhörungsverfahren vornehmen will.

 

Die Kommission tagte am 2./3. November 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

 

 

Bern, 4. November 2015 Parlamentsdienste