Differenzbereinigung Energiestrategie 2050
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat die Detailberatung zur Energiestrategie weitergeführt. Sie spricht sich dabei für Massnahmen zur Unterstützung der bestehenden Grosswasserkraft aus, schlägt aber ein neues Modell vor.

​Die Kommission hat die Detailberatung zur Vorlage der Energiestrategie 2050 (13.074) weitergeführt. Sie hat ihre eingeschlagene Linie bestätigt und grösstenteils den Beschlüssen des Ständerates zugestimmt. Bei der Direktvermarktung (Art. 21ff) hat die Kommission die Regelung jedoch ein wenig gelockert und mit 16 zu 9 Stimmen eine vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagene Ausnahmebestimmung für gewisse Anlagetypen wieder aufgenommen. Zudem hält die Kommission einstimmig am Beschluss des Nationalrates fest, auf die Möglichkeit von Auktionen zu verzichten (Art. 25-27). Ähnlich wie der Ständerat sieht die Kommission auch die Notwendigkeit einer befristeten Unterstützung für die Grosswasserkraft (Art. 33a-33c). Allerdings erachtet die Kommission das Modell einer Notfall-Lösung, wie es der Ständerat in der Herbstsession in die Vorlage einbrachte, als unzureichend, und schlägt mit 13 zu 11 Stimmen eine Marktprämie für Grosswasserkraftanlagen über 10 MW Leistung vor. Diese Werke sollen für diejenige Elektrizität, welche sie im freien Markt unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, von einer Prämie von höchstens 1 Rappen/kWh profitieren. Die Unterstützung soll unverändert mit maximal 0.2 Rappen/kWh aus dem Netzzuschlagfonds finanziert werden. Aufgrund der beantragten Massnahmen beschloss die Kommission in diesem Zusammenhang einstimmig, der Standesinitiative des Kantons Graubünden „Werterhaltung der Schweizer Wasserkraft“ (13.312) keine Folge zu geben. Bei der Befristung der Förderung erneuerbarer Energien folgt die Kommission dem Ständerat (Art. 39a), auch was die rasche Anhebung des Netzzuschlages auf das Maximum von 2.3 Rappen/kWh (Art. 74) angeht. Schliesslich beantragt die Kommission mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, auf einen Vorschlag zu Effizienzvorgaben beim Stromverbrauch (Art. 48) zu verzichten und schliesst sich der Streichung des Ständerates an. Eine Minderheit allerdings beantragt Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz. Andere Minderheiten möchten im Rahmen der Vorlage die Förderung für die erneuerbaren Energien weniger stark ausbauen. So beantragt eine Minderheit, die Förderung bis 2025 zu befristen und auch den Netzzuschlag nur verzögert anzuheben. Eine andere Minderheit beantragt, die Unterstützung für die Grosswasserkraft aus der Vorlage zu streichen.

Die Kommission hat das Energiegesetz zu Ende beraten, ausstehend sind noch die Differenzbereinigungen in den verschiedenen Fremderlassen. In den Nationalrat gelangt die Vorlage dementsprechend erst in der Frühjahrssession 2016.

 

Ablehnungsempfehlung für die Volksinitiative „Grüne Wirtschaft“

Weiter hat sich die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung für die Ablehnung der Volkinitiative „Grüne Wirtschaft“ ausgesprochen (14.019). Für manche Kommissionmitglieder weist die Initiative die gleichen Mängel auf wie der indirekte Gegenvorschlag, den der Nationalrat in der Herbstsession knapp verwarf. Sie führe zu einer zusätzlichen Belastung der Schweizer Wirtschaft und sei unnötig, da die Schweizer Unternehmen in Sachen Ressourceneffizienz bereits heute vorbildlich seien. Andere begrüssen zwar die Stossrichtung der Initiative, empfinden aber die von der Initiative geforderte Reduktion des „ökologischen Fussabdrucks“ der Schweiz auf eine Erde bis im Jahr 2050 als zu radikal. Eine Minderheit spricht sich hingegen für die Annahme der Initiative aus. Nachdem sich im Parlament selbst für den moderaten Gegenvorschlag eine Niederlage abzeichne, bleibe nun nur noch die Initiative, um das wichtige Ziel einer ressourcenschonenderen Wirtschaft weiterzuverfolgen, meint sie.

 

Renaturierung von Fliessgewässern

Die Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 14.455 von Nationalrat Schibli Folge zu geben. Diese verlangt, die Rechtsgrundlagen im Bereich der Raumplanung und des Gewässerschutzes so zu ändern, dass bei der Gewässerrevitalisierung weder landwirtschaftliche Nutzflächen noch Bauzonen beeinträchtigt werden. Ein Teil der Kommission befürchtet, dass mit dieser Initiative der Kompromiss in Frage gestellt werden könnte, dank dem die Volksinitiative «Lebendiges Wasser» (07.060) zurückgezogen wurde.

Letztlich beantragt die Kommission einstimmig, das Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein zu von Privatversicherern angebotenen Elementarschadenversicherungen zu genehmigen (15.058). Mit dem Abkommen soll im Bereich des grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäfts mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

 

Die Kommission hat am 2. und 3. November 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Killer (V, AG) und teils in Anwesenheit der Bundesrätinnen Doris Leuthard und Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

 

 

Bern, 4. November 2015 Parlamentsdienste