Teilrevision des Umweltschutzgesetzes
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates räumt dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Grüne Wirtschaft“ kaum mehr Chancen ein und beantragt erneut, nicht auf die Vorlage einzutreten.

​Die Kommission hat mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, nicht auf die Revision des Umweltschutzgesetzes einzutreten (14.019). Die Frage über das Eintreten musste erneut gestellt werden, da der Nationalrat in der Herbstsession die Vorlage in der Gesamtabstimmung abgelehnt hatte. Teile der Kommissionsmehrheit sind der Meinung, es bestünde kein Handlungsbedarf, die Schweiz sei führend im Bereich Umweltschutz. Neue Vorschriften seien nicht nötig und für die Wirtschaft schädlich. Andere Stimmen betonen, dass die durch den Nationalrat abgeschwächte Vorlage nicht weiter unterstützt werden könne und ein Festhalten an der ständerätlichen Version wohl chancenlos sei. Sie ziehen es vor, die Debatte nicht weiter zu verlängern. Die Minderheit hingegen sieht nach wie vor dringenden Handlungsbedarf. Sie bedauert, dass die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates so stark abgeschwächt worden sei und beantragt, auf die Vorlage einzutreten, damit auch das neue Parlament sich zu den von der Vorlage aufgegriffenen Umweltanliegen äussern könne.

 

Minamata-Konvention über Quecksilber

Ferner beantragt die Kommission einstimmig, das Minamata-Übereinkommen (14.086) über Quecksilber zu genehmigen. Das Übereinkommen legt völkerrechtlich verbindliche Regeln für den Umgang mit Quecksilber fest und strebt eine weltweite Reduktion des Einsatzes des toxischen Schwermetalls in Produkten und Industrieprozessen an. Dank ihrer Umweltgesetzgebung erfüllt die Schweiz die Vorgaben und Ziele des Abkommens grundsätzlich bereits heute; weltweite Richtlinien im Umgang mit Quecksilber können somit die Position der Schweizer Wirtschaft stärken und zur Bekämpfung von durch Quecksilber verursachten grenzüberschreitenden Umweltschäden beitragen, meint die Kommission.

 

Gewässerräume

Die Kommission befasste sich erneut mit der Frage der Gewässerräume und der Fruchtfolgeflächen. Sie weist darauf hin, dass zwei Motionen bereits angenommen worden sind: Die eine verlangt, dass für den Verlust an Fruchtfolgeflächen effektiver Ersatz geleistet wird (12.3334), die andere, dass den Kantonen für die Festlegung der Gewässerräume ein grösstmöglicher Handlungsspielraum gewährt wird (15.3001). Dementsprechend beantragt die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, die Motion Müller anzunehmen, welche verlangt, dass die Mindestbreite des Gewässerraums unter gewissen Umständen unterschritten werden kann (12.3047). Sie gibt damit ihrer Überzeugung Ausdruck, dass das Hauptproblem beim Vollzug des Gesetzes liegt und nicht bei den Bestimmungen an sich. Aus diesem Grund sprach sie sich auch gegen die neun Standesinitiativen aus, die eine Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung verlangen (12.309 ; 12.320 ; 12.321 ; 12.324 ; 12.325 ; 13.301 ; 13.307 ; 13.311 ; 13.314), sowie gegen die parlamentarische Initiative Parmelin, welche verlangt, dass die Ausscheidung der Gewässerräume Sache der Kantone und nicht des Bundes sein soll (13.455).

Eine Minderheit ist der Meinung, dass die Motion Müller (12.3047) zu weit gehe und der Kompromiss, dank dem die Volksinitiative «Lebendiges Wasser» (07.060) zurückgezogen wurde, nicht in Frage gestellt werden dürfe.

 

Die Kommission hat am 26. und 27. Oktober 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Appenzell im Heimatkanton des Präsidenten getagt. 

 

 

Bern, 27. Oktober 2015 Parlamentsdienste