Der von der Kommission im Rahmen der Kommissionsinitiative «Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz» (15.430) erarbeitete Vorentwurf schafft eine neue Regelung der Vorränge für die Nutzung des grenzüberschreitenden Übertragungsnetzes.
Im Jahr 2014 forderten Elektrizitätsversorger und Kraftwerke erstmals voraussetzungslos den Vorrang bei der Nutzung des grenzüberschreitenden Übertragungsnetzes für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und für Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Seit Einführung von Auktionen 2006 wurde bei Engpässen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz der Vorrang bisher nur für Lieferungen aufgrund von internationalen Bezugs- und Lieferverträgen gewährt. Die Vorränge für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und für Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien wurden ursprünglich vom Gesetzgeber eingeführt, um die erneuerbaren Energien zu fördern, und damit die Netzbetreiber jederzeit den gesetzlich festgelegten Versorgungsauftrag an inländische Kleinbezüger sicherstellen können. Die Vorränge sollten aber nach dem Willen des Gesetzgebers nur bei Engpässen gewährt werden, d. h. wenn die Nachfrage die verfügbare Kapazität bei der grenzüberschreitenden Übertragung übersteigt. Würden allerdings alle Vorränge gemäss geltendem Gesetz voraussetzungslos gewährt, drohen Netzüberlastungen, welche die Systemstabilität und schliesslich die Versorgungssicherheit in der Schweiz gefährden. Vor diesem Hintergrund sollen die Vorränge für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und für Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien im Gesetz gestrichen werden.
Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum 21. März 2016 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Energie (Vernehmlassung 15.430, Postfach, 3003 Bern) zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Internetseite der Kommission abgerufen werden.
Bern, 4. Dezember 2015 Parlamentsdienste