Alkoholgesetz. Totalrevision
​Mit 16 zu 7 Stimmen spricht sich die Kommission erneut gegen die Einführung eines Nachtverkaufsverbots von alkoholischen Getränken aus.

1. 12.020 Alkoholgesetz. Totalrevision

Bei der Beratung der Totalrevision des Alkoholgesetzes spricht sich die WAK-N mit 16 zu 7 Stimmen erneut gegen die Einführung eines Nachtverkaufsverbot von alkoholischen Getränken aus und hält damit an der Differenz zum Ständerat fest. Im Bereich der Spirituosenbesteuerung hat sich der Ständerat in der vergangenen Wintersession mit 33 zu 12 Stimmen gegen das System der Ausbeutebesteuerung ausgesprochen. Die WAK-N hat deshalb nun mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Verwaltung erneut zu beauftragen, Alternativen zur Ausbeutebesteuerung auszuarbeiten. Die Beratung der Vorlage wird deshalb erst im zweiten Quartal dieses Jahres fortgesetzt.

2. 14.308 Kt.Iv. GE. Einführung nationaler Mindestnormen in der Landwirtschaft

Die Kommission beantragt mit 17 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Genfer Standesinitiative keine Folge zu geben. Auch der Ständerat hatte in der Wintersession 2014 die Initiative abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Einführung eines landesweit geltenden Normalarbeitsvertrages angesichts der bestehenden regionalen Unterschiede in der Landwirtschaft nicht zweckmässig ist.

3. 14.312 Kt.Iv. GE. Änderung der Weineinfuhrkontingente und ihrer Verteilung
14.318 Kt.Iv. VS. Änderung der Weineinfuhrkontingente und ihrer Verteilung

Des Weiteren beantragt die Kommission mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den beiden Initiativen aus den Kantonen Genf und Wallis zu den Weineinfuhrkontingenten keine Folge zu geben. Der Ständerat hatte diese beiden Standesinitiativen in der Wintersession 2014 ebenfalls abgelehnt. Die von den Initianten geforderte Aufnahme von Verhandlungen mit der WTO wird von der Kommissionsmehrheit nicht für sinnvoll erachtet. In ihren Augen können solche Verhandlungen nicht aufgenommen werden, ohne Kompensationen anzubieten, welche wiederum schwere Nachteile für andere Landwirtschaftsbereiche mit sich bringen würden.

4. 14.432 Pa.Iv. Kiener Nellen. Straflose Selbstanzeige befristen. Anreiz zu Steuerehrlichkeit mit der individuellen Amnestie

Die Kommission beantragt mit 17 zu 6 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission erwartet durch die straflose Selbstanzeige weiterhin zusätzliche Steuereinnahmen für Bund und Kantone. Die Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben, da die straflose Selbstanzeige Anreize zur Steuerhinterziehung biete.

5. 14.430 Pa.Iv. Schibli. Änderung der Rechtsgrundlagen für die Direktzahlungen

Mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt, die Kommission, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Schibli keine Folge zu geben und stellt sich damit grundsätzlich hinter das im Rahmen der Agrarpolitik 2014-17 erneuerte Direktzahlungssystem. Allfällige Justierungen am System könnten erst nach einer sorgfältigen Evaluation erfolgen. Hierfür sei es jetzt aber noch zu früh. Ausserdem ist die parlamentarische Initiative nicht das geeignete Instrument um eine so umfangreiche und komplexe Gesetzesänderung auszuarbeiten. Die Kommissionsminderheit fordert mit dem Initianten, dass das Direktzahlungssystem die produzierende Landwirtschaft wieder stärker unterstützen solle.

6. 14.442 Pa.Iv. Gschwind. Weniger Parzellierung von landwirtschaftlichen Grundstücken. Mehr Kompetenzen für die Kantone

Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Gschwind keine Folge zu geben. Sie befürchtet, dass die geforderte Änderung des landwirtschaftlichen Pachtrechts Ungleichbehandlungen zwischen den Kantonen zur Folge hätte und sie will einen zu starken Eingriff in die Eigentumsrechte vermeiden.

7. 14.431 Pa.Iv. Fischer Roland. Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta

Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative mit 14 zu 11 Stimmen Folge gegeben. Die Mehrheit der Kommission erachtet es aus Gründen der Steuergerechtigkeit als richtig, dass das Freizügigkeitsguthaben nach einem Wegzug aus der Schweiz am Ort des letzten Wohnsitzes – und nicht am Sitz der Freizügigkeitsstiftung – besteuert wird. Die Gegner des Anliegens erwarten einen unverhältnismässigen Mehraufwand für die Steuerbehörden.

8. Einheitlicher Mehrwertsteuersatz

Die Kommission hat zudem mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, welche den Bundesrat beauftragen sollte, einen Gesetzentwurf zur Einführung eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes zwischen 6 und 6,5 Prozent und zur Befreiung bestimmter Leistungen (z. B. Nahrungsmittellieferungen) von der Mehrwertsteuerpflicht vorzulegen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die entsprechende Diskussion bereits im Rahmen der vom Bundesrat im Jahr 2008 vorgeschlagenen Mehrwertsteuerreform (08.053) geführt wurde und dass die Argumente, namentlich jene in Bezug auf die sozialen Auswirkungen, die das Parlament damals zur Ablehnung eines Einheitssatzes bewogen hatten, nach wie vor gültig sind.

Die Medienmitteilung zu den Beschlüssen über die Vorlage zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (14.061) folgt morgen Mittwoch, 10 Uhr.

Die Kommission hat am 12. und 13. Januar 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

 

Bern, 13. Januar 2015 Parlamentsdienste