Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)
​Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 7 Stimmen zugestimmt.

1. 14.061 Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)

 
Die WAK-N hat die Beratung des FinfraG weitergeführt. Im Fokus der Diskussion standen die Straf- und Amtshilfebestimmungen.
Strafbestimmungen (Art. 144 ff.)
Die Kommission erachtet es als wichtig, dass das Strafmass für die unterschiedlichen Straftatbestände zwischen den verschiedenen Bestimmungen im Sinne der Systematik kohärent ausgestaltet ist. Aus diesem Grund beantragt sie einstimmig die vorsätzliche Verletzung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten mit einer Busse bis zu 500 000 Franken zu bestrafen, wie dies für die Verletzung der Bestimmungen über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung und der Meldepflichten vorgesehen ist. Analog beantragt die Kommission mit 15 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen, dass die fahrlässige Verletzung mit einer Busse bis zu 150 000 Franken geahndet wird. Weiter ist die Kommission der Ansicht, dass die Bussen im Bereich der Verletzung von Pflichten betreffend den Derivatehandel aufgrund des speziellen Anwendungsfeldes herabgesetzt werden sollen. Sie beantragt deshalb mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen, dass der Vorsatz mit einer Busse bis zu 100 000 Franken anstelle von 500 000 Franken und die Fahrlässigkeit mit einer Busse bis zu 10 000 Franken anstelle von 150 000 Franken bestraft wird (Abstimmungsverhältnis betreffend die Fahrlässigkeit: 17 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Eine Minderheit erachtet die Konsequenzen für den Straftatbestand der Fahrlässigkeit insgesamt als unverhältnismässig und beantragt aus diesem Grund, die entsprechenden Bestimmungen zu streichen.
 
Amtshilfe (Anhang, Finanzmarktaufsichtsgesetz, Art. 42 ff.)
 
Die Mehrheit der Kommission erachtet die Revision der Amtshilfebestimmungen und die Angleichung der Regelung betreffend das Amtshilfeverfahren an das Steueramtshilfegesetz (StAhiG) vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklungen als sinnvoll. Im Bereich des Amtshilfeverfahrens (Art. 42a) beantragt die Kommission einstimmig eine Präzisierung gemäss welcher die FINMA bei der Übermittlung von Informationen nur ausnahmsweise von einer vorgängigen Information der betroffenen Kundinnen und Kunden absehen kann. Eine Minderheit beantragt, die Bestimmung betreffend das Amtshilfeverfahren und die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Gremien zu streichen. Sie erachtet insbesondere die Übermittlung von Informationen ohne vorgängige Information der betroffenen Person als höchst problematisch.
Ebenfalls einstimmig angenommen wurde eine Ergänzung der Bestimmung betreffend die Informationsübermittlung durch Beaufsichtigte, wonach die FINMA die Übermittlung, die Veröffentlichung oder die Weitergabe von Akten aus einem von ihr geführten Verwaltungsverfahren von ihrer Zustimmung abhängig machen kann. Damit wird sichergestellt, dass die FINMA die Kontrolle über die Information über ihre Aufsichtstätigkeit hat.
In der Gesamtabstimmung stimmt die Kommission dem FinfraG mit 15 zu 7 Stimmen zu. Die Beratung des Geschäfts im Nationalrat ist für die Frühlingssession 2015 vorgesehen.
 

2. 14.093 Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens. Bundesgesetz

Mit der Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens sollen Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen beseitigt und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sichergestellt werden. Zu diesem Zweck sollen ansässige Quellenbesteuerte, deren Bruttoerwerbseinkommen einen bestimmten Betrag überschreitet, künftig nachträglich ordentlich veranlagt werden können. Diese Möglichkeit soll auch Quellenbesteuerten offen stehen, die nicht in der Schweiz ansässig sind, aber einen Grossteil ihrer weltweiten Einkünfte in der Schweiz erzielen.
Vor Aufnahme der Beratung hat die Kommission eine Anhörung mit Vertretern der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) und der Grenzkantone Genf und Tessin durchgeführt.
Im Hinblick auf die bevorstehende Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien hat die Kommission mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, die Beratung des Geschäfts zu sistieren.  
 

3. 14.055 Eventualverpflichtungen der Wohnraumförderung 2015-2021. Rahmenkredit

Wie bereits der Ständerat beantragt die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen, den Rahmenkredit von 1900 Millionen Franken, der dazu dient, von Mitte 2015 bis Ende 2021 Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) zu verbürgen, zu genehmigen. Die Mehrheit der Kommission erachtet es bei der derzeitigen Lage auf dem Wohnungsmarkt als besonders wichtig, preisgünstigen Wohnraum zu fördern. Zudem hat sich die – in der Verfassung verankerte – Wohnbauförderung des Bundes bisher als wirksam erwiesen. Eine Minderheit bezweifelt die Notwendigkeit der Hilfe des Bundes und beantragt aus diesem Grund, nicht auf die Vorlage einzutreten.
 

4. Diskussion zur Frankenstärke

Die Kommission hat sich vom Präsidenten des Nationalbankdirektoriums, Herrn Thomas Jordan, über die Gründe und Umstände der Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses informieren lassen. Mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat sie zudem ausführlich über die Folgen des starken Frankens für die Schweizer Volkswirtschaft diskutiert. Der Bundesrat hat zugesichert, dass das WBF der WAK-N bis zu ihrer Sitzung vom 29. / 30. Juni 2015 nach Rücksprache mit den Wirtschaftsverbänden und den Branchen darüber Bericht erstatten wird, mit welchen konkreten Massnahmen die Kosten der Unternehmen reduziert werden können.
Mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die WAK-N zudem eine Kommissionsmotion verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV), den Finanzinstituten und der Nationalbank mögliche Massnahmen aufzuzeigen, wie die Exportwirtschaft starke Wechselkursschwankungen günstig versichern kann. Insbesondere sollen dabei die Bedürfnisse der KMU berücksichtigt werden.
 

5. 14.3449 Mo. Bischofberger. Keine zusätzliche staatliche Förderung des Einkaufstourismus

Mit 12 zu 8 Stimmen und 2 Enthaltungen beantragt die Kommission die Annahme der Motion, welche vom Bundesrat verlangt, bei der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr sicherzustellen.
 
Die Kommission hat am 9. und 10. Februar 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Cologny im Gebäude des Word Economic Forum (WEF) getagt. Sie nutzte die Gelegenheit für einen Austausch mit Experten des WEF zu aktuellen Herausforderungen der Weltwirtschaft und zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.
 
 
Bern, 10. Februar 2015  Parlamentsdienste