Standortförderung 2016-2019
​Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) unterstützt die Vorlage des Bundesrates zur Standortförderung 2016-2019 mit punktuellen Kürzungen bei zwei Finanzierungsbeschlüssen. In der Diskussion wurde Wert auf Budgetdisziplin gelegt.

1. 15.019 Standortförderung 2016-2019
Mit den Instrumenten der KMU-, Tourismus- und Regionalpolitik sowie der Aussenwirtschaftsförderung soll die Standortförderung 2016-2019 einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovation, zur Erhöhung der Produktivität sowie zur besseren Nutzung bestehender Potenziale (z.B. Infrastrukturen) leisten.
Anlässlich ihrer Beratung führte die Kommission Anhörungen mit interessierten Kreisen durch und liess sich u.a. über Förderkonzepte sowie die Situation des Tourismus und der Firmenansiedlung in der Schweiz informieren. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Aufwertung des Schweizer Frankens die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz vor besondere Herausforderungen stellt. Ohne Gegenstimme trat die Kommission auf die Vorlagen zur Standortförderung 2016-2019 ein. Sie diskutierte deren Instrumente und befand über verschiedene Anträge zur Aufstockung oder Kürzung der Finanzierungsbeschlüsse.
Mit 13 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission, den Verpflichtungskredit zur Finanzierung der E-Government-Aktivitäten für die Jahre 2016-2019 von 17,7 auf 12,4 Millionen Franken zu kürzen. Die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2016-2019 soll von 89,6 auf 84,4 Millionen Franken gekürzt werden (13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung). Diese Beträge entsprechen einer Plafonierung der Ausgaben auf dem Niveau des Jahres 2014. Die Kommission lehnte mehrere Anträge zu weiteren Finanzierungsbeschlüssen, welche die Ausgaben ebenfalls auf dem Niveau des Jahres 2014 plafonieren wollten, mit knappem Stimmenverhältnis ab. Aber auch Anträge auf Aufstockung hat die Kommission nicht gutgeheissen, so etwa den Antrag, den Zahlungsrahmen für die Finanzhilfen an Schweiz Tourismus für die Jahre 2016-2019 von 220,5 auf 270 Millionen Franken aufzustocken (17 zu 7 Stimmen). Mit 13 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnte es die Kommission ferner ab, für die Förderung der Filmproduktion in der Schweiz für die Jahre 2016-2019 einen Zahlungsrahmen von 4,5 Millionen Franken zu bewilligen. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission die Schaffung einer Bestimmung gutgeheissen, wonach bei der Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) die nachhaltige Innovation gefördert werden soll.
Die Kommission hat alle Bundesbeschlüsse in der Gesamtabstimmung angenommen.
 
 
2. 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision
Mit der Revision des Mehrwertsteuergesetzes nimmt der Bundesrat verschiedene Änderungsvorschläge der letzten Jahre auf. Nachdem die Kommission an der letzten Sitzung vom 13. April 2015 beschlossen hatte, auf die Vorlage einzutreten, folgte nun die Detailberatung. 
Das Hauptziel der Revision, die Besteuerung von ausländischen Unternehmen, welche in der Schweiz einen Teil ihres Umsatzes erwirtschaften, ist unbestritten. So sollen schweizerische Unternehmen gegenüber ausländischer Konkurrenz keinen Nachteil mehr erfahren.
Die Kommission stimmt mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Präzisierung der Definition von steuerbefreiten Spenden und Gönnerbeiträgen. Um Gönnerbeiträge von der Steuer zu befreien, muss ein gemeinnütziges Unternehmen (z. B. die Rega) seinen Gönnern und Gönnerinnen mitteilen, dass auf allfällige Vorteile kein Anspruch besteht. Mit diesem Beschluss setzt die Kommission das Anliegen der Pa. Iv. Frick 11.440 um. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen, welche das Anliegen der Pa. Iv. Triponez 02.413 umsetzen, waren in der WAK-N unbestritten.
In der Frage der Besteuerung von Parkplätzen von Gemeinden spricht sich eine Mehrheit mit 15 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. Der Bundesrat wollte zur Vereinfachung der Besteuerung die Unterscheidung zwischen Parkplätzen im Gemeingebrauch und allen weiteren Parkplätzen nicht mehr zulassen.
Einstimmig ergänzt die Kommission das Anliegen des Bundesrates, dass neben elektronischen Zeitungen und Zeitschriften auch E-Books mit dem reduzierten Satz besteuert werden.
Die Kommission befürwortet knapp mit 13 zu 11 Stimmen den Vorschlag des Bundesrates, dass Take-Away Leistungen nur unter den reduzierten Steuersatz fallen, wenn das Unternehmen sie von gastgewerblichen Leistungen unterscheiden kann.
In der Gesamtabstimmung stimmt die Kommission der Revision der Mehrwertsteuer einstimmig zu. Ebenfalls einstimmig beschliesst die Kommission der Pa. Iv. Frick 11.440 keine Folge zu geben und auf die Pa. Iv. Triponez 02.413 nicht einzutreten.
Die Beratung des Geschäfts im Nationalrat ist für die Herbstsession 2015 vorgesehen.
 
 
3. 12.020 Alkoholgesetz. Totalrevision
Mit 13 zu 11 Stimmen hat die Kommission beschlossen, auf ihren Beschluss vom 14. April 2015 zu den Differenzen betreffend die Totalrevision des Alkoholgesetzes zurückzukommen. Das damals knapp beschlossene Festhalten am Konzept der Ausbeutebesteuerung (siehe Medienmitteilung vom 14.4.2015), welches im Ständerat bereits klar abgelehnt worden war, schien nicht zielführend. Eine knappe Mehrheit (13 zu 12 Stimmen) will deshalb nun dem Nationalrat das ebenfalls bereits an der vergangenen Sitzung beratene Alternativkonzept unterbreiten: Demnach soll eine Fehlmengenregelung, eine 30% Steuerreduktion für kleine Hersteller und Brennauftraggeber mit Jahresproduktionen bis 1000 Liter reinen Alkohols (LrA) sowie ausserfiskalische Fördermassnahmen für die inländische Branche eingeführt werden. Im Gegensatz zum letztmals beratenen Konzept soll die Produktionsmenge von verschiedenen Steuerpflichtigen, die rechtlich oder wirtschaftlich miteinander verbunden sind, nicht zusammengerechnet werden. Damit können auch mittlere und grössere Betriebe von dieser Steuerreduktion profitieren, was insbesondere den zahlreichen Genossenschaften zugutekommen würde.
Die Kommissionsminderheit zweifelt an der Vereinbarkeit dieser Lösung mit dem EU-Freihandelsabkommen sowie an deren Praxistauglichkeit und sie ist nicht bereit, den zu erwartenden steuerlichen Minderertrag gegenüber dem von ihr unterstützen Beschluss des Ständerates in Kauf zu nehmen.
Die Kommissionsmehrheit spricht sich überdies mit 15 zu 10 Stimmen für einen Steuersatz von 32 Franken pro LrA aus, eine Minderheit beantragt 29 Franken pro LrA und somit Zustimmung zum Ständerat.
Die Verfahrensregeln zur Differenzbereinigung (Art. 89 Abs. 3 ParlG) verlangen, dass die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) zuerst ihre Zustimmung zum Rückkommen auf diese neue Fragestellungen gibt. Bietet die WAK-S bereits nächste Woche hierzu Hand, kann der Nationalrat in der Sommersession über das neue Konzept befinden.
 
 
4. 10.426 Pa.Iv. Fraktion V. Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch
Die Kommission hatte vom 1. Dezember 2014 bis 12. März 2015 eine Vernehmlassung zu ihrem Vorentwurf für eine Revision des Zollgesetzes durchgeführt, welche vorsieht, dass gewürzte Fleischprodukte neu in das Kapitel 2 des Zolltarifs eingereiht werden und somit einer höheren Zollbelastung unterliegen (vgl. Medienmitteilung vom 1. Dezember 2014). Im Rahmen der Vernehmlassung zeigte sich, dass die geplante Revision zwar nicht unbestritten ist, aber von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt wird (vgl. Ergebnisbericht der Vernehmlassung). Die WAK-N hat deshalb ihren Vorentwurf mit 12 zu 10 Stimmen unverändert zuhanden des Nationalrats verabschiedet. Eine Minderheit beantragt, auf die Revision des Zollgesetzes nicht einzutreten. Der Nationalrat wird das Geschäft nach dem Vorliegen der Stellungnahme des Bundesrates und voraussichtlich in der Herbstsession 2015 behandeln.
 
 
5. Weitere Beschlüsse
14.3728 s Mo. Ständerat (Niederberger). Regulierungskosten für die Wirtschaft. Unnötige Administrativarbeiten für die AHV abschaffen: Die Kommission beantragt mit 17 zu 6 Stimmen die Annahme der Motion.
14.449 Pa.Iv. Altherr. Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland: Die Beratung des Geschäfts wurde aus Zeitgründen auf das dritte Quartal 2015 verschoben.
 
 
Die Kommission hat am 11. und 12. Mai 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Bundesrat Johann Schneider-Ammann und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

 
Bern, 13. Mai 2015 Parlamentsdienste