Automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich
​Mit grosser Mehrheit beantragt die Kommission, die drei Vorlagen zum internationalen automatischen Informationsaustausch zu unterstützen.

1. 15.047 Amtshilfe in Steuersachen. Übereinkommen des Europarates und der OECD. Genehmigung
15.046 Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich. Bundesgesetz

Nachdem die Kommission an ihrer Junisitzung Eintreten beschlossen hatte, stand nun die Detailberatung der drei Entwürfe an.

Was den Bundesbeschluss zum Übereinkommen über die Amtshilfe in Steuersachen und die Änderungen des Steueramtshilfegesetzes (StAhiG) anbelangt, beantragt die Kommissionsmehrheit, dem bundesrätlichen Entwurf ohne Änderung zuzustimmen. Die Kommission lehnte unter anderem mit 18 zu 7 Stimmen einen Antrag ab, wonach die Bestimmungen im Steueramtshilfegesetz über den spontanen Informationsaustausch gestrichen werden sollten. Ein weiterer Antrag, der vorsah, dass die spontane Informationsübermittlung nur erfolgen darf, wenn ein begründeter Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug vorliegt, wurde mit 12 zu 7 Stimmen ebenfalls abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurden der Bundesbeschluss und die StAhiG-Änderungen mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.

Was die multilaterale Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch (AIA) und den Entwurf zum AIA-Gesetz anbelangt, hat die Kommission den Vorschlägen des Bundesrates im Grossen und Ganzen zugestimmt. Sie lehnte mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag ab, wonach die Informationen einer ausländischen Behörde nicht durch die Steuerverwaltung, sondern durch eine unabhängige Stelle geprüft werden, welche die Daten nur dann an ein Gericht weiterleitet, wenn beispielsweise begründeter Verdacht auf Urkundenfälschung besteht. Mit 15 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt hat sie einen Antrag, wonach im Gesetz festgeschrieben werden soll, dass bei Informationen an eine ausländische Behörde – zur Verminderung des Verwaltungsaufwands – die AHV-Nummer als Steuer-Identifikationsnummer verwendet wird. Damit bleibt diese Frage vorerst offen. Gleichzeitig hält sie fest, dass es aus Sicht des Datenschutzes gefährlich sein kann, einen Identifikator zu verwenden, welcher Zugang zu einer Vielzahl persönlicher Daten ermöglicht. Schliesslich sprach sich die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen dagegen aus, die künftigen Aktivierungen von AIA-Abkommen zwischen der Schweiz und einem Partnerstaat dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Im Bestreben, die Interessen von Personen, deren Daten ins Ausland weitergeleitet werden, besser zu schützen, sprach sich die Kommission einstimmig für die Möglichkeit aus, den Entscheid zur Weiterleitung von Daten vor einer richterlichen Behörde anzufechten (Art. 29a BV), wenn die Übermittlung der Daten für die meldepflichtige Person Nachteile zur Folge hätte, die ihr aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Garantien nicht zugemutet werden können. Im gleichen Bestreben sprach sie sich mit 21 Stimmen bei 4 Enthaltungen für eine Bestimmung aus, welche den Bundesrat beauftragt, die in den möglichen Partnerstaaten geltenden Datenschutzbestimmungen sowie die Regularisierungsmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen.

In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der multilateralen Vereinbarung mit 17 zu 7 Stimmen und der Vorlage zum AIA-Gesetz mit 18 zu 7 Stimmen zu.

2. 15.048 Geldwäschereigesetz. Änderung

Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission, nicht auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten, wonach für Finanzintermediäre risikobasierte Sorgfaltspflichten eingeführt werden sollen, um die Steuerkonformität im Ausland ansässiger Kundinnen und Kunden auch in jenen Fällen zu gewährleisten, in denen zwischen der Schweiz und dem Ansässigkeitsstaat der Kundin oder des Kunden der AIA nicht eingeführt ist.

Nach Meinung der Kommissionsmehrheit wird den Banken mit der Vorlage des Bundesrates eine polizeiliche Aufgabe übertragen, was nicht sein sollte. Auch käme die Umsetzung einer solchen Massnahme den Bankensektor teuer zu stehen und würde deren Wettbewerbsfähigkeit umso mehr schaden, als die Schweiz diese Verpflichtung im Alleingang vorsähe. Die Minderheit ist demgegenüber der Ansicht, dass mit dieser Gesetzesänderung die Strategie für einen steuerlich konformen Finanzplatz weiterverfolgt werden könne. Ohne diesen Schritt laufe die Schweiz Gefahr, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen.

3. 14.093 Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens. Bundesgesetz

An der Sitzung vom 9. Februar 2015 hatte die Kommission das Geschäft sistiert, um die Entwicklung des Grenzgängerabkommens zwischen der Schweiz und Italien abzuwarten. Die Kommission hat heute die Beratung wieder aufgenommen, da eine Roadmap zum Abkommen vorliegt und Ende September eine Einigung erreicht werden könnte. Nach der Ablehnung einer weiteren Sistierung hat die Kommission eine kurze Eintretensdebatte geführt und ist anschliessend oppositionslos auf die Vorlage eingetreten.

4. Diskussion zur Frankenstärke

Angesichts der nach wie vor angespannten Wirtschaftslage und des immer noch deutlich überbewerten Frankens hat die WAK-N kurzfristig beschlossen, mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann eine weitere Aussprache zur Frankenstärke und möglichen Gegenmassnahmen durchzuführen. Wie bereits anlässlich früherer Gespräche mit dem Vorsteher des WBF kam dabei zum Ausdruck, dass die Kommission die gegenwärtige wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz mit grosser Aufmerksamkeit und Sorge verfolgt. Sie will die Diskussion mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann an den Kommissionssitzungen im 4. Quartal 2015 weiterführen und dabei über konkrete Massnahmen zugunsten der Wirtschaft diskutieren.

5. Weitere Beschlüsse:

Gestützt auf Artikel 151 Parlamentsgesetz hat sich die Kommission zur geplanten Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz konsultieren lassen. Der Bundesrat sieht in seiner Vernehmlassungsvorlage vor, den Höchstzinssatz für Konsumkredite von heute 15% auf 10% zu senken und einen Berechnungsmechanismus einzuführen. Die Kommission unterstützt dieses Vorhaben mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen spricht sich die Kommission für die beiden Standesinitiativen der Kantone Waadt 12.300 und Freiburg 13.310 aus, welche einen Abbruch der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich fordern.

14.3923 Mo. Ständerat (Bischof) Die Expertengruppe Brunetti nicht "beerdigen", sondern sie zum "Strategierat Zukunft Finanzplatz" machen. Die WAK-N beantragt mit 13:9 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Motion.

Die Kommission hat am 17. und 18. August 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann und in Bern getagt.

Bern, 18. August 2015 Parlamentsdienste