Ladenöffnungszeiten
​Die Kommission ist mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten. Das Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten soll dem Einkaufstourismus entgegenwirken und Arbeitsplätze schützen.

1. 14.095 Bundesgestz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG)

Die Gesetzesvorlage sieht für den gesamten Schweizer Detailhandel einen Mindeststandard für die Ladenöffnungszeiten vor. Detailhandelsbetriebe sollen montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr und samstags von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein dürfen. Der Sonntag sowie die Abend- und Nachtarbeit sind nicht betroffen.

Anlässlich ihrer Beratung führte die Kommission Anhörungen durch, an welchen Vertreter der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), der Swiss Retail Federation (SRF) und Travail Suisse teilnahmen. Anschliessend ist die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrates zu einem Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (14.095) eingetreten

Die Mehrheit der Kommission sieht in der Gesetzesvorlage ein geeignetes Instrument, um Schweizer Detailhandelsbetriebe zu stärken, dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken und damit Arbeitsplätze zu schützen – dies auch unter dem Eindruck der Aufwertung des Schweizer Frankens nach dem Entscheid der Schweizerischen Nationalbank, die Kursuntergrenze aufzuheben. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit werden die Ladenöffnungszeiten im Vergleich zu den bisher bestehenden kantonalen Regelungen nur moderat verlängert. Die Kommissionsmehrheit betont, dass gemäss dem Gesetzesentwurf innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters die Freiheit zur Festlegung der Öffnungszeiten gewahrt bleibt und sowohl die Arbeitnehmerrechte wie auch der freie Sonntag unberührt bleiben. Die Minderheit möchte die Festlegung der Ladenöffnungszeiten weiterhin in der Kompetenz der Kantone belassen und verweist auf die Resultate zahlreicher kantonaler Volksabstimmungen in den vergangenen Jahren, in welchen sich das Stimmvolk regelmässig gegen verlängerte Öffnungszeiten ausgesprochen hat. Der Zusammenhang zwischen Einkaufstourismus und den bestehenden Ladenöffnungszeiten sei nicht gegeben, entscheidend seien vielmehr die erheblichen Preisunterschiede zwischen der Schweiz und dem Ausland. Die Kommissionsminderheit befürchtet zudem, dass bei verlängerten Öffnungszeiten die grossen Detailhändler auf Kosten der KMU profitieren. Die längere Präsenzzeit im Laden würde für die Detailhandelsangestellten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschweren.

Nach dem Eintretensentscheid hat die Kommission ihre Arbeiten am Geschäft ausgesetzt und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beauftragt, mit der VDK ihre negative Stellungnahme vertieft zu diskutieren, namentlich in der staatsrechtlichen Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, der Relevanz verlängerter Ladenöffnungszeiten für den Einkaufstourismus sowie dessen Situation nach der Aufwertung des Schweizer Frankens.

2. 14.302 Kt.Iv. TI. Aufkündigung des Grenzgängerabkommens und Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens
14.303 Kt.Iv. TI. Sonderstatus für das Tessin und andere von den negativen Auswirkungen der Freizügigkeit besonders stark betroffene Randregionen
14.304 Kt.Iv. TI. Das Tessin gestaltet seine Zukunft selbst

Zu den drei Standesinitiativen des Kantons Tessin hat die WAK-S am 26. Januar 2015 eine Vertretung des Tessiner Grossen Rates angehört. Die Kommission anerkennt, dass der Kanton Tessin von der Problematik der Grenzgänger und den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit in besonderem Mass betroffen ist. Mit der im Dezember 2014 erzielten grundsätzlichen Einigung zwischen der Schweiz und Italien über die künftige Zusammenarbeit in Steuerfragen, die auch das Grenzgängerabkommen umfasst, wurde zwar ein wichtiger Schritt vorwärts gemacht. Die Aufhebung des Franken-Mindestkurses und die damit verbundenen Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Einkaufsverhalten, Tourismus und Exportindustrie dürften jedoch gerade für den Kanton Tessin besonders spürbar sein. Die WAK-S beschloss deshalb, noch keinen Entscheid zu den Standesinitiativen zu fällen. Sie will die zuständigen Mitglieder des Bundesrates an ihre nächste Sitzung vom 23. Februar 2015 einladen und von wünscht sich von ihnen eine genauere Beurteilung der Standesinitiativen im Lichte des Nationalbank-Entscheids vom 15. Januar 2015.

3. Diskussion zur Frankenstärke

Die Kommission hat sich vom Präsidenten des Nationalbankdirektoriums, Herrn Thomas Jordan, über die Gründe und Umstände der Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses informieren lassen. Mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat sie zudem über die Folgen des starken Frankens für die Schweizer Volkswirtschaft diskutiert.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) sowie teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

 

Bern, 27. Januar 2015 Parlamentsdienste