15.049 s Unternehmenssteuerreformgesetz III
​Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat die Beratung zum Unternehmenssteuerreformgesetz III mit Anhörungen eröffnet und ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Die Detailberatung wird im August aufgenommen.

​1. 15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz III

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2015 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Ziel der Reform ist es, die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz an die internationalen Standards anzupassen und gleichzeitig die Standortattraktivität möglichst beizubehalten. Da die Hauptlast der Reform die Kantone zu tragen hätten, möchte der Bundesrat über Ausgleichszahlungen des Bundes den Kantonen finanzpolitischen Handlungsspielraum für allfällige Gewinnsteuersenkungen verschaffen.
Als Einstieg in die Beratung führte die Kommission eine umfassende Anhörung durch. Als erstes konnten die Vertreter der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (Präsident der FDK und Regierungsrat des Kanton Zug, Peter Hegglin, Vizepräsident der FDK und Staatsrat des Kanton Wallis, Maurice Tornay und Regierungsrat des Kanton Genf, Serge Dal Busco) sowie der Städteverband und der Gemeindeverband ihre Sicht darlegen. Danach wurden Vertreter von economiesuisse, EXPERTsuisse, der Firma Syngenta, dem Groupement des Entreprises Multinationales und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes angehört.
Sowohl in den Anhörungen als auch in der anschliessenden Eintretensdebatte war die Notwendigkeit der Reform unbestritten. Die Kommission ist deswegen ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Neben den unterschiedlichen Belastungen einzelner Kantone und Gemeinden dürften insbesondere die zinsbereinigte Gewinnsteuer, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital oder die Tonnage Tax noch zu Diskussionen in der Kommission führen.
Vor dem Beginn der Detailberatung am 27. und 28. August 2015 wird ausserdem eine Anhörung mit Vertretern der Wissenschaft stattfinden.
 
 

2. 15.019 Standortförderung 2016-2019

Die verschiedenen Instrumente zur Standortförderung sind bewährt und in der aktuell schwierigen Lage aufgrund des starken Schweizer Frankens von hoher Notwendigkeit. Das Eintreten auf die verschiedenen Bundesbeschlüsse zur Finanzierung dieser Instrumente sowie zum zweiten Mehrjahresprogramm der neuen Regionalpolitik 2016-23 war in der WAK-S entsprechend unbestritten. Zur Stärkung der Tourismusbranche, welche dem Wechselkurs besonders ausgesetzt ist, will die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung den Zahlungsrahmen für Schweiz Tourismus um 9.5 Millionen auf 230 Millionen für die Jahre 2016-2019 erhöhen. Ausserdem wurde eine Plafonierung der Mittel für Innotour bei 20 Millionen für vier Jahre mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Mit 6 zu 4 Stimmen stimmte die Kommission ausserdem einer Erhöhung des vierjährigen Zahlungsrahmens von 89,6 auf 94 Millionen Franken für die Exportförderung zu. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Schweiz in jüngster Zeit mehrere Freihandelsabkommen abschliessen konnte, ist die Unterstützung bei der Erschliessung dieser neuen Märkte notwendig und effizient. Ausserdem lehnt die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen die vom Nationalrat beschlossene Kürzung der Finanzierung von E-Government-Aktivitäten für KMU ab, da diese dem Bürokratieabbau zugutekommen. Artikel 5a im Mehrjahresprogramm zur neuen Regionalpolitik, welcher der Nationalrat hinzugefügt hatte und mit dem nachhaltige Innovation, Wertschöpfungsketten und regionale Wirtschaftskreisläufe gestärkt werden sollten fand in der WAK-S keine Unterstützung. Sie beantragt ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen, diesen zu streichen um einen möglichst gezielten Mitteleinsatz sicherzustellen.
Die Bundesbeschlüsse zur Standortförderung werden voraussichtlich in der Herbstsession im Ständerat beraten.
 

3. 12.020 Alkoholgesetz. Totalrevision

In der vergangenen Sommersession hat der Nationalrat bei der Beratung der Totalrevision des Alkoholgesetzes die sogenannte Ausbeutebesteuerung mit einem alternativen Konzept zur Steuerermässigung ersetzt.
Die WAK-S hat festgestellt, dass sich ähnlich wie bereits beim System der Ausbeutebesteuerung diverse Fragen zur Verfassungsmässigkeit sowie zur Konformität mit internationalen Handelsverträgen stellen. Mit 11 zu 2 Stimmen beschloss die Kommission deshalb, zum neuen Steuerermässigungssystem des Nationalrates Rechtsgutachten in Auftrag zu geben und die kantonalen Konferenzen der Gesundheitsdirektoren sowie der Sozialdirektoren um eine Stellungnahme zu beten. Diese zusätzlichen Abklärungen werden bis im Herbst dauern, die Beratung im Ständerat wird voraussichtlich in der Wintersession erfolgen.
 

4. 13.479 Pa.Iv. Gasche. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer

13.471 Pa.Iv. Niederberger. Abbau von bürokratischen Hürden beim Meldeverfahren. Änderung des Verrechnungssteuergesetzes

Wie schon der Nationalrat, ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass es ungerechtfertigt sei, dass das Nichteinhalten der Deklarationsfrist zu einer Verfahrensänderung vom Meldeverfahren ins ordentliche Verrechnungssteuerverfahren führt. Die Kommissionsmehrheit beantragt ihrem Rat deshalb mit 8 zu 3 Stimmen, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Sie beantragt  mit 8 zu 3 Stimmen eine Übergangsbestimmung im Sinne des Nationalrates. Einer Minderheit zufolge sei es unhaltbar, dass die heute geltende Deklarationsfrist von 30 Tagen in eine blosse Ordnungsfrist umgewandelt werden soll, da damit der Meldung und der Steuerpflicht ein freiwilliger Charakter verliehen würde. Sie beantragt ihrem Rat aus diesem Grund dem Antrag des Bundesrates zu folgen. Sie beantragt ausserdem auf eine rückwirkende Anwendung der neuen Regelung zu verzichten.
Die Kommission nimmt den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 3 Stimmen an.
Die WAK-S hat weiter einstimmig beschlossen, die parlamentarische Initiative 13.471 „Abbau von bürokratischen Hürden beim Meldeverfahren. Änderung des Verrechnungssteuergesetzes“ abzuschreiben, da die Kommission das Anliegen mit dem Vorliegen des Entwurfs zur parlamentarischen Initiative 13.479 als erfüllt erachtet.
 
Die Kommission hat am 25. und 26. Juni 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) sowie teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Solothurn getagt. Im Rahmen dieser Sitzung im Heimatkanton ihres Präsidenten hat die WAK-S zudem die Stahl Gerlafingen besichtigt und wurde anschliessend vom Kanton Solothurn im Beisein des Solothurner Landammanns Roland Heim in Gerlafingen zu einem Abendessen eingeladen.
 
 
 
 
 
 Bern, 26. Juni 2015 Parlamentsdienste