15.049 Unternehmenssteuerreform III
​Die WAK-S unterstützt mehrheitlich den Entwurf des Bundesrates. Sie beantragt jedoch, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf 21.2% zu erhöhen und will eine Beschränkung der Abzüge für Forschungs- und Entwicklungs-aufwendungen.

​15.049 Unternehmenssteuerreformgesetz

Die Kommission ist bereits am 25. Juni 2015 einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat sich an zwei folgenden Sitzungen intensiv der Detailberatung gewidmet, die sie an der heutigen Sitzung nun abschliessen konnte.

Die Kommission beantragt, weitgehend dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. So sind die Abschaffung des kantonalen Steuerstatus (Art. 28 Abs. 2–5 StHG) sowie die step-up-Regelung zur Aufdeckung der stillen Reserven unbestritten (Art. 61a und b DBG). Auch die daraus folgenden Anpassungen am Ressourcenausgleich und die Ergänzungszahlungen an die ressourcenschwächsten Kantone von 180 Mio. Franken durch den Bund werden von der WAK-S nicht in Frage gestellt (Art. 3 und Art. 23a FiLaG).
Hingegen hat die Kommission einen Antrag mit 8 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen, der den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf 21.2%, statt auf 20.5% gemäss Botschaft, erhöhen will (Art. 196 Abs. 1 DBG). Den Kantonen soll so mit ca. 153 Mio. Franken noch etwas mehr Spielraum zur Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze geboten werden. Dem Bund würden dementsprechend diese Einnahmen fehlen.
Um die beantragten Mindereinnahmen des Bundes zu kompensieren, stimmt die Kommission einem Antrag zur Beibehaltung der Stempelsteuer auf Eigenkapital mit 7 zu 4 Stimmen zu (Art.1 - 36 StG). Sie ist der Meinung, dass dies kein zentraler Punkt der Reform sei. Gemäss Botschaft hätte die Abschaffung der Emissionsabgabe den Bund 228 Mio. Franken gekostet.

Zur Patentbox lehnt die Kommission einen Antrag mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Dieser sah vor, dass die steuerliche Ermässigung durch die Patentbox genau dem Anteil des qualifizierenden Erfolgs entsprechen soll, maximal allerdings 90% (Art. 24a Abs.1 StHG).
Mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die Kommission einem Antrag zu, der es den Kantonen beim Eintritt einer Firma in die Patentbox ermöglicht, die erste Steuerzahlung auf 5 Jahre zu verteilen (Art. 24a Abs. 2bis StHG). Dies ermöglicht einerseits den Kantonen die Steuereinnahmen besser zu verteilen und andererseits den Firmen ihren Liquiditätsabfluss zu glätten.
Die Kommission nimmt einen Antrag mit 7 zu 6 Stimmen an, welcher eine Beschränkung der Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (fakultative Inputförderung) auf maximal 150% des geschäftsmässig begründeten Aufwands einführen möchte (Art. 25a Abs.1 StHG). Damit möchte die Kommission die Gefahr einer Nullbesteuerung und eines zu starken kantonalen Steuerwettbewerbs vermeiden.
Abgelehnt wird mit 7 zu 6 Stimmen hingegen, dass die Kantone bei der Inputförderung statt Abzügen auch Steuergutschriften gewähren können. Auch eine Beschränkung der kumulierten Wirkung von Inputförderung und Patentbox wird abgelehnt (7:4)

Die WAK-S unterstützt den Vorschlag des Bundesrates zum Teilbesteuerungsverfahren, da dieser die rechtsformneutrale Besteuerung gewährleistet (Art. 18b Abs.1 und Art. 20 Abs. 1bis DBG und analoge Anpassung im StHG). Sie lehnt einen Antrag zur Vollbesteuerung der Einkünfte aus Dividendenzahlungen mit 8 zu 4 Stimmen ab. Ebenfalls keine Mehrheit (5 zu 7 Stimmen) findet ein Antrag, der das Teilbesteuerungsverfahren nach geltendem Recht beibehalten möchte.
Einen Antrag zur Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer lehnt die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung ab (Art. 59 DBG/ Art. 25 StHG). Einerseits sei die internationale Akzeptanz zu unsicher und andererseits würden daraus Mindereinnahmen von 266 Mio. Franken beim Bund und 344 Mio. Franken bei den Kantonen resultieren. Die Kommission möchte allenfalls im Rahmen der Differenzbereinigung noch über eine Kommissionsmotion zur Umsetzung der zinsbereinigten Gewinnsteuer beraten.

Gesamthaft betrachtet haben die Anträge der WAK-S statische finanzielle Auswirkungen für Bund und Kantone. Gegenüber der Botschaft des Bundesrates resultieren dem Bund 75 Mio. und den Kantonen 153 Mio. Franken Mehreinnahmen. In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission der Vorlage mit 4 zu 1 bei 7 Enthaltungen zu.

Die Unternehmenssteuerreform III wird in der Wintersession 2015 im Ständerat behandelt.

Die Sistierung des ersten Entwurfs der parlamentarischen Initiative 09.503 „Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen“ wurde von der Kommission bis zum Abschluss der parlamentarischen Beratung der Unternehmenssteuerreform III verlängert.

 

Die Kommission hat am 19. November 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) sowie in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

 

 

Bern, 19. November 2015 Parlamentsdienste