Energiestrategie 2050
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates unterstützt strengere Grenzwerte für CO2-Emissionen bei Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern. Dafür verzichtet sie auf Bestimmungen zu Effizienzvorgaben für Stromunternehmen. Sie zweifelt an der Wirksamkeit der Massnahme und fürchtet einen hohen bürokratischen Aufwand bei deren Umsetzung.

​Bei der Behandlung der Vorlage zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (13.074) führte die Kommission die Detailberatung des Energiegesetzes mit wenigen Ausnahmen ¬– insbesondere der konkreten Ausgestaltung der Förderung erneuerbarer Energien in Verbindung mit der Wasserkraft – zu Ende.
Sie beschloss dabei eine Erweiterung bei der Unterstützung der Geothermie. So sollen über die Garantien bei der Risikoabsicherung hinaus bereits für die Erkundung von geothermischen Ressourcen Beiträge geleistet werden können. Weiter hat die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen, die Bestimmungen zu Effizienzvorgaben für Stromnetzbetreiber (Art. 48ff), wie sie der Nationalrat beschlossen hatte, zu streichen. Die Mehrheit zweifelt an der Wirksamkeit der Massnahmen und erwartet grosse bürokratische Aufwendungen bei der Umsetzung. Eine Minderheit beantragt eine Kompromisslösung, welche im Rahmen von wettbewerblichen Ausschreibungen Projekte und Programme zur Steigerung der Effizienz beim Elektrizitätsverbrauch von insgesamt 1.5 TWh unterstützen will. Sollte sich abzeichnen, dass dieses Ziel nicht mit freiwilligen Massnahmen erreicht werden kann, soll der Bundesrat den Elektrizitätslieferanten verpflichtende Vorgaben machen können. Eine weitere Minderheit hält am Beschluss des Nationalrates fest. Schliesslich stimmte die Kommission im CO2-Gesetz – in Übereinstimmung mit den Vorschriften der EU – strengeren Grenzwerten für CO2-Emissionen bei Personenwagen mit 6 zu 4 Stimmen zu und schloss sich ausserdem einer Erweiterung der Massnahme auf Lieferwagen und leichte Sattelschlepper an. Eine Minderheit lehnt die Erweiterung der CO2-Emissionsvorschriften auf diese Fahrzeuge ab. Eine andere Minderheit verlangt, dass die Verschärfung und Erweiterung der Vorschriften verzögert werden.

 

Erneuerung des Rahmenkredits für den weltweiten Umweltschutz
Die Kommission folgt mit 11 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung dem Entscheid des Nationalrates, den Rahmenkredit für die globale Umwelt zum sechsten Mal zu erneuern (14.062). Der rund 148 Mio. CHF umfassende Kredit dient der Unterstützung des globalen Umweltfonds (GEF) sowie weiteren Finanzierungsmechanismen für die Umsetzung von internationalen Konventionen und Protokollen im Umweltbereich. Die Mehrheit der Kommission möchte mit dem Rahmenkredit das Engagement der Schweiz im Kampf gegen globale Umweltprobleme bekräftigen und die Rolle der Schweiz im Exekutivrat des Globalen Umweltfonds stärken. Eine Minderheit beantragt hingegen eine Kürzung des Kredits für den Umweltfonds um rund 19 Mio. CHF. Dank Währungsgewinnen bliebe der Schweizer Beitrag an den Umweltfonds selbst bei dieser Kürzung gemessen in der Währungseinheit der Weltbank konstant; eine de facto Aufstockung des Beitrages sei in einer Zeit der Budgetkürzungen nicht angemessen.

Schliesslich reichte die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Initiative „Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz“ ein (15.430). Damit soll eine rechtliche Unsicherheit im Stromversorgungsgesetz im Zusammenhang mit der Zuteilung von Kapazitäten im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz ausgeräumt werden.

Die Kommission hat am 28./29. April 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

 

Bern, 30. April 2015  Parlamentsdienste