Die APK-S hat Vertreterinnen und Vertreter der Kantone zu
den Standesinitiativen des Kantons Genf (18.303) und des Kantons Thurgau
(17.317) angehört, welche den Ausschluss von Palmöl aus Freihandelsabkommen mit
Malaysia (resp. Malaysia und Indonesien) verlangen. Ausserdem hat sie in
Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann die Motion Nationalrat Grin
(16.3332) «Bei den Verhandlungen mit Malaysia muss der Bundesrat Palmöl vom
Freihandelsabkommen ausnehmen» beraten.
Mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission
beschlossen, diese Motion des Nationalrates abzulehnen. Die Kommission ist sich
der ökologischen und sozialen Probleme im Zusammenhang mit der Palmölproduktion
bewusst. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Ansicht, dass es nicht
zielführend ist, Palmöl kategorisch aus einem allfälligen Freihandelsabkommen
mit Malaysia auszuklammern. Aus diesem Grund hat die APK-S mit 6 zu 2 Stimmen
bei 1 Enthaltung eine neue Kommissionsmotion eingereicht («Keine Konzessionen
beim Palmöl»). Diese beauftragt den Bundesrat sicherzustellen, in den
Freihandelsabkommen mit Malaysia und Indonesien keine Konzessionen für Palmöl
zu gewähren, welche die einheimische Ölsaatenproduktion reduzieren. Ausserdem
soll der Bundesrat Bestimmungen vorsehen, die einen Beitrag zur nachhaltigen
Produktion und Handel von Palmöl leisten und sich an der Erarbeitung von
internationalen Standards beteiligen.
Im gleichen Zusammenhang hat die Kommission die
Standesinitiativen des Kantons Genf und Thurgau abgelehnt (mit 5-3-1, resp.
6-1-2). Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass dem Anliegen der
Kantone durch die neue Kommissionsmotion der APK-S weitgehend Rechnung getragen
werden kann.
Weitere Beschlüsse
Die APK-S hat sich vom Vorsteher des Eidgenössischen
Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis,
darüber informieren lassen, wie sich die Beziehungen zwischen der Schweiz
und der Europäischen Union (EU) seit ihrer letzten Sitzung Mitte August
entwickelt haben. Sie hat sich mit dem Stand der Verhandlungen befasst, welche
zur Klärung der offenen institutionellen Fragen zwischen der Schweiz und der EU
führen sollen, sowie mit den flankierenden Massnahmen zur
Personenfreizügigkeit. Der Austausch hat der APK-S auch dazu gedient, sich über
die Schritte, die für die beiden Parteien in verschiedenen Bereichen anstehen,
sowie über gewisse technische Fragen ins Bild zu setzen.
Die Kommission beantragt ihrem Rat die Motion 15.4126
von Nationalrätin Andrea Martina Geissbühler abzulehnen. Ein Änderungsantrag,
der darauf abzielte den Wortlaut der Motion zu verallgemeinern fand keine
Mehrheit. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die in der Motion
verlangten Massnahmen nicht zielführend sind, um eine verfolgungsfreie Rückkehr
von Eritreern zu ermöglichen. Sie ersucht den Bundesrat stattdessen, den Dialog
mit den eritreischen Behörden und anderen europäischen Staaten fortzusetzen mit
dem Ziel, die Perspektiven des Landes zu verbessern. Einige Stimmen in der
Kommission sind hingegen der Auffassung, dass die Ablehnung der Motion ein
schlechtes Signal gegenüber der Bevölkerung darstellt.