Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat zwei Standesinitiativen und eine Motion beraten, welche Palmöl aus den Verhandlungen für ein allfälliges Freihandelsabkommen mit Malaysia ausklammern möchten.

Die APK-S hat Vertreterinnen und Vertreter der Kantone zu den Standesinitiativen des Kantons Genf (18.303) und des Kantons Thurgau (17.317) angehört, welche den Ausschluss von Palmöl aus Freihandelsabkommen mit Malaysia (resp. Malaysia und Indonesien) verlangen. Ausserdem hat sie in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann die Motion Nationalrat Grin (16.3332) «Bei den Verhandlungen mit Malaysia muss der Bundesrat Palmöl vom Freihandelsabkommen ausnehmen» beraten.

Mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, diese Motion des Nationalrates abzulehnen. Die Kommission ist sich der ökologischen und sozialen Probleme im Zusammenhang mit der Palmölproduktion bewusst. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Ansicht, dass es nicht zielführend ist, Palmöl kategorisch aus einem allfälligen Freihandelsabkommen mit Malaysia auszuklammern. Aus diesem Grund hat die APK-S mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eine neue Kommissionsmotion eingereicht («Keine Konzessionen beim Palmöl»). Diese beauftragt den Bundesrat sicherzustellen, in den Freihandelsabkommen mit Malaysia und Indonesien keine Konzessionen für Palmöl zu gewähren, welche die einheimische Ölsaatenproduktion reduzieren. Ausserdem soll der Bundesrat Bestimmungen vorsehen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Produktion und Handel von Palmöl leisten und sich an der Erarbeitung von internationalen Standards beteiligen.

Im gleichen Zusammenhang hat die Kommission die Standesinitiativen des Kantons Genf und Thurgau abgelehnt (mit 5-3-1, resp. 6-1-2). Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass dem Anliegen der Kantone durch die neue Kommissionsmotion der APK-S weitgehend Rechnung getragen werden kann.

Weitere Beschlüsse

Die APK-S hat sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, darüber informieren lassen, wie sich die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) seit ihrer letzten Sitzung Mitte August entwickelt haben. Sie hat sich mit dem Stand der Verhandlungen befasst, welche zur Klärung der offenen institutionellen Fragen zwischen der Schweiz und der EU führen sollen, sowie mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Der Austausch hat der APK-S auch dazu gedient, sich über die Schritte, die für die beiden Parteien in verschiedenen Bereichen anstehen, sowie über gewisse technische Fragen ins Bild zu setzen.

Die Kommission beantragt ihrem Rat die Motion 15.4126 von Nationalrätin Andrea Martina Geissbühler abzulehnen. Ein Änderungsantrag, der darauf abzielte den Wortlaut der Motion zu verallgemeinern fand keine Mehrheit. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die in der Motion verlangten Massnahmen nicht zielführend sind, um eine verfolgungsfreie Rückkehr von Eritreern zu ermöglichen. Sie ersucht den Bundesrat stattdessen, den Dialog mit den eritreischen Behörden und anderen europäischen Staaten fortzusetzen mit dem Ziel, die Perspektiven des Landes zu verbessern. Einige Stimmen in der Kommission sind hingegen der Auffassung, dass die Ablehnung der Motion ein schlechtes Signal gegenüber der Bevölkerung darstellt.