Die Umweltkommission des Ständerates hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, damit die Behörden die Schutz- und Nutzungsinteressen von besonders schützenswerten Objekten des Bundes ausgeglichener abwägen können. Dabei soll auch die Rechtssicherheit gestärkt werden.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Vorlage, die sie im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.402 «Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin» ausgearbeitet hat, mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedet. Der Vorentwurf war in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen worden. Nur die Hälfte der Kantone stimmte der Vorlage zu. Einig waren sich alle Kantone darin, dass die Initiative ein wichtiges Thema aufgreift, bei dem sich immer wieder Schwierigkeiten zeigen bei der Umsetzung. Die Kommission hat die Ergebnisse aus der Vernehmlassung eingehend geprüft und zudem die kantonale Konferenz der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren BPUK angehört.

Die Kommission hat sich entschieden, die Bestimmung zu Art. 6 Abs. 2 NHG aus der Vorlage zu streichen. Sie hätte den kantonalen Interessen bei der Abwägung mehr Gewicht geben sollen. In der Vernehmlassung wurde von vielen Teilnehmenden – insbesondere von den Kantonen – Kritik an der unpräzisen Formulierung geäussert, die voraussichtlich zur Rechts- und Planungsunsicherheiten führen würde. Genau das widerspricht dem Ziel der Kommission: Die Vorlage soll das Verfahren bei der Bewilligung von Projekten, die ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung eines Objektes von nationaler Bedeutung mit sich ziehen, verlässlicher ausgestalten. Auch die Anhörung der BPUK hat gezeigt, dass die vorgeschlagene Regelung in Art. 6 Abs. 2 viele zusätzliche Fragen aufwirft. Die Kommission hat deshalb entschieden, darauf zu verzichten und einzig die neue Bestimmung in Art. 7 Abs. 3 aufrecht zu erhalten. Diese hält fest, dass die Gutachten der eidgenössischen Kommissionen bei der Abwägung aller Interessen durch die Entscheidbehörde nur eine von mehreren Grundlagen darstellen. Damit wird dem Kernanliegen der Initiative, den Stellenwert der Gutachten zu präzisieren, in angemessener Weise Rechnung getragen.

Erneuerung des Rahmenkredits für den weltweiten Umweltschutz

Die Kommission möchte den Rahmenkredit für die globale Umwelt zum siebten Mal erneuern (18.074) und beantragt, den Bundesbeschluss mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung anzunehmen. Der rund 148 Mio. CHF umfassende Kredit dient der Unterstützung des globalen Umweltfonds (GEF) sowie weiteren Finanzierungsmechanismen für die Umsetzung von internationalen Konventionen und Protokollen im Umweltbereich. Die Kommission möchte mit dem Rahmenkredit das Engagement der Schweiz im Kampf gegen globale Umweltprobleme bekräftigen.

Protokoll zur grenzüberschreitenden Luftverunreinigung

Die Kommission hat ausserdem den Bundesbeschluss zum Geschäft 18.073 «Grenzüberschreitende Luftverunreinigung» in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Das ratifizierte Protokoll von 1999 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon wurde 2012 an den Stand der Wissenschaft und der Technik angepasst. Mit der Änderung des Protokolls verpflichten sich die Vertragsparteien, ihre Emissionen von Schwefeloxid, Stickoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen, Ammoniak und neu auch von Feinstaub weiter zu reduzieren. Die Ziele und Anforderungen des geänderten Protokolls stehen im Einklang mit den schweizerischen Rechtsgrundlagen, den nationalen Konzepten und politischen Programmen.

Sanierung von Kugelfängen bei Schiessanlagen

Einstimmig hat die Kommission der Motion Salzmann (18.3018) zugestimmt. Diese will, dass der Bund seine Abgeltung für die Sanierung von Kugelfängen bei 300-m-Schiessanlagen in Zukunft prozentual statt mit einer Pauschale leistet. Als der Gesetzgeber 2009 eine Pauschale einführte, ging er davon aus, dass diese durchschnittlich 40 Prozent der Kosten entsprechen würde. Nun zeigt sich, dass die meisten Sanierungen teurer sind als angenommen und die Pauschale teilweise nur 10 Prozent der Kosten deckt. Deshalb hält die Kommission eine Rückkehr zur 40-Prozent-Regel für angebracht.

Im Weiteren hat sich die Kommission im Rahmen einer ausführlichen Anhörung mit dem Po. Müller 18.3175 «Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken» auseinandergesetzt, das ihr vom Ständerat zur Vorprüfung zugewiesen wurde. Sie wird die Beratungen an der nächsten Sitzung fortsetzen.

Schliesslich hat die Kommission einstimmig beschlossen ein Postulat einzureichen, das den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht die Folgen der Ausbreitung von Grossraubtieren in der Schweiz auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Berggebietes darzulegen.

Die Kommission hat am 22. und 23. Oktober 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.