Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und
Energie des Ständerates hat die Vorlage, die sie im Rahmen der
parlamentarischen Initiative 12.402 «Die Eidgenössische Natur- und
Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin» ausgearbeitet hat, mit
8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedet. Der
Vorentwurf war in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen worden. Nur die
Hälfte der Kantone stimmte der Vorlage zu. Einig waren sich alle Kantone darin,
dass die Initiative ein wichtiges Thema aufgreift, bei dem sich immer wieder
Schwierigkeiten zeigen bei der Umsetzung. Die Kommission hat die Ergebnisse aus
der Vernehmlassung eingehend geprüft und zudem die kantonale Konferenz der
Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren BPUK angehört.
Die Kommission hat sich entschieden, die
Bestimmung zu Art. 6 Abs. 2 NHG aus der Vorlage zu streichen. Sie hätte den
kantonalen Interessen bei der Abwägung mehr Gewicht geben sollen. In der
Vernehmlassung wurde von vielen Teilnehmenden – insbesondere von den Kantonen –
Kritik an der unpräzisen Formulierung geäussert, die voraussichtlich zur
Rechts- und Planungsunsicherheiten führen würde. Genau das widerspricht dem
Ziel der Kommission: Die Vorlage soll das Verfahren bei der Bewilligung von
Projekten, die ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung eines Objektes
von nationaler Bedeutung mit sich ziehen, verlässlicher ausgestalten. Auch die
Anhörung der BPUK hat gezeigt, dass die vorgeschlagene Regelung in Art. 6 Abs.
2 viele zusätzliche Fragen aufwirft. Die Kommission hat deshalb entschieden,
darauf zu verzichten und einzig die neue Bestimmung in Art. 7 Abs. 3 aufrecht
zu erhalten. Diese hält fest, dass die Gutachten der eidgenössischen
Kommissionen bei der Abwägung aller Interessen durch die Entscheidbehörde nur
eine von mehreren Grundlagen darstellen. Damit wird dem Kernanliegen der
Initiative, den Stellenwert der Gutachten zu präzisieren, in angemessener Weise
Rechnung getragen.
Erneuerung des Rahmenkredits für den
weltweiten Umweltschutz
Die Kommission möchte den Rahmenkredit für
die globale Umwelt zum siebten Mal erneuern (18.074) und beantragt, den
Bundesbeschluss mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung anzunehmen. Der rund 148
Mio. CHF umfassende Kredit dient der Unterstützung des globalen Umweltfonds
(GEF) sowie weiteren Finanzierungsmechanismen für die Umsetzung von
internationalen Konventionen und Protokollen im Umweltbereich. Die Kommission
möchte mit dem Rahmenkredit das Engagement der Schweiz im Kampf gegen globale
Umweltprobleme bekräftigen.
Protokoll zur grenzüberschreitenden
Luftverunreinigung
Die Kommission hat ausserdem den
Bundesbeschluss zum Geschäft 18.073 «Grenzüberschreitende Luftverunreinigung»
in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Das ratifizierte Protokoll von
1999 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende
Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung
und bodennahem Ozon wurde 2012 an den Stand der Wissenschaft und der Technik
angepasst. Mit der Änderung des Protokolls verpflichten sich die
Vertragsparteien, ihre Emissionen von Schwefeloxid, Stickoxiden, flüchtigen
organischen Verbindungen, Ammoniak und neu auch von Feinstaub weiter zu
reduzieren. Die Ziele und Anforderungen des geänderten Protokolls stehen im
Einklang mit den schweizerischen Rechtsgrundlagen, den nationalen Konzepten und
politischen Programmen.
Sanierung von Kugelfängen bei
Schiessanlagen
Einstimmig hat die Kommission der Motion
Salzmann (18.3018) zugestimmt. Diese will, dass der Bund seine Abgeltung für
die Sanierung von Kugelfängen bei 300-m-Schiessanlagen in Zukunft prozentual
statt mit einer Pauschale leistet. Als der Gesetzgeber 2009 eine Pauschale
einführte, ging er davon aus, dass diese durchschnittlich 40 Prozent der Kosten
entsprechen würde. Nun zeigt sich, dass die meisten Sanierungen teurer sind als
angenommen und die Pauschale teilweise nur 10 Prozent der Kosten deckt. Deshalb
hält die Kommission eine Rückkehr zur 40-Prozent-Regel für angebracht.
Im Weiteren hat sich die Kommission im Rahmen
einer ausführlichen Anhörung mit dem Po. Müller 18.3175 «Dosisgrenzwerte bei
Kernkraftwerken» auseinandergesetzt, das ihr vom Ständerat zur Vorprüfung
zugewiesen wurde. Sie wird die Beratungen an der nächsten Sitzung fortsetzen.
Schliesslich hat die Kommission einstimmig
beschlossen ein Postulat einzureichen, das den Bundesrat beauftragt, in einem
Bericht die Folgen der Ausbreitung von Grossraubtieren in der Schweiz auf die
landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Berggebietes darzulegen.
Die Kommission hat am 22. und 23. Oktober
2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teilweise in
Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.