Die jüngst vorgenommenen Ersatzwahlen in den Bundesrat haben gezeigt, dass die angemessene Vertretung der Geschlechter in den Bundesbehörden nicht in der Verfassung verankert werden muss. Die Staatspolitische Kommission (SPK) lehnt deshalb eine entsprechende parlamentarische Initiative ab, welcher der Ständerat Folge gegeben hatte.

Die Kommission sprach sich mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung gegen eine parlamentarische Initiative aus, gemäss welcher die Bundesversammlung bei den von ihr vorgenommenen Wahlen auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter zu achten hat (17.484 s Pa.Iv. Comte. Für eine angemessene Vertretung der Geschlechter in den Bundesbehörden). Der Ständerat hat dieser Initiative am 14. März 2018 mit 20 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Kommission hält an ihrer Argumentation fest, welche sie vor Jahresfrist gegen eine ähnliche parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat vorgebracht hatte (17.411, vgl. Medienmitteilung vom 11. Januar 2018). Bei der Vertretung der Geschlechter handelt es sich um eine gesellschaftspolitische Forderung, die nicht in die Verfassung gehört, sondern insbesondere von den politischen Parteien durchgesetzt werden muss. Wie das Beispiel der in der vergangenen Wintersession vorgenommenen Wahlen in den Bundesrat zeigt, können die Parteien dies durchaus erfolgreich tun. Gemäss Ansicht der Kommissionsminderheit sollte die angemessene Vertretung der Geschlechter langfristig in der Bundesverfassung sichergestellt werden.

Abgangsentschädigung ans Topkader

Wie ihre Schwesterkommission des Ständerates sieht die SPK des Nationalrates Handlungsbedarf bei den Abgangsentschädigungen für das Topkader von Bundesbetrieben und bundesnahen Unternehmungen (18.428 s Pa.Iv. Minder. Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmungen. Keine Abgangsentschädigungen ans Topkader). Die parlamentarische Initiative wurde mit 18 zu 5 Stimmen angenommen. Die Kommission will das Anliegen in die Vorlage zur Umsetzung einer anderen parlamentarischen Initiative einbauen, die eine Lohnobergrenze für das oberste Führungspersonal von Bundes- und bundesnahen Unternehmungen fordert (16.438 n Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen).

Rahmenkredit Migration aufstocken

Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt die SPK der Aussenpolitischen Kommission, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Rahmenkredit «Migration» von 190 Millionen Franken auf 380 Millionen Franken aufzustocken und dafür den Rahmenkredit Kohäsion um den entsprechenden Betrag zu kürzen (18.067 s Wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten in der erweiterten EU. 2. Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten.) Die Kommission ist der Ansicht, dass es im Interesse der Schweiz liegt, wenn das Migrationsmanagement in Staaten, welche besonders von Migration betroffen sind, verbessert wird. Im Weiteren beantragt die Kommission der APK mit 18 zu 7 Stimmen, die vom Ständerat eingefügte Voraussetzung für das Eingehen von Verpflichtungen zu ergänzen, indem Verpflichtungen erst eingegangen werden dürfen, wenn sich klar ersichtlich Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur EU abzeichnen. Die Kommission stimmt dem so geänderten Bundesbeschluss mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Im Asylgesetz soll neu festgehalten werden, dass der Bundesrat in Anwendung dieses Kredites Verträge mit ausgewählten Staaten zur Ausrichtung entsprechender Beiträge selbständig abschliessen kann (18.068 s Asylgesetz. Änderung. Rahmenkredit Migration; 2. Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten). Die Kommission beantragt dem Rat einstimmig, dass er vorgängig die zuständigen Kommissionen konsultieren muss. Sie stimmt der so ergänzten Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 10 Stimmen zu.

Die Minderheit der Kommission lehnt beide Vorlagen ab, weil es ihrer Ansicht nach angesichts der diskriminierenden Massnahmen und Druckversuchen der EU gegenüber der Schweiz ein falsches Signal wäre, Zahlungen in irgendeiner Form zu leisten.

Keine öffentlichen Bundesratssitzungen

Die Bundesratssitzungen werden auch weiterhin hinter verschlossenen Türen stattfinden. Die Kommission hat sich mit 18 zu 3 Stimmen und 2 Enthaltungen gegen eine parlamentarische Initiative ausgesprochen, die zum Ziel hatte, die Verhandlungen des Bundesrates wie auch das Mitberichtsverfahren öffentlich zu machen (17.499 n Pa.Iv. Köppel. Öffentlichkeit der Bundesratssitzungen). Die Kommission erachtet öffentliche Regierungssitzungen nicht als vereinbar mit dem Kollegialitätsprinzip. Die Parteien würden vermehrt Einfluss auf ihre Mitglieder in der Regierung nehmen, so dass die Kompromissfindung erschwert würde. Sind Regierungssitzungen öffentlich, würden wichtige Absprachen deshalb vor der Sitzung getroffen. Die Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass durch die Öffentlichkeit der Sitzungen die Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch gezielte Indiskretionen vermieden werden könnte.

Vollzug der Wegweisung von Eritreerinnen und Eritreern

Die Kommission hat sich mit der schweizerischen Asylpolitik gegenüber Eritrea befasst und eine Motion dazu mit 18 zu 7 Stimmen angenommen (18.3409 s Mo. Müller Damian. Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea). Die Motion wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen und ist vom Ständerat ohne Gegenantrag angenommen worden. Mit ihrem Entscheid will die Kommission den Bundesrat darin bekräftigen, die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voranzutreiben, welches in mehreren Gerichtsentscheiden den Vollzug der Wegweisung von Eritreerinnen und Eritreern als zulässig und zumutbar eingestuft hat.

Datenschutzgesetz: Behandlung im Rat frühestens in der Sommersession

Die Kommission hat die Beratung der Vorlage für ein neues Datenschutzgesetz fortgesetzt (17.059 n Datenschutzgesetz. Totalrevision und Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz). Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sommersession im Nationalrat behandelt werden können.

Die Kommission tagte am 31. Januar und 1. Februar 2019 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) in Bern.