Die Kommission sprach sich mit 13 zu 10 Stimmen bei einer
Enthaltung gegen eine parlamentarische Initiative aus, gemäss welcher die
Bundesversammlung bei den von ihr vorgenommenen Wahlen auf eine angemessene
Vertretung der Geschlechter zu achten hat (17.484 s Pa.Iv. Comte. Für eine
angemessene Vertretung der Geschlechter in den Bundesbehörden). Der Ständerat
hat dieser Initiative am 14. März 2018 mit 20 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung
zugestimmt. Die Kommission hält an ihrer Argumentation fest, welche sie vor
Jahresfrist gegen eine ähnliche parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat
vorgebracht hatte (17.411, vgl. Medienmitteilung vom 11. Januar 2018). Bei der
Vertretung der Geschlechter handelt es sich um eine gesellschaftspolitische
Forderung, die nicht in die Verfassung gehört, sondern insbesondere von den
politischen Parteien durchgesetzt werden muss. Wie das Beispiel der in der
vergangenen Wintersession vorgenommenen Wahlen in den Bundesrat zeigt, können
die Parteien dies durchaus erfolgreich tun. Gemäss Ansicht der
Kommissionsminderheit sollte die angemessene Vertretung der Geschlechter
langfristig in der Bundesverfassung sichergestellt werden.
Abgangsentschädigung ans Topkader
Wie ihre Schwesterkommission des Ständerates sieht die SPK
des Nationalrates Handlungsbedarf bei den Abgangsentschädigungen für das
Topkader von Bundesbetrieben und bundesnahen Unternehmungen (18.428 s Pa.Iv.
Minder. Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmungen. Keine
Abgangsentschädigungen ans Topkader). Die parlamentarische Initiative wurde mit
18 zu 5 Stimmen angenommen. Die Kommission will das Anliegen in die Vorlage zur
Umsetzung einer anderen parlamentarischen Initiative einbauen, die eine Lohnobergrenze
für das oberste Führungspersonal von Bundes- und bundesnahen Unternehmungen
fordert (16.438 n Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Angemessene Bezüge und Stopp
der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen).
Rahmenkredit Migration aufstocken
Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt die SPK der Aussenpolitischen
Kommission, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Rahmenkredit «Migration» von 190
Millionen Franken auf 380 Millionen Franken aufzustocken und dafür den
Rahmenkredit Kohäsion um den entsprechenden Betrag zu kürzen (18.067 s
Wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten in der erweiterten EU. 2. Schweizer
Beitrag an ausgewählte EU-Staaten.) Die Kommission ist der Ansicht, dass es im
Interesse der Schweiz liegt, wenn das Migrationsmanagement in Staaten, welche
besonders von Migration betroffen sind, verbessert wird. Im Weiteren beantragt
die Kommission der APK mit 18 zu 7 Stimmen, die vom Ständerat eingefügte
Voraussetzung für das Eingehen von Verpflichtungen zu ergänzen, indem
Verpflichtungen erst eingegangen werden dürfen, wenn sich klar ersichtlich
Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur EU abzeichnen. Die Kommission
stimmt dem so geänderten Bundesbeschluss mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung
zu.
Im Asylgesetz soll neu festgehalten werden, dass der
Bundesrat in Anwendung dieses Kredites Verträge mit ausgewählten Staaten zur
Ausrichtung entsprechender Beiträge selbständig abschliessen kann (18.068 s
Asylgesetz. Änderung. Rahmenkredit Migration; 2. Schweizer Beitrag an
ausgewählte EU-Staaten). Die Kommission beantragt dem Rat einstimmig, dass er
vorgängig die zuständigen Kommissionen konsultieren muss. Sie stimmt der so
ergänzten Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 10 Stimmen zu.
Die Minderheit der Kommission lehnt beide Vorlagen ab, weil
es ihrer Ansicht nach angesichts der diskriminierenden Massnahmen und
Druckversuchen der EU gegenüber der Schweiz ein falsches Signal wäre, Zahlungen
in irgendeiner Form zu leisten.
Keine öffentlichen Bundesratssitzungen
Die Bundesratssitzungen werden auch weiterhin hinter
verschlossenen Türen stattfinden. Die Kommission hat sich mit 18 zu 3 Stimmen
und 2 Enthaltungen gegen eine parlamentarische Initiative ausgesprochen, die
zum Ziel hatte, die Verhandlungen des Bundesrates wie auch das Mitberichtsverfahren
öffentlich zu machen (17.499 n Pa.Iv. Köppel. Öffentlichkeit der
Bundesratssitzungen). Die Kommission erachtet öffentliche Regierungssitzungen
nicht als vereinbar mit dem Kollegialitätsprinzip. Die Parteien würden vermehrt
Einfluss auf ihre Mitglieder in der Regierung nehmen, so dass die
Kompromissfindung erschwert würde. Sind Regierungssitzungen öffentlich, würden
wichtige Absprachen deshalb vor der Sitzung getroffen. Die Minderheit der
Kommission ist der Ansicht, dass durch die Öffentlichkeit der Sitzungen die
Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch gezielte Indiskretionen vermieden
werden könnte.
Vollzug der Wegweisung von Eritreerinnen und Eritreern
Die Kommission hat sich mit der schweizerischen Asylpolitik
gegenüber Eritrea befasst und eine Motion dazu mit 18 zu 7 Stimmen angenommen
(18.3409 s Mo. Müller Damian. Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf
Eritrea). Die Motion wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen und ist vom
Ständerat ohne Gegenantrag angenommen worden. Mit ihrem Entscheid will die
Kommission den Bundesrat darin bekräftigen, die Umsetzung der Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgerichts voranzutreiben, welches in mehreren
Gerichtsentscheiden den Vollzug der Wegweisung von Eritreerinnen und Eritreern
als zulässig und zumutbar eingestuft hat.
Datenschutzgesetz: Behandlung im Rat frühestens in der Sommersession
Die Kommission hat die Beratung der Vorlage für ein neues
Datenschutzgesetz fortgesetzt (17.059 n Datenschutzgesetz. Totalrevision und
Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz). Die Vorlage wird voraussichtlich in
der Sommersession im Nationalrat behandelt werden können.
Die Kommission tagte am 31. Januar und 1. Februar 2019 unter
dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) in Bern.