Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) spricht sich mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Vorlage zur Genehmigung des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (19.036) aus. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die nachhaltige Entwicklung, namentlich im Hinblick auf die Palmölproduktion in Indonesien.

​Erörtert wurden insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Abkommens, aber auch die ökologischen und sozialen Folgen der Palmölproduktion und die Mechanismen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Herstellung von Palmöl. Im Anschluss an die Diskussion hat die Kommission ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Vorlage einzutreten.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass das Abkommen, welches einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich hat, für die stark exportabhängige Schweizer Wirtschaft vorteilhaft ist. Sie erinnert daran, dass die Absatzmarktdiversifizierung für die Schweiz eine absolute Notwendigkeit darstellt und Südostasien eine vielversprechende Region mit hohem Wachstumspotenzial ist. In den Augen der Minderheit ist zwar der Teil des Abkommens zur nachhaltigen Entwicklung begrüssenswert, jedoch sei nicht gewährleistet, dass die importierten Produkte die Sozial- und Umweltstandards einhalten.

Die APK-N hat mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag abgelehnt, der verlangt, die Zuständigkeiten und Verfahren zur Umsetzung und Kontrolle der Nachhaltigkeitsbestimmungen in einer Verordnung zu regeln, Indonesien bei der Entwicklung nachhaltiger Produktionsprozesse zu unterstützen, Zollkonzessionen ausschliesslich für Palmölprodukte zu gewähren, die im Einklang mit den geltenden Sozial- und Umweltstandards hergestellt wurden, eine Liste dieser Produkte zu führen und regelmässig über die Umsetzung des Abkommens Bericht zu erstatten.

Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Agentur für den Betrieb von IT-Grosssystemen (eu-LISA; 19.017)

Ende 2016 hat die Schweiz die EU-Verordnung zur Errichtung der Agentur eu-LISA (Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen) als Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands übernommen. Die Verordnung sieht vor, dass die Modalitäten der Beteiligung der Schweiz noch festzulegen sind.
Zur Regelung ihrer Beteiligung an der Agentur haben die Schweiz und die drei weiteren an Schengen und Dublin assoziierten Staaten mit der EU eine Vereinbarung ausgehandelt.

Die APK-N hat sich zur Beteiligung der Schweiz an eu-LISA informieren lassen und sich dabei insbesondere mit dem positiven Einfluss auf die nationale Sicherheit und den ausgehandelten Möglichkeiten zur Einflussnahme beschäftigt. Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Bundesbeschluss zu genehmigen. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

74. Tagung der UNO-Generalversammlung

Die APK-N ist wie jedes Jahr vom Bundesrat zu den Prioritäten der Schweiz für die kommende Tagung der UNO-Generalversammlung in New York konsultiert worden. Die 74. Tagung beginnt am 17. September 2019. Diskutiert wurden Themen wie die UNO-Reform, die Mittel zur Förderung von Partnerschaften zwischen UNO und privaten Akteuren sowie die Wissenschaftsdiplomatie, ein Bereich, in dem die Schweiz besonders stark ist. Die Kommission hat von den Prioritäten des Bundesrates Kenntnis genommen und unterstützt diese. Sie hat sich ferner erkundigt, wie der Stand der Schweizer Bewerbung um einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat ist.

Migrationsaussenpolitik

Schliesslich hat die APK-N den Bericht über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik 2018 zur Kenntnis genommen, in welchem die Tätigkeiten des vergangenen Jahres in diesem Bereich aufgezeigt werden. In der Schweiz wurden 2018 insgesamt 15 255 Asylgesuche gestellt. Dies ist die tiefste Zahl seit 2007. Dies ist unter anderem auf ein effizientes Asylverfahren sowie auf die Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin zurückzuführen.