Die APK-N hat sich eingehend mit der Subsahara-Afrika-Strategie des Bundesrates auseinandergesetzt und in diesem Zusammenhang Kenntnis genommen von den Berichten in Erfüllung der Postulate Gugger 19.4628 («Die Schweiz braucht eine Strategie in Bezug auf Afrika») und Chevalley 17.3842 («Welchen Einfluss haben schweizerische Regulierungen auf Investitionsmöglichkeiten hiesiger KMU in Afrika?»). Die Kommission hat sich im Beisein des Vorstehers des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, mit der aktuellen Situation dieser heterogenen Region befasst, die insbesondere politisch und wirtschaftlich an Bedeutung gewinnt. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit unterstrich sie die Wichtigkeit einer guten Kooperation zwischen öffentlicher Hand und Privatsektor zur Mobilisierung der Ressourcen und Innovationskraft von Unternehmen. Sie hat zudem über die zahlreichen Herausforderungen der Region und die daraus resultierenden thematischen Prioritäten wie Wohlstand, Nachhaltigkeit und Sicherheit sowie über mögliche Partnerschaften der Schweiz diskutiert.
Freihandelsabkommen mit dem Kosovo und Indonesien
Im Beisein von Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), wurde die APK-N zum Verhandlungsmandat des Bundesrates für ein Freihandelsabkommen mit dem Kosovo konsultiert. Die Kommission ist mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung der Ansicht, dass in den Verhandlungen ein umfassendes Handels- und Partnerschaftsabkommen anzustreben sei. Angesichts der gewichtigen Nachhaltigkeitsargumente in der öffentlichen Debatte zum Freihandelsabkommen mit Indonesien fordert die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen, dass auch im Abkommen mit dem Kosovo die Gewährung von Zollpräferenzen an die Einhaltung nachhaltiger Produktionsprozesse geknüpft werden soll. Das Verhandlungsmandat in seiner Gesamtheit hat die Kommission mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.
Ein Antrag zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien, das in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 angenommen worden war, wurde mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Dieser sah vor, dass die Notifikation des Abkommens so lange ausgesetzt wird, bis in Indonesien in den Bereichen des Umweltschutzes, der Menschenrechte und des Arbeitsrechts Verbesserungen festgestellt werden.
Übereinkommen Nr. 170 und Nr. 174 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) (21.005 n)
Die APK-N hat der Ratifikation der IAO-Übereinkommen Nr. 170 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit und Nr. 174 über die Verhütung von industriellen Störfällen mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt. Ziel dieser Übereinkommen ist es, den Gefahren bei der Verwendung chemischer Stoffe Rechnung zu tragen und spezifische Schutzmassnahmen einzuführen.
Die APK-N hält es für wichtig, dass die Schweiz ihren Willen bekräftigt, Arbeitskräfte vor den potenziell schädlichen Auswirkungen chemischer Stoffe zu schützen. Zudem fördern diese Übereinkommen ein kohärentes, wirksames und solidarisches weltweites Engagement in Sachen Arbeitsbedingungen und Schutz vor chemischen Stoffen. In den Augen einiger Mitglieder der Kommission ist die Ratifikation der Übereinkommen nicht notwendig, da die Schweizer Gesetzgebung zu chemischen Stoffen bereits einen ausreichenden Schutz biete.
Situation in der Türkei
Die APK-N hat sich über die jüngsten Entwicklungen in der Türkei informieren lassen und über die Auswirkungen auf den Zustand von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit diskutiert. Sie zeigt sich insbesondere besorgt über den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.