Die APK-N tauschte sich mit Bundespräsident Alain Berset über die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) im Gesundheitsbereich aus. Bereits 2008 verabschiedete der Bundesrat ein Mandat für Verhandlungen mit der EU u.a. in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit. Auf technischer Ebene sind diese Verhandlungen abgeschlossen. Das Abkommen ist noch nicht vollständig abgeschlossen, da die institutionellen Fragen noch geklärt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund wurden die Herausforderungen, die das Fehlen eines Abkommens mit der EU in diesem für die Schweiz sehr wichtigen Bereich darstellt, eingehend erörtert. Ebenfalls diskutiert wurden die Aussichten für den Abschluss eines solchen Abkommens sowie dessen Vorteile. In diesem Zusammenhang wurden die Effekte diskutiert, die eine formalisierte Zusammenarbeit mit der EU sowie der Zugang zu den europäischen Mechanismen im Falle von Gesundheitsbedrohungen wie Pandemien, Lebensmittelkrisen oder Medikamentenmangel haben würden. Die Kommission nahm schliesslich auch die allgemeine Einschätzung des Bundespräsidenten über den Stand der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zur Kenntnis.
In einem zweiten Austausch mit Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), erörterte die Kommission die Aussichten auf ein Stromabkommen sowie die damit zusammenhängende Netzstabilität.
Nebst dem thematischen Austausch mit den zuständigen Bundesräten wurde die Kommission von Staatssekretärin Livia Leu über den allgemeinen Stand der Sondierungsgespräche für neue Verhandlungen mit der EU informiert. Im Mittelpunkt der Debatte in der Kommission standen die Eckpunkte des Verhandlungsmandats, welches der Bundesrat in Kürze definieren dürfte. Auch die nächsten Schritte auf interner und externer Ebene, insbesondere die technischen Diskussionen in verschiedenen Dossiers, wurden besprochen. Im Rahmen dieser Diskussion beschloss die APK-N mit 14 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, einen Brief an den Bundesrat zu richten, in welchem letzterer aufgefordert wird, Verhandlungen mit der EU rasch aufzunehmen. Mit 15 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung entschied die APK-N die jährliche und wiederkehrende Traktandierung in der APK-N des «State of Schengen Report» der EU-Kommission. Dieser Bericht ist seit 2022 der Ausgangspunkt für den neuen jährlichen Schengen-Zyklus.
Weiter wurde der Schlussbericht des Bundesrates über die Lagebeurteilung betreffend die Beziehungen Schweiz–EU diskutiert, zu welchem die Aussenpolitischen Kommissionen beider Kammern im Januar 2023 konsultiert wurden. Die Kommission entschied einstimmig, ihrem Büro zu beantragen, diesen Bericht in der Herbstsession im Plenum des Nationalrates zu traktandieren.
Schliesslich diskutierte die APK-N die parlamentarischen Mitwirkungsrechte in Bezug auf die Übernahme von EU-Recht. Ihre diesbezügliche Subkommission unterbreitete der Plenarkommission einen Antrag auf eine parlamentarische Initiative für die Einsetzung einer ständigen Subkommission für Europafragen der APK-N. Die APK-N gab der Kommissionsinitiative mit 17 zu 5 Stimmen Folge. Die diesbezüglichen Berichts- und Erlassentwürfe werden in einer separaten Medienmitteilung in den nächsten Tagen publiziert.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments (AFET) berät aktuell seinen
Bericht über die Beziehungen Schweiz-EU. Die APK-N hat zum Berichtsentwurf eine
Stellungnahme zuhanden des AFET-Ausschusses mit 16 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet.
Weitere Beschlüsse
Die Kommission beschloss mit 13 zu 5 Stimmen, ein Postulat (23.3959) einzureichen, das den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, inwieweit die Sanktionen gegen Russland im Rohstoffsektor derzeit eingehalten werden und wo noch Mängel bestehen.
Mit 10 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die APK-N entschieden, dem Bundesrat ein Schreiben zukommen zu lassen, in welchem er aufgefordert wird, zuhanden des Internationalen Gerichtshofes eine rechtliche Einschätzung der Auswirkungen des Israel/Palästina-Konflikts zu verfassen. Diese Forderung basiert auf einen Entscheid vom 30. Dezember 2020 der Uno-Generalversammlung, namentlich der Annahme der
Resolution A/RES/77/247.
Die APK-N hat den Eckwerten des Verhandlungsmandats des Bundesrates zur 5. Internationalen Chemikalienmanagement-Konferenz (ICCM5) in Bonn einstimmig zugestimmt.