Im Nachgang zur Ablehnung der Begrenzungsinitiative hat sich die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) mit dem aktuellen Stand sowie den Perspektiven im Zusammenhang mit dem Institutionellen Rahmenabkommen befasst. Weiter informierte sich die Kommission zur Situation in Berg-Karabach und Weissrussland. Die Kommission unterstützt das internationale Genf und spricht sich für die Finanzhilfen an die Internationale Fernmeldeunion aus.

Die APK-S hat sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, über die nächsten Schritte beim Institutionellen Rahmenabkommen (InstA) informieren lassen und in Kenntnis des Abstimmungsresultats zur Begrenzungsinitiative eine Auslegeordnung der Situation vorgenommen. Im Rahmen einer ausführlichen Debatte wurden in erster Linie die konkreten Präzisierungsvorschläge der Schweiz angesprochen. Die Kommission ist der dezidierten Ansicht, dass als nächster Schritt die drei noch offenen Fragen (Unionsbürgerrichtlinie, Staatliche Beihilfen und Flankierende Massnahmen/Lohnschutz) zu klären respektive zu präzisieren sind und der Bundesrat diesbezüglich in der Verantwortung steht. Auch wenn kein Zeitpunkt definiert wurde, ist die Erwartung da, in absehbarer Zeit in Brüssel zu verhandeln, damit der Bundesrat den Prozess weiterführen kann.

Weiter wurden namentlich die allfälligen politischen Verknüpfungen zwischen Marktzugangs- und Kooperationsabkommen sowie der Einbezug der APK und des Parlaments in die kommenden Entscheide zum Rahmenabkommen thematisiert, wie er in Artikel 16 des InstA vorgesehen ist. Die APK-S wird die künftigen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen eng mitverfolgen und sich laufend vom Bundesrat über die aktuellsten Entwicklungen informieren lassen.

Ebenfalls im Bereich der Europapolitik wurde die APK-S zum Verhandlungsmandat des Bundesrates betreffend das Horizon-Paket 2021-2027 konsultiert. Im Austausch mit Bundesrat Guy Parmelin hat sich die Kommission ein Bild vom Verhandlungsmandat gemacht und dieses einstimmig gutgeheissen.

Situation in Berg-Karabach und Weissrussland

Im Rahmen ihrer Diskussion zu den aussenpolitischen Aktualitäten hat sich die APK-S schwerpunktmässig mit dem Konflikt in Berg-Karabach und den Unruhen in Belarus nach den Präsidentschaftswahlen befasst. Die Kommission liess sich über die jüngsten Entwicklungen informieren und zeigt sich besorgt über das massive Vorgehen der belarussischen Sicherheitskräfte gegenüber Demonstranten sowie die Eskalation der Kämpfe in Berg-Karabach.

Ergänzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (19.073)

Die Kommission hat zur Vorbereitung ihrer Arbeiten zu diesem Gesetzesentwurf Alt-Ständerat Eugen David, Präsident des Beirats des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte, angehört. Da sich die Kommission ebenfalls ein Bild vom Einbezug der Kantone im Rahmen dieses Gesetzes machen möchte, hat sie entschieden, an der nächsten Sitzung eine Vertretung der Konferenz der Kantonsregierungen anzuhören. In Kenntnis der Sichtwese der Kantone wird die APK-S an einer ihrer folgenden Sitzungen zur Vorlage Beschluss fassen.

Finanzhilfen an die ITU in Genf (20.037)

Das Darlehen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Genf findet auch in der APK-S Unterstützung. Einstimmig beantragt die Kommission dem Ständerat Eintreten auf die Vorlage und Genehmigung des vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredits in der Höhe von 95,6 Millionen Franken.

Erhöhung des Kapitals der Weltbank und der afrikanischen Entwicklungsbank (20.024)

Die APK-S hat an ihrer heutigen Sitzung die Differenzbereinigung aufgenommen. Nach eingehenden Diskussionen hat die Kommission entschieden, einen Kompromissvorschlag zu den vom Nationalrat beschlossenen Vorgaben für das Verhalten der Schweizer Vertretung in den Organen der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank in den Bundesbeschluss aufzunehmen.

Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des IWF

Mit der Botschaft vom 19. Juni 2020 beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit, welcher dazu dienen soll, gegenüber der SNB eine Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Fonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des IWF zu leisten (20.043). Die APK-S hat die Vorlage mit 10 Stimmen bei einer Enthaltung unterstützt und dabei betont, dass die Stabilität des internationalen Finanzsystems gerade auch für eine offene Volkswirtschaft wie die Schweiz von grosser Bedeutung ist. Anlässlich der Herbstsession hatte der Nationalrat die Vorlage mit 142 zu 45 Stimmen verabschiedet.

Änderung des Embargogesetzes (19.085)

Die APK-S hat die Beratung fortgesetzt, welche sie am 13. und 14. August aufgenommen hatte. An der heutigen Kommissionssitzung konnten bestimmte Fragen geklärt werden, namentlich im Zusammenhang mit der Übertragung von Kompetenzen, welche diese Revision nach sich zieht, sowie mit dem Anwendungsbereich der revidierten Bestimmung. Die Kommission hat entschieden, zu spezifischen Fragen einen Mitbericht der Staatspolitischen Kommission einzuholen und weitere Abklärungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Umsetzung zu treffen.