Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat sich von Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, über die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten orientieren lassen. Weiter hat sie sich zudem über verschiedene weitere internationale Aktualitäten informiert.

​Die Kommission hat den Schwerpunkt ihrer Diskussion auf politische Aspekte sowie auf Sicherheitsfragen gelegt. Die Spannungen zwischen Israel und Palästina, der Syrienkonflikt und die Lage im Libanon standen dabei besonders im Fokus. Zentrale Diskussionsthemen waren die – namentlich humanitären – Herausforderungen, mit denen der Libanon nach der verheerenden Explosion in seiner Hauptstadt Beirut konfrontiert ist, die Aussichten für den Friedensprozess zwischen Israel und Palästina und die Rolle, welche die Schweiz in diesem Prozess übernehmen könnte. Die Kommission wird ihre Diskussion im Herbst fortsetzen, sobald der Bundesrat seine Strategie für den Mittleren Osten und Nordafrika (MENA) verabschiedet hat. Ferner hat sich die APK-S mit dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 18.3820 «Detaillierter Bericht über die Finanzierung palästinensischer und israelischer NGO» und der Motion 16.3289 «Die Verwendung von Steuergeldern für Rassismus, Antisemitismus und Hetze konsequent unterbinden» befasst und diesen zur Kenntnis genommen.

Internationale Aktualitäten

Im Weiteren hat die Kommission über das Abkommen zwischen der Schweiz und China diskutiert, über welches unlängst in den Medien berichtet worden war und das chinesischen Beamtinnen und Beamten gestattet, die Identität von chinesischen Staatsangehörigen zu überprüfen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. Die Kommission hat davon Kenntnis genommen, dass solche Überprüfungen auf Ersuchen und im Interesse der Schweiz vorgenommen werden, dass die chinesischen Beamtinnen und Beamten ausschliesslich über die Informationen verfügen, die sie für die Identifikation ihrer Landsleute benötigen, und dass dieses Vorgehen im Einklang mit dem Schweizer Recht steht. In diesem Zusammenhang wurde die Kommission auch darüber unterrichtet, dass es sich um ein offizielles technisches Administrativabkommen nach Artikel 100 Absatz 5 des Ausländer- und Integrationsgesetzes und nicht um ein geheimes Abkommen handelt, wie die Medien behauptet hatten.

Die APK-S hat sich wie ihre nationalrätliche Schwesterkommission mit der Situation in Belarus nach der Präsidentschaftswahl befasst und zeigt sich besorgt über die Menschenrechtsverletzungen. Sie liess sich vom Bundesrat über dessen Beurteilung der Lage informieren und ermutigt diesen, sich für die Beendigung der Gewalt einzusetzen und zwischen den Parteien einen Dialog herzustellen.

Weitere Beschlüsse

Schliesslich hat die APK-S Kenntnis genommen von verschieden Berichten über die Tätigkeiten der Delegationen internationaler parlamentarischer Versammlungen und für die Beziehungen mit Parlamenten anderer Staaten sowie über die Tätigkeiten der durch die APK eingesetzten nicht ständigen Delegationen der 50. Legislatur.