Das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern zwischen der Schweiz und dem UK (Services Mobility Agreement, SMA) regelt den gegenseitigen Marktzugang und befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern, wie beispielsweise Unternehmensberatern, IT-Experten oder Ingenieuren. Ziel des Abkommens ist es, auch nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich infolge des Brexit, einen möglichst weitgehenden gegenseitigen Marktzugang für Dienstleistungserbringer zu erhalten. Das SMA enthält ausserdem Bestimmungen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen.
Das Abkommen wurde am 14. Dezember 2020 unterzeichnet und wird seit 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) stimmte der vorläufigen Anwendung im Dezember 2020 einstimmig zu. An ihrer heutigen Sitzung befasste sich die APK-S mit der definitiven Genehmigung des Abkommens und hat auch diese ohne Gegenstimme unterstützt.
Aussenwirtschaftspolitik
Die Kommission ist im Beisein von Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), zur Position der Schweiz in den Verhandlungen an der
12. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO), die vom 30. November bis zum 3. Dezember 2021 in Genf stattfindet, konsultiert worden. Sie hat das entsprechende Verhandlungsmandat ohne Gegenstimme gutgeheissen. Im Zentrum der Debatte stand der Antrag einiger Länder auf eine Ausnahmeregelung zum Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Trips). Mit dieser Ausnahmeregelung soll ein Grossteil des Trips-Abkommens ausgesetzt werden, um die Covid-19-Pandemie besser bekämpfen zu können. Die APK-S hat einen Antrag, wonach sich die Schweizer Delegation nicht gegen den Antrag dieser Länder stellen sollte, mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Weitere Themen und Beschlüsse
Die Kommission hat sich über die laufende Reorganisation der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) informiert sowie über die Auswirkungen dieser Reorganisation auf die Struktur und die Kohärenz der Tätigkeiten der DEZA. Thematisiert wurden insbesondere die Dynamik der Durchlässigkeit der für die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe bereitgestellten Mittel. Im Nachgang an diese Diskussion hat sich die APK-S auch mit der humanitären Situation in Afghanistan befasst.
- Die parlamentarische Initiative (21.480) APK-N «Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union» hat die APK-S mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt.
- Die parlamentarische Initiative (19.477) Nicolet «Handelsabkommen. Stärkung der demokratischen Rolle des Parlamentes» hat die APK-S mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
- Die APK-S hat die Motion (21.3965) «Förderung der Menschenrechte in China» mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Kommission unterstützt die internationale Förderung der Grundrechte grundsätzlich, hält die Motion jedoch als Instrument für ungeeignet und in einigen Punkten hinsichtlich der Gewaltentrennung für problematisch. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen.
- Die Motion (20.4335) «Stärkerer Einbezug des Privatsektors in der Entwicklungszusammenarbeit» wurde von der APK-S einstimmig abgelehnt. Für eine erfolgreiche und breite Entwicklungsförderung, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, ist es in den Augen der Kommission unabdingbar, dass private Investoren und die klassische Entwicklungszusammenarbeit Hand in Hand zusammenarbeiten. Sie ist weiter überzeugt, dass private Investitionen die klassische Entwicklungszusammenarbeit nicht ersetzen können. Ein finanzieller Rückbau der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz würde den Privatsektor-Akteuren ein entmutigendes und falsches Signal vermitteln.
- Die APK-S hat die Petition (21.2015) der Gesellschaft Schweiz-Palästina «Massnahmen gegen den israelischen Staat» mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
- Die Petition (21.2008) des Collectif Action Palestine « Nein zur Gesundheitsapartheid in Palästina» wurde mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
- Mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt wurde die Petition (21.2006) der Gesellschaft Schweiz-Palästina «Volle Transparenz in der Sache UNRWA / Pierre Krähenbühl»