Die «ausserordentliche Lage» hat Folgen für die Arbeit von National- und Ständerat. Das Schweizer Parlament bereitet sich darauf vor, dringende Geschäfte zur Bewältigung der Corona-Krise rasch behandeln zu können.

Der Bundesrat hat am Montag weitere Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus (neues Covid-19) erlassen und stuft die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» ein. Die bis zum 19. April 2020 geltenden Massnahmen betreffen auch den Kommissions- und Ratsbetrieb des Parlaments. Die Verwaltungsdelegation (VD) sowie die Büros von National- und Ständerat haben sich heute beraten und jeweils einstimmig verschiedene Entscheide gefällt, damit das Parlament in dieser Situation funktionsfähig bleibt. Dabei handelt es sich um erste Richtungsentscheide. Neue Beschlüsse sind aufgrund der ungewissen Entwicklung der Lage nicht ausgeschlossen. Im Vordergrund steht die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der obersten Gewalt im Bund. Die Büros werden, auf Antrag der Verwaltungsdelegation, die Situation spätestens am 6. April neu beurteilen.


Massnahmen für

die Arbeit der Kommissionen und Delegationen:

  • Es finden nur Sitzungen von Kommissionen und Delegationen statt, die für die Mai- und Juni-Session als «dringend» eingestufte Geschäfte beraten müssen. Als «dringend» gelten Geschäfte zum Bewältigen der ausserordentlichen Lage (z. B. die Zustimmung der FinDel zu dringlichen Krediten des Bundesrates). Die Präsidentinnen und Präsidenten der Organe wenden sich an die Präsidentinnen und Präsidenten ihres Rates, bevor sie eine Sitzung einberufen.
  • Die Abstandsregeln («social distancing») müssen während Sitzungen mit Präsenz eingehalten werden.
  • Bei Bedarf können Sitzungen zu dringenden Geschäften per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.

für den Ratsbetrieb:

  • Die Sitzungsdaten für die Mai- und Juni-Session bleiben bis auf Weiteres bestehen.
  • Während der Mai-Session beraten die beiden Räte nur als «dringend» eingestufte Geschäfte. Geschäfte, aus der Frühjahressession – darunter die für die Schlussabstimmungen bereiten Geschäfte - werden nicht behandelt.
  • Die Parlamentsdienste suchen nach einem Alternativstandort im Raum Bern, der das Abstandhalten während der Sitzungen ermöglicht. Verfassung und Gesetz verlangen für gültige Beschlüsse die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder der Räte.
  • Bei einem Ortswechsel der Sitzungen sind vorübergehend Abstimmungen per Handerheben möglich. Das Abstimmverhalten der Ratsmitglieder wird nicht erfasst. Dies bedingt eine vorübergehende Änderung der Art. 56-60 des Geschäftsreglements des Nationalrats.
  • Die Ordnungsfristen stehen (gemäss Parlamentsgesetz und den Ratsreglementen) mit dem Abbruch der Session vom 16. März 2020 still. Sobald der ordentliche Kommissions- und Ratsbetrieb aufgenommen werden kann, laufen die Fristen weiter.
  • Vorstösse ohne Ratsbeschluss werden erst in der nächsten ordentlichen dreiwöchigen Session abgeschrieben.

Ein reger Informationsaustausch aller beteiligter Institutionen ist entscheidend, um die Krise meistern zu können. Die Ratspräsidien sind in engem Austausch mit dem Bundesrat und werden laufend über die geplanten Schritte informieren.