Die Umweltkommission des Ständerates nimmt einen neuen Anlauf, um der raschen Verbreitung des Wolfs entgegenzuwirken. Sie reicht eine parlamentarische Initiative ein, die eine präventive Regulierung für den Wolf nach dem Vorbild des Steinbocks ermöglichen soll.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, eine parlamentarische Initiative zur Änderung des Jagdgesetzes einzureichen (21.502). Nach dem Vorbild der Regelung für das Steinwild soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Wolfsbestand präventiv zu regulieren. Dieses Anliegen stand bei der letzten, gescheiterten Teilrevision des Jagdgesetzes im Vordergrund und war im Kern unbestritten. Angesichts der raschen Zunahme des Wolfbestandes (Verdoppelung innerhalb von drei Jahren) und der damit verbundenen Probleme, insbesondere in den Bergregionen, müsse rasch gehandelt werden, ist die die Kommission der Überzeugung. Sie möchte mit einer schlanken Änderung des Jagdgesetzes zügig die nötige Handlungsfähigkeit herstellen, damit die Ausbreitung des Wolfes in der Schweiz wirksam kontrolliert werden kann.

Übergangslösung beim CO2-Gesetz

Einstimmig hat die Kommission die Vorlage zur Weiterführung des CO2-Reduktionszieles und zentraler Klimaschutzinstrumente (21.477) in der Gesamtabstimmung angenommen. Mit einer Anpassung des CO2-Gesetzes soll erreicht werden, dass die Schweiz auch noch ab 2022 ein Reduktionsziel hat, weiterhin eine Kompensationspflicht bei Treibstoffen gilt und Zielvereinbarungen für Unternehmen möglich bleiben. Die vom Nationalrat bereits beratene Vorlage ist als schlanke Übergangslösung bis Ende 2024 konzipiert. Bis dann soll eine neue, umfassendere CO2-Gesetzesvorlage zum Ziel geführt werden.

Die Kommission unterstützt es, für die Jahre 2022 bis 2024 ein jährliches Reduktionsziel von 1,5 Prozent gegenüber 1990 mit einem Inlandanteil von mindestens 75 Prozent festzulegen. Weiter begrüsst sie die Möglichkeit, dass der Bundesrat den Kompensationssatz bei fossilen Treibstoffen in Zukunft gestützt auf die Entwicklung der Verkehrsemissionen festlegen kann. Die Kommission weicht nur in einem Punkt vom Nationalrat ab: Sie will nicht, dass auf Gesetzesstufe definiert wird, dass im Bereich der Zielvereinbarungen die Leistungsaufträge mit den bestehenden Agenturen verlängert werden müssen. Die Kommission betont, dass das aktuelle System auch ohne diese beschaffungsrechtlich problematische Bestimmung bis Ende 2024 Bestand haben wird.

Schliesslich hat die Kommission die Beratung der Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes (21.047) in Angriff genommen. Sie hat die verschiedenen Felder, bei denen Handlungsbedarf besteht, analysiert und die Herausforderungen identifiziert. Sie wird die Arbeiten an der Vorlage an den kommenden Sitzungen rasch vorantreiben.

Die Kommission hat am 21./22. Oktober 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP/GR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Arosa getagt. An dieser Auswärtssitzung im Kanton des Präsidenten konnte sich die Kommission auch mit den Gemeindebehörden und einer Vertretung der Regierung des Kantons Graubünden austauschen.