Die Finanzdelegation will die gesetzlichen Kompetenzen des Bundes im Bereich der Revision der Tarifstruktur TARMED stärken, sollten sich die Tarifpartner nicht auf eine Revision der heutigen Struktur einigen können.

​TARMED basiert massgeblich auf Datengrundlagen aus den 1990er Jahren. Der medizinische und technische Fortschritt hat inzwischen dazu geführt, dass die heutige Tarifstruktur nicht mehr sachgerecht ist. Nach dem Grundsatz der Tarifautonomie ist es Sache der Tarifpartner, die Tarife in Verträgen zu vereinbaren. Der Revisionsbedarf bei TARMED ist grundsätzlich unbestritten, die Einigung der Tarifpartner auf eine neue Tarifstruktur ist jedoch äusserst langwierig und gestaltet sich sehr schwierig.

In einem Evaluationsbericht stellte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bereits 2010 fest, dass die Blockade bei den Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern mit Blick auf die Gesundheitskosten ein Hauptproblem darstellt. Die Finanzdelegation lud die Tarifpartner Ende November 2010 ein, gestützt auf die Empfehlungen der EFK zielführende Vorschläge in die Diskussion einzubringen. Die FinDel stellt heute ernüchtert fest, dass in den vergangenen Jahren kaum Fortschritte zu verzeichnen sind und die Umsetzung der meisten der EFK-Empfehlungen weiterhin offen ist. Mit der Kündigung des Rahmenvertrages zwischen santésuisse und dem H+ besteht im schlimmsten Fall die Gefahr eines tarifstrukturlosen Zustands per 1. Januar 2017, im besten Fall eine Weiterführung des heute geltenden Tarifs.

Vor diesem Hintergrund führte die FinDel eine Aussprache mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern. Dabei hat die Delegation auch die Frage diskutiert, wie die gesetzlichen Kompetenzen des Bundes erweitert werden können, um die notwendige Revision der Tarifstruktur TARMED einfacher zu ermöglichen. Heute sieht lediglich Artikel 43 Absatz 5bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) eine Interventionsmöglichkeit des Bundes vor. Der Bundesrat kann demnach im Bereich der Einzelleistungstarife Anpassungen an einer bereits bestehenden Tarifstruktur vornehmen, wenn sich diese als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Tarifpartner nicht auf eine Revision einigen können.

Angesichts der blockierten Situation bei den Tarifverhandlungen sowie der direkten Folgen auf die steigenden Gesundheitskosten und indirekten Auswirkungen auf den Bundeshaushalt kommt die Finanzdelegation zum Schluss, dass eine Stärkung der Rolle des Bundes und seiner gesetzlichen Kompetenzen im Bereich TARMED unbedingt erforderlich ist. Sie hat das EDI deshalb aufgefordert, mögliche Optionen für eine Revision auf Gesetzesstufe zu prüfen und der Delegation zu unterbreiten. Die FinDel wird sich an ihrer nächsten Sitzung mit der Antwort des Departements befassen und darüber entscheiden, inwieweit sie konkrete Anträge an die zuständigen Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) richten will.