Um die Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen in der Schweiz zu erhöhen, hat der Bundesrat am 13. Oktober 2021 eine nationale Impfoffensive beschlossen, (siehe
Medienmitteilung des Bundesrates vom 13. Oktober 2021). Mit drei Massnahmen (Impfwoche vom 8. bis zum 14. November 2021, zusätzliche mobile Beratungs- und Impfstellen sowie Einsatz von Beraterinnen und Beratern in den Kantonen) soll weiteren Personen ermöglicht werden, sich impfen zu lassen. Die Massnahmen müssen grösstenteils durch die Kantone umgesetzt werden, während der Bund die nationale Impfoffensive unterstützt und mitfinanziert.
Dazu hat der Bundesrat den Finanzkommissionen (FK) mit einer Nachmeldung zum Nachtrag II zum Voranschlag 2021 (21.042) einen Nachtragskredit von 96,2 Millionen Franken unterbreitet, wovon 5 Millionen Franken innerhalb des Budgets des BAG kompensiert werden. Gleichzeitig hat er der Finanzdelegation (FinDel) beantragt, einen dringlichen Kreditanteil von 50 Millionen Franken als Vorschuss bereits im Oktober 2021 freizugeben.
Die FinDel hat den Antrag des Bundesrates am 19. Oktober 2021 im Rahmen einer ausserordentlichen Sitzung eingehend beraten. Vor ihrer Beschlussfassung führte sie eine Aussprache mit dem Generalsekretär des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und der Direktorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Gestützt auf die ihr vorliegenden Unterlagen und die mündlich erhaltenen Informationen hat die FinDel neben der Rechtmässigkeit, Notwendigkeit und Vorhersehbarkeit vor allem die Dringlichkeit geprüft sowie mit dem EDI Möglichkeiten erörtert, einen grösseren Teil des Kredits durch bereits früher durch das Parlament bewilligte Kredite zu kompensieren.
Die FinDel hat die Dringlichkeit eines Vorschusses zum Nachtragskredit im Umfang von 50 Millionen Franken anerkannt und diesen Betrag freigegeben. Er steht dem Bundesrat ab sofort zur Verfügung, damit der Bund die Verträge mit den Kantonen jetzt abschliessen kann, auch wenn gewisse Zahlungen an die Kantone erst im Jahr 2022 erfolgen. Die Impfoffensive macht nur dann Sinn, wenn eine Steigerung der Impfquote vor den Feiertagen im Dezember 2021 erreicht werden kann.
Die FinDel beurteilt die Impfoffensive grundsätzlich als dazu geeignet, die Rückkehr zu einer Normalisierung zu beschleunigen. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass sich der Bundesrat noch im Oktober mit den weiteren Normalisierungsschritten befassen will.
Die FinDel erwartet, dass die Impfoffensive wie vom Bundesrat geplant als niederschwellige Aktion umgesetzt wird. Sie legt Wert darauf, dass sich die Massnahmen auf die Vermittlung von Informationen und die Beseitigung der letzten Hürden für Impfwillige konzentrieren, ohne dass Zwang ausgeübt wird. Betreffend die dritte Massnahme (Individuelle Information) erwartet die FinDel, dass bei der persönlichen Beratung in den Kantonen in erster Linie bestehende und bewährte Kanäle mit Fachpersonen und -organisationen genutzt werden. Sie erwartet eine grösstmögliche Zurückhaltung bei der Umsetzung dieser Massnahme.
Der Vorschuss wird der Bundesversammlung zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet. Die Finanzkommissionen befassen sich bereits mit dem gesamten vom Bundesrat beantragten Nachtragskredit von 96,2 Millionen Franken im Rahmen der Vorberatung des Nachtrags II 2021 (21.042sn).
Verfahren bei dringlichen Nachträgen
Der Bundesrat kann gemäss Artikel 34 Finanzhaushaltsgesetz dringliche Nachträge, welche nicht aufgeschoben werden können, vor der Bewilligung durch die Bundesversammlung beschliessen. Hierfür bedarf er jedoch der Zustimmung der Finanzdelegation. Der dringliche Nachtrag wird der Bundesversammlung mit dem nächsten Nachtrag zum Voranschlag zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet.