Im Mittelpunkt der Sitzung stand das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 (16.045). Zudem verfasste die Kommission einen Mitbericht zur Neuen Finanzordnung 2021 (16.053). Finanzminister Ueli Maurer stellte schliesslich den Nachtrag II zum Voranschlag 2016 (16.042) vor.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019 (16.045)

Nachdem der Ständerat das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 in der Herbstsession 2016 beriet, befasste sich die Finanzkommission mit der Vorlage 1, dem Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) wird sich im Rahmen des parlamentarischen Mitberichtsverfahrens noch mit dem Stabilisierungsprogramm 2017 -2019 befassen. Die Finanzkommission wird sich mit einem allfälligen Mitbericht an der Sitzung vom 9. bis 11. November 2016 befassen und die Beratung dann abschliessen. Das Geschäft ist vorgesehen für die Wintersession 2016. Die Vorlage 2, das Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, wurde von den Büros von National- und Ständerat mittlerweile den Rechtskommissionen zugewiesen.

Nach dem Eintretensreferat von Finanzminister Ueli Maurer befasste sich die Kommission mit einem Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage. Der Antrag wurde damit begründet, dass sich seit dem Entscheid, ein Stabilisierungsprogramm zu lancieren, die Situation grundsätzlich geändert habe. Der erneute Überschuss zeige auf, dass ein neues Programm weder nötig noch zielführend sei. Ein konsequenter Vollzug des geltenden Steuerrechts würde den Mittelbedarf bei weitem decken. Der Antrag wurde mit 17 zu 6 Stimmen abgelehnt. Für die Mehrheit ist der Bedarf aufgrund des Finanzplans klar ausgewiesen. Ein Stabilisierungsprogramm ist für sie für die Einhaltung der Schuldenbremse zwingend notwendig.

Eingereicht wurden auch 2 Rückweisungsanträge (beide abgelehnt mit 15 zu 8 Stimmen). Der erste wollte die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, der Bundesversammlung drei Gesetzesvorlagen zu unterbreiten. Zum einen sollte eine Vorlage unterbreitet werden, welche die Finanzhaushaltregel (Schuldenbremse) an die veränderte währungs- und konjunkturpolitische Situation anpasst. Zwei weitere Vorlagen sollten im Steuerbereich vorgelegt werden (u.a. Botschaft zur Bekämpfung der Steuervermeidung sowie zur Beseitigung der Aktionärsprivilegien aus der Unternehmenssteuerreform II). Der zweite Rückweisungsantrag wollte ein Stabilisierungsprogramm 2018 bis mindestens 2020, welches die Auswirkungen der BODLUV-Sistierung und der Flugzeugbeschaffung konkret aufnimmt.

In der Detailberatung befasste sich die Kommission mit 37 Anträgen. Sie behandelte dabei auch einen Mitbericht der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Die meisten Anträge betrafen Art. 4a (Sparaufträge im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019) der Ziffer 4 der Vorlage (Bundesgesetz vom 4. Oktober 1974 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes). Nachfolgend sind die wichtigsten Entscheide aufgeführt. In der Anlage zur Medienmitteilung sind alle Ergebnisse mit den Abstimmungsergebnissen enthalten (siehe Zusammenstellung der Entscheide der Finanzkommission des Nationalrates zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019).

Die Kommission erhöhte den Sparauftrag in Ziffer 1 (Massnahmen im Eigenbereich) in den Jahren 2018 und 2019 um je 100 Millionen Franken. In Ziffer 2 (Internationale Zusammenarbeit) beantragt die Mehrheit eine Erhöhung des Sparauftrages in den Jahren 2018 und 2019 um je 100 Millionen auf neu rund 300 Millionen (2018) resp. 343 Millionen (2019). Bei der Bildung, Forschung und Innovation (Ziffer 9) folgt die Kommission dem Beschluss des Ständerates, welcher die Beschlüsse der Bundesversammlung zur BFI-Botschaft aufgenommen hat. Bei der Landwirtschaft (Ziffer 10) werden die Entscheide des Ständerates unterstützt und die Streichung der Sparaufträge bei den Direktzahlungen Landwirtschaft und der Qualitäts- und Absatzförderung beantragt. In Ziffer 11 (Weitere Massnahmen im Transferbereich des WBF) erhöht die Mehrheit den Sparauftrag in die „Fondseinlage Regionalpolitik" um je 10 Millionen Franken in den Jahren 2018 und 2019. Beantragt wird eine Erhöhung des Sparbeitrags des Auslandangebots der SRG (z.B. Swissinfo) um je 2 Millionen Franken in den Jahren 2017-2019. Als Massnahme zur Entlastung von Bund und Kantonen von administrativen Aufgaben wird die Aufhebung des Risikoaktivitätengesetzes (SR 935.091) vorgeschlagen.

Ziffer 13 der Vorlage (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) strich der Ständerat. Die Finanzkommission will hier dem Bundesrat folgen und die individuellen Prämienverbilligungen reduzieren. Sie übernahm einen Antrag aus der SGK-N, in den Schlussbestimmungen des Bundesgesetzes über das Stabilisierungsprogramms 2017-2019 vorzusehen, dass die in Ziffer 13 vorgeschlagene Änderung des Krankenversicherungsgesetzes erst mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen gemäss Botschaft vom 16. September 2016 (Vorlage 16.065) in Kraft tritt. Diese Vorlage wurde vom Bundesrat verabschiedet, muss vom Parlament aber noch behandelt werden.

Gewisse Massnahmen im Stabilisierungsprogramm sind noch nicht klar quantifizierbar. Unter Vorbehalt des allfälligen Mitberichts der UREK-N reduzierte die Kommission die klar bezifferbaren Sparaufträge des Bundesrates von 796 Millionen Franken im Jahr 2017 um rund 136 Millionen Franken auf neu rund 660 Millionen. Für das Jahr 2018 reduzierte sie den Antrag des Bundesrates um 23 Millionen Franken auf neu 875 Millionen. Für das Jahr 2019 hingegen erhöhte sie die Sparaufträge um 39 Millionen auf neu 1,016 Milliarden Franken.

Die Kommission führte unter dem Vorbehalt des angekündigten Mitberichts der UREK-N eine Gesamtabstimmung durch und stimmte der Vorlage mit 17 zu 6 Stimmen (2 Enthaltungen) zu. Ergeben sich nach der Beratung des Mitberichts der UREK-N Änderungen, so wird die Finanzkommission die Gesamtabstimmung wiederholen.

Weitere Geschäfte

In einem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) unterstützt die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen (2 Enthaltungen) die Neue Finanzordnung 2021 (16.053). Die Mehrheit hält die Befristung der Bundeskompetenz zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer um 15 Jahre für richtig, weil damit immer wieder über die Steuerordnung diskutiert werden kann. Die Minderheit hält die Befristung angesichts der Bedeutung der beiden Steuern für den Bundeshaushalt sowie der dadurch fehlenden Planungs- und Rechtssicherheit für falsch. Einig ist sich die Kommission, dass zur Finanzierung der Bundesaufgaben die Erhebung beider Steuern unabdingbar ist.
Präsentiert wurde schliesslich von Bundesrat Ueli Maurer der Nachtrag II zum Voranschlag 2016 (16.042). Die Finanzkommission wird die Detailberatung in der Novembersitzung durchführen.

Die Finanzkommission tagte am 10. und 11. Oktober 2016 unter der Leitung ihrer Präsidentin, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Bern. Anwesend waren Finanzminister Ueli Maurer, der Direktor und weitere Mitarbeitende der Eidg. Finanzverwaltung sowie Vertretungen aus verschiedenen Departementen.