Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt dem Nationalrat mit 13 zu 0 Stimmen bei 11 Enthaltungen, den Nachtrag zu genehmigen.

​Am 16. Mai 2017 beschloss der Bundesrat eine Nachmeldung zur Botschaft zum Nachtrag I zum Voranschlag 2017 (17.007 sn) und übermittelte ihn den Finanzkommissionen (siehe dazu auch die Medienmitteilung des WBF vom 18. Mai 2017 mit angehängter Botschaft Nachtrag Ia). Die Nachmeldung umfasst einen Nachtragskredit in der Höhe von 215 Millionen zur Honorierung von Bürgschaften, die der Bund in früheren Jahren gewährte, um einen ausreichenden Bestand an schweizerischen Hochseeschiffen zu sichern. Die nationalrätliche Finanzkommission (FK) befasste sich mit diesem Nachtrag anlässlich ihrer heute und morgen stattfindenden Sitzung zur Staatsrechnung 2016 und zum Nachtrag I zum Voranschlag 2017.

Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF, präsentierte die Botschaft und erläuterte die bisherigen Arbeiten des WBF bei diesem komplexen Geschäft. Anschliessend äusserte sich auch Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des EFD, aus Sicht des Finanzdepartements. Die Finanzdelegation (FinDel) wurde regelmässig über die Arbeiten des WBF informiert (siehe dazu die Medienmitteilung der FinDel vom 27. Januar 2017). Der Präsident der FinDel berichtete über die Arbeiten und Erkenntnisse der FinDel. Anlässlich der Subkommissionsitzung zur Staatsrechnung 2016 und zum Nachtrag I zum Voranschlag 2017 wurde auch die für die Geschäfte des WBF zuständige Subkommission 2 der FK über den damaligen Stand informiert. Deren Präsident erstattete vor der Diskussion ebenfalls kurz Bericht.

In der Diskussion wurden verschiedene Fragen aufgeworfen. Intensiv besprochen wurde insbesondere die Frage, weshalb das Problem nicht früher erkannt wurde. Festgehalten wurde, dass das Risikomanagement des Bundes verbessert werden muss. Auch die Erarbeitung der Botschaften ist vom Bundesrat zu verbessern, wie das auch die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem Bericht festhielt. Aber auch die vorberatenden Kommissionen und das Parlament sind gehalten, die Botschaften des Bundesrats kritischer auf zukünftige Risiken zu prüfen.

Fragen gestellt wurden auch zu den Auswirkungen auf die Schuldenbremse. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass nach Aussage der Verwaltung auch mit diesem Nachtragskredit
die Schuldenbremse eingehalten werde (Art. 37 Finanzhaushaltsgesetz).

Die Finanzkommission stimmte dem Antrag des Bundesrates mit 13 zu 0 Stimmen bei 11 Enthaltungen zu. Die Finanzkommission wird sich mit den Massnahmen zur Risikominimierung und Verbesserung der Aufsicht sowie den Lehren für die parlamentarische Oberaufsicht in einem späteren Zeitpunkt befassen.

Die Finanzkommission anerkennt die geleisteten Arbeiten von Bundesrat und Verwaltung in diesem komplexen Geschäft.

Die ständerätliche Finanzkommission wird diesen Nachtragskredit am 19. Mai im Rahmen einer Sitzung beraten. Der Nachtrag I zum Voranschlag 2017 ist im Ständerat am Dienstag, 30. Mai 2017, und im Nationalrat am Mittwoch, 31. Mai 2017, traktandiert.

 

Über die weiteren Geschäfte der Sitzung der Finanzkommission des Nationalrates vom 18. und 19. Mai 2017 wird mit einer Medienmitteilung am Montag, 22. Mai 14.00 Uhr, informiert.