Seit Mitte 2015 verfolgt die Finanzdelegation die schwierige wirtschaftliche Entwicklung im Bereich der Schweizer Hochsee-Schifffahrt intensiv. Der Vorsteher und der Generalsekretär des Eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) orientieren das parlamentarische Finanzoberaufsichtsorgan regelmässig über die Entwicklung der finanziellen Risiken, die sich aus den Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes für die Hochsee-Schifffahrt ergeben, die Umsetzung der getroffenen Massnahmen sowie die vom WBF in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung. Die Finanzdelegation wird jeweils zeitnah, umfassend und transparent informiert.

​Die Finanzdelegation hat die vom WBF getroffenen und bisher umgesetzten Massnahmen zur Kenntnis genommen. Diese haben zum Ziel, den finanziellen Schaden für die Bundesfinanzen, der aus einer möglichen Ziehung von Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes entstehen könnte, soweit wie möglich abzuwenden. Es geht dabei um ein potenzielles Verlustrisiko im unteren dreistelligen Millionenbereich. Durch die heutige öffentliche Berichterstattung einer Zeitung über ein vertrauliches Papier des Bundesrats besteht die Gefahr, dass die finanziellen Risiken für den Bund zunehmen. Die Finanzdelegation begrüsst deshalb, dass der Vorsteher des WBF Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung bei der Bundesanwaltschaft eingereicht hat (vgl. Medienmitteilung des WBF vom 27. Januar 2017).

Frühzeitig informiert wurde die Finanzdelegation auch darüber, dass das WBF bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) eine Administrativuntersuchung in Auftrag gegeben hat. Aufgrund der Erkenntnisse und Empfehlungen des Untersuchungsberichts, den das WBF derzeit auswertet, wird die Finanzdelegation eine Gesamtbeurteilung aus Sicht der Finanzoberaufsicht vornehmen.

Angesichts der hohen finanziellen Risiken der bestehenden Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes im Bereich der Hochsee-Schifffahrt begrüsst die Finanzdelegation den Entscheid des Bundesrats, dem Parlament den Mitte 2017 auslaufenden aktuellen Bürgschaftsrahmenkredit von 1,1 Milliarden Franken nicht zur Erneuerung zu unterbreiten (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 21. Dezember 2016). Die letzten der in den vergangenen Jahren vergebenen Bürgschaften laufen im Jahr 2031 aus.