Die vom Bundesrat beantragten und von der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte bereits genehmigten Verpflichtungskredite für Garantien an die Schweizerische Nationalbank und die UBS im Umfang von insgesamt 109 Milliarden Franken wurden von der Finanzkommission des Nationalrates ausführlich diskutiert. Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 17 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen deren Annahme. Im Interesse der Finanzmarkstabilität verzichtet die Kommission, die Bewilligung der Kredite an Bedingungen zu knüpfen. Gleichwohl reicht sie im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ein Mantelpostulat ein, mit welchem der Bundesrat beauftragt werden soll, Abklärungen in unterschiedlichen Bereichen vorzunehmen. Die Kreditvorlage und das Kommissionspostulat werden in der ausserordentlichen Session in der Woche nach Ostern beraten.

Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023: Ausfallgarantie des Bundes (SNB/Credit Suisse) und Garantie des Bundes zur Verlustabsicherung (UBS) (23.007 sn)

Am 19. März 2023 bewilligte die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) zwei dringliche Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 109 Milliarden Franken. Ein erster Verpflichtungskredit wurde für die Gewährung einer Ausfallgarantie für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bewilligt (100 Milliarden), ein zweiter Verpflichtungskredit für die Gewährung einer Garantie des Bundes an die UBS zur Absicherung von allfälligen Verlusten beim Verkauf von Aktiven der Credit Suisse (9 Milliarden). Am 29. März 2023 verabschiedete der Bundesrat eine Sonderbotschaft im Hinblick auf die nachträgliche Genehmigung der Kredite durch das Parlament. Am 30. März berieten die Finanzkommissionen von Stände- und Nationalrat die Vorlage getrennt vor. Die rechtlichen Möglichkeiten der Kommissionen und Räte bei der nachträglichen Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite wurden in einer Kurznotiz zusammengefasst (siehe Beilage).

Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) liess sich zunächst von der FinDel über deren Beratungen und Beschlüsse vom 19. März orientieren. Es folgte eine ausführliche allgemeine Aussprache, an der neben der Vorsteherin des EFD auch der Nationalbankpräsident und die Verwaltungsratspräsidentin der FINMA teilnahmen. Zur anschliessenden Detailberatung lagen der Kommission 14 Anträge vor. Beantragt wurden diverse Rahmenbedingungen der Kreditverwendung, sowie die Einreichung von Kommissionsvorstössen und –initiativen. Anträge auf Abänderung der beantragten Kredite lagen keine vor. Die FK-N stimmte schliesslich dem Entwurf über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (betreffend die Verpflichtungskredite in Sachen CS) in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen zu.

Minderheiten der Kommission möchten die Verpflichtungskredite um insgesamt fünf Rahmenbedingungen für deren Vollzug versehen. Sie sind prospektiver Natur und gefährden die Vereinbarung zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS nicht. Im Interesse der Finanzmarkstabilität verzichtet die Kommission, die Bewilligung der Kredite an Bedingungen zu knüpfen.

Die Kommission fasste diverse Fragen aus der Mitte der Kommission, welche der Bundesrat langfristig beantworten soll, in ein Mantelpostulat zusammen. Mit diesem soll der Bundesrat beauftragt werden, die folgenden Punkte zu beurteilen und dem Parlament Bericht zu erstatten:

  • Erste Inventur (Schwere, Eintretenswahrscheinlichkeit, Zeitraum) der juristischen, ordnungspolitischen und finanziellen Auswirkungen (Schäden, Risiken und Chancen) der mit Hilfe von Garantien des Bundes vollzogenen Integration der Credit Suisse in die UBS;
  • Einordnung der hypothetischen Auswirkungen einer rein temporär staatlichen Bewältigung der CS-Krise;
  • Reduktion der von den systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken für die Bundesfinanzen und die Schweizer Volkswirtschaft;
  • Auszahlungsverbot von variablen Vergütungen an das obere Management der fusionierten Banken in denjenigen Jahren, in denen eine Garantie des Bundes zur Verlustabsicherung ganz oder teilweise ausbezahlt wird;
  • Gesetzliche Beschränkung der variablen Lohnbestandteile bei Mitgliedern von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollorganen bzw. bei anderen Personalkategorien von systemrelevanten Banken;
  • Generelle Einforderung von Nachhaltigkeitszielen, wie sie sich der Bund selber gibt bzw. welche der Bund international ratifiziert hat, im Falle von ausserordentlichen Staatshilfen für private Unternehmen;
  • Erhöhung der Eigenkapitalquote der systemrelevanten Banken;
  • Einführung eines Trennbankensystems bei systemrelevanten Banken mittels Abspaltung der Investment- von der Geschäftsbank;

Die eidgenössischen Räte werden sich in der anstehenden ausserordentlichen Session mit den dringlichen Verpflichtungskrediten und Kommissionsvorstössen zu diesem Themenbereich befassen. Die Anträge der Finanzkommissionen an ihre Räte werden in einer Fahne zuhanden der Fraktionen zusammengefasst und in den kommenden Tagen auf der Webseite des Parlaments publiziert.

Weitere finanzpolitische Themen

Weiter hat sich die FK-N im Rahmen einer allgemeinen Aussprache mit dem Nachtrag Ib zum Voranschlag 2023 (23.007 sn) befasst, den der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 29. März 2023 beantragt hatte. Dabei handelt es sich um 16 ordentliche Nachtragskredite im Umfang von insgesamt 433,8 Millionen Franken, welche insbesondere den Asylbereich, die Unterstützung zugunsten der Ukraine und den regionalen Personenverkehr betreffen. Die Subkommissionen der FK-N werden die Anträge des Bundesrates bis Ende April im Rahmen der Detailberatung eingehend diskutieren.

Im Kontext der aktuellen Bemühungen zur Haushaltbereinigung liess sich die Kommission über die vom Bundesrat beschlossenen Eckwerte der mehrjährigen Finanzbeschlüsse orientieren. Zu Beginn jeder Legislatur verabschiedet der Bundesrat die Vorlagen zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen von grosser Tragweite in den Bereichen Bildung/Forschung/Innovation, Armee, Agrarpolitik, internationale Zusammenarbeit, regionaler Personenverkehr, Umwelt und Kultur. Über diese Finanzbeschlüsse wird rund ein Viertel der Ausgaben des Bundes gesteuert. Die FK-N befasste sich mit den Auswirkungen der Beschlüsse des Bundesrates in den jeweiligen Aufgabenbereichen. Sie hält fest, dass es sich bei den beschlossenen Beträgen um Obergrenzen handelt, deren Ausschöpfung von der weiteren Entwicklung des Bundeshaushalts abhängig ist. Trotz der jüngsten Entscheidungen zu Entlastungsmassnahmen im Bundeshaushalt verbleibt in den Finanzplanjahren weiterhin ein strukturelles Defizit, das gemäss den Regelungen der Schuldenbremse zu korrigieren ist.

Einbezug der Finanzkommissionen bei Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen

Am 9. November 2022 hat die FK-N die Pa. Iv. 22.483 eingereicht. Da die ständerätliche Finanzkommission der Initiative ebenfalls zugestimmt hat, arbeitet die FK-N derzeit eine Vorlage aus. Die Kommission hat an der heutigen Sitzung einen Vorentwurf verabschiedet. Dieser wird nun der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates und in einem weiteren Schritt den anderen Sachbereichskommissionen vorgelegt, damit sie einen Mitbericht zuhanden der FK-N verfassen können.

In ihren Mitberichten zuhanden der Sachbereichskommissionen wollen sich die Finanzkommissionen (FK) künftig mehr auf die finanzpolitischen Aspekte der Vorlagen fokussieren. Neu sollen die FK von den zuständigen Kommissionen zeitgleich wie der Bundesrat konsultiert werden, wenn ihre Erlassentwürfe erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Zudem strebt die FK-N an, dass die FK künftig im Rat Stellung nehmen zu Vorlagen, welche die Einnahmen des Bundes regeln oder zu bedeutenden gebundenen Ausgaben führen. Heute beschränken sich die Rederechte der FK in den Räten auf Vorlagen, mit welchen Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen (sog. schwach gebundene Ausgaben) beantragt werden. Da rund Zweidrittel des Bundeshaushaltes nicht über den Voranschlag gesteuert werden können, weil sie gesetzlich gebunden sind, stellt diese neue Bestimmung ein wesentliches Instrument zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der FK im Bereich der Haushaltsführung dar.

Stellungnahme der Finanzkommission zu Erlassentwürfen von finanzpolitischer Bedeutung

Im Mitberichtsverfahren hat sich die FK-N mit den finanziellen Aspekten der Vorlage des Bundesrates zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren 2024–2027 (22.081 n) befasst, für deren Vorberatung die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) zuständig ist. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt der SiK-N und dem Nationalrat mit 22 zu 3 Stimmen die Annahme des beantragten Verpflichtungskredits in der Höhe von 129,7 Millionen Franken. Dieser ist im Vergleich mit der Vorperiode um 1,7 Millionen Franken gestiegen, inflationsbereinigt liegt er aber auf dem Stand von 2016. Eine Minderheit ist der Auffassung, dass der Verpflichtungskredit 1,7 Millionen Franken tiefer sein sollte. Sie verzichtet aber darauf, einen formellen Antrag einzureichen.

Ferner beantragt die Kommission der für die Vorlage 23.032 zuständigen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) und dem Nationalrat einstimmig, auf den Entwurf zum Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen einzutreten und ihn ohne Änderung zu genehmigen. Sie wird in einem Mitbericht der KVF-N ihre finanzpolitische Beurteilung der Vorlage zukommen lassen. In ihrem Mitbericht beantragt die Mehrheit der FK-N zudem, auf den Entwurf zum Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und den damit verbundenen Verpflichtungskredit einzutreten. Ein Nichteintretensantrag wurde mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.

Schliesslich beantragt die FK-N der für die Vorlage 23.033 federführenden KVF-N einstimmig, auf den Bundesbeschluss über Verpflichtungskredite für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr in Höhe von 1,58 Milliarden Franken ab dem Jahr 2024 einzutreten und zu genehmigen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Bundesausgaben für das Programm Agglomerationsverkehr dem vom Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds gesetzten Rahmen entsprechen und gemeinsam mit den Beiträgen der Kantone und Städte die gewünschte Wirkung erzeugen werden.

Tätigkeitsbericht 2022 der Finanzdelegation

Die FK-N beriet den Tätigkeitsbericht 2022 der FinDel. Die Kommission würdigte die grosse und sehr zeitintensive Arbeit der FinDel. Die Bewilligung von dringlichen Krediten stellt nur den öffentlich wirksamen Teil der Arbeit der FinDel dar; der überwiegende Teil der Tätigkeit der FinDel erfolgt im Rahmen der Ausübung der Finanzoberaufsicht hinter verschlossenen Türen.

Die Kommission hat am 30. und 31. März 2023 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP, LU), in Bern getagt. Zeitweise anwesend waren die Vorsteherin des EFD, der Präsident des Direktoriums der SNB, die Verwaltungsratspräsidentin der FINMA, sowie Vertreterinnen und Vertreter der SNB, der FINMA und von verschiedenen Departementen (EFD, EDA, UVEK).