Finanzpolitische Standortbestimmung der Finanzkommission
Anfang Juli befasste sich die FK-N zum ersten Mal mit den Eckwerten des Voranschlags 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028 (24.041 ns). Damit läutete sie den Beginn der diesjährigen Budgetberatung ein. An ihrer Sitzung vom 2./3. September 2024 führte die Kommission ihre Beratungen fort. Sie hörte zuerst den Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über die Wirtschaftsentwicklung in der Schweiz und weltweit an. Im Mittelpunkt der Aussprache standen die Entwicklung der Inflation, die aktuelle Geldpolitik und die Entwicklung des Eigenkapitals der SNB, die Volatilität der Jahresergebnisse der Nationalbank und deren Auswirkungen auf die Gewinnausschüttung für Bund und Kantone. Nachdem die SNB 2023 keine Ausschüttung an Bund und Kantone vorgenommen hatte, wird auch für 2024 eine Nullrunde erwartet. Die Finanzkommission wird die Thematik der Ausschüttung im Herbst nochmals aufnehmen, dies weil die Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen der SNB und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) 2025 ausläuft und neu verhandelt wird.
Anschliessend liess sich die FK-N von der Eidgenössischen Finanzverwaltung die erste Hochrechnung 2024 vorstellen. Gemäss aktueller Schätzung droht für das laufende Jahr erneut ein hohes Finanzierungsdefizit in Milliardenhöhe. Trotz des erwarteten Finanzierungsdefizits von derzeit 1,6 Milliarden Franken dürfte der Bund Ende Jahr unter dem Strich einen strukturellen Finanzierungsüberschuss (aktuell von rund 0,3 Milliarden Franken) ausweisen. Damit würden die Vorgaben der Schuldenbremse dieses Jahr eingehalten werden.
Mit Blick auf die Detailberatung führte die FK-N mit der Vorsteherin des EFD die sogenannte allgemeine Aussprache über den Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028. Die Finanzministerin orientierte die Kommission über die aktuellen Herausforderungen der Bundesfinanzen und die umfangreichen Entlastungsmassnahmen, dank welchen die Vorgaben der Schuldenbremse im Jahr 2025 eingehalten werden dürften (Querschnittskürzung bei den schwach gebundenen Ausgaben um 1,4 %, Kürzung des Beitrags an die Arbeitslosenversicherung, Reduktion der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds sowie Reserveabbau im ETH-Bereich).
Die zuständigen Subkommissionen der FK-N nehmen die Detailberatung zum Voranschlag 2025 am 3./4. September auf. Sie werden die Beratung im Oktober fortsetzen und der FK-N im Hinblick auf deren Sitzung vom 11.-13. November 2024 Anträge stellen. Die Budgetberatung in den eidgenössischen Räten findet in der Wintersession statt.
Aufbau einer Swiss Government Cloud (SGC). Verpflichtungskredit (24.018 n)
Die Swiss Government Cloud (SGC) löst die bestehende Private-Cloud des Bundes ab, die End of Life ist und zeitnah abgelöst werden muss. Nachdem die Kommission an ihrer Sitzung vom
4. und 5. Juli 2024 Anhörungen durchgeführt hatte und auf die Vorlage eingetreten war, führte sie die Detailberatung und die Gesamtabstimmung durch. Die Finanzkommission beantragt dem Nationalrat einstimmig (23 Stimmen), den Verpflichtungskredit zu genehmigen.
Einstimmig stimmte die Kommission einem Antrag zu, der Artikel 1 des Bundesbeschlusses zu einem Zweckartikel ausbaut. Inhaltlich nimmt der Zweckartikel im Wesentlichen die vom Bundesrat in der Botschaft formulierten Ziele der Beschaffung der SGC auf. Der Zweckartikel soll deren Verbindlichkeit bei der Umsetzung erhöhen. Wichtig ist für die Kommission, dass bei der Beschaffung im Zusammenhang mit der SGC «wenn möglich» offene Standards, Open Source Software und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bevorzugt behandelt werden (neuer Absatz 4 bei Artikel 1). Diskutiert wurde mit der Verwaltung die Frage der Verträglichkeit des neuen Absatzes mit dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Gemäss Verwaltung stellt der neue Absatz 4 in der vorgeschlagenen Formulierung aufgrund des Passus «wenn möglich» kein Problem dar. Das öffentliche Beschaffungsrecht wird damit nicht verletzt.
Die Kommission diskutierte auch den bei der Verwaltung bestellten Bericht, inwieweit der Bund Kantonen und Gemeinden Normen und Standards für die Erfassung digitaler Daten vorschreiben kann. Ziel einer solchen Vorgabe wäre, die bestmögliche Interoperationalität der Systeme über die Staatsebenen hinweg sicherzustellen. Der Bericht zeigt auf, dass die Bundesverfassung hier Grenzen setzt. So kann der Bund den Kantonen und Gemeinden die Nutzung der Swiss Government Cloud nicht vorschreiben. Nutzen Kantone und Gemeinden die SGC, so kann der Bund aber Vorgaben machen. Die Finanzkommission hofft, dass Kantone und Gemeinden die SGC nutzen werden.
Immobilienbotschaft zivil 2024 (24.040 n)
Einstimmig beantragt die FK-N ihrem Rat, Verpflichtungskredite von insgesamt 277,8 Millionen Franken für die Realisierung von diversen zivilen Bauprojekten zu bewilligen. Der Finanzkommission ist es ein zentrales Anliegen, dass das BBL eine nachhaltige Raumplanung verfolgt, um eine ausgewogene und zukunftsgerichtete Entwicklung sicherzustellen. Insbesondere soll ein Augenmerk auf die Flächeneffizienz und Begrenzung der Flächenversiegelung gelegt werden. Grünflächen erhalten die biologische Vielfalt und sorgen für eine Verbesserung des Mikroklimas.
Weitere Geschäfte
-
Mitbericht der FK-N zur Vorlage 24.061 n «Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029. Bundesbeschluss»
Die FK-N hat sich vertieft mit den finanziellen Mitteln für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 auseinandergesetzt. Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt der federführenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben ihres Rates (WAK-N) und dem Nationalrat, die vom Bundesrat beantragten Zahlungsrahmen für die Förderung von Produktion und Absatz (+ 78,5 Mio. Fr.) und für die Ausrichtung von Direktzahlungen (+ 152,5 Mio. Fr.) dahingehend aufzustocken, damit dem Landwirtschaftsbereich ab 2026 exakt so viele Mittel zur Verfügung stehen wie in der laufenden Finanzierungsperiode. Die Mehrheit der Finanzkommission hält fest, dass der Bundesrat bei den mehrjährigen Finanzbeschlüssen, zu denen er dem Parlament seit Anfang Jahr Finanzierungsvorlagen unterbreitet hat (u.a. in den Bereichen Agrarpolitik, Bildung und Forschung, Kultur, Armee und Umwelt), einzig im Landwirtschaftsbereich gekürzt werden soll. Die Mehrheit der FK-N will dies rückgängig machen und fordert für die Landwirtschaft ein Nullwachstum gegenüber der Periode 2022-2025.
Eine Minderheit der Kommission beantragt weitergehende Aufstockungen: Der bundesrätliche Entwurf soll im Bereich der Förderung von Produktion und Absatz um 100 Millionen und im Bereich der Direktzahlungen um 261 Millionen Franken erhöht werden. Entsprechende Anträge unterlagen dem Mehrheitsantrag jeweils mit 14 zu 10 Stimmen.
Mit je 16 zu 8 Stimmen lehnte die FK-N weitere Anträge zum Zahlungsrahmen für die Förderung von Produktion und Absatz ab, welche Kürzungen von 30 Millionen (im Bereich Tabak und Zuckerrübe) resp. 61,6 Millionen Franken (Verzicht auf Wein-, Fleisch- und Eier-Absatzförderung) forderten. Mit dem gleichen Stimmverhältnis scheiterte ein Antrag auf Zustimmung des Entwurfs des Bundesrates, welcher gegenüber der Vorperiode eine Kürzung um 1,4 Prozent beinhaltet – analog aller schwach gebundenen Ausgaben beim Bund. Bei den Direktzahlungen lehnte die Kommission den Antrag des Bundesrates mit 18 zu 6 Stimmen ab.
-
Umsetzung der Motion
19.3702 «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Ettlin
Die FK-N befasste sich mit dem Entwurf der Verordnungsänderung zur Umsetzung der «Motion Ettlin. Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» (19.3702). Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die vom Bundesrat geplante Umsetzung zu erheblichen aber nicht genau bezifferbaren Mindereinnahmen führen würde. Sie spricht sich deshalb mit 13 zu 12 Stimmen für die Sistierung der Vorlage aus. Eine finanzpolitische Entscheidung mit unabsehbarer Tragweite könne erst getroffen werden, wenn ein umfassendes Bild der finanziellen Rahmenbedingungen vorliegt. Die FK-N empfiehlt deshalb mit der Umsetzung der Motion abzuwarten, bis die Erkenntnisse der vom Bundesrat am 8. März 2024 eingesetzten externen Expertengruppe aufgearbeitet werden. Zudem sprach sie sich im Falle einer Umsetzung für eine Umsetzung auf Gesetzesebene, und nicht so wie derzeit vom Bundesrat vorgesehen auf Verordnungsebene aus.
Die Mehrheit der Kommission – anders wie die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) – spricht sich gegen das Festhalten am genauen Wortlaut des Motionstextes aus (Resultat: 12 zu 13 Stimmen) und bevorzugt die Umsetzungsvariante Bundesrat, für welche 2027 13 Millionen und 2028 26 Millionen Franken Mindereinnahmen budgetiert worden waren. Eine Minderheit unterstützt die
Position der SGK-N, welche in der Konsultation zur Verordnungsänderung für die Möglichkeit von rückwirkenden Einkaufsmöglichkeiten bei Vorsorgelücken ab dem Alter von 25 Jahren plädiert hatte (Resultat: 9 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen).
-
24.3395 s Mo. FK-SR. Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben mit einschliesst
Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die FK-N, die Motion 24.3395 ihrer Schwesterkommission anzunehmen. Angesichts der aktuellen Lage der Bundesfinanzen ist es für die Mehrheit von zentraler Bedeutung, dass der Bundesrat dem Parlament innerhalb kürzester Zeit eine Vorlage zur dauerhaften Entlastung des Bundeshaushaltes im gebundenen Bereich unterbreitet. Damit die von Entlastungsmassnahmen betroffenen Akteure angemessen einbezogen werden können, lehnt eine Minderheit der Kommission die von der Motion geforderte Verkürzung der Vernehmlassungsfrist ab. Die Minderheit schlägt deshalb vor, diese Forderung aus dem Motionstext zu streichen (Resultat: 8 zu 17 Stimmen). Eine weitere Minderheit beantragt zudem, den Motionstext dahingehend abzuändern, dass zur dauerhaften Entlastung des Bundeshaushaltes eine Korrektur der strukturellen Unterausschöpfung des Einnahmenpotentials vorgenommen wird. Dabei seien insbesondere ineffiziente Steuervergünstigungen zu bereinigen (Resultat: 8 zu 17 Stimmen).
Die Kommission hat am 2. und 3. September 2024 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern getagt. Teilweise anwesend waren Bundesrätin Karin Keller-Sutter, der Präsident des Direktoriums der SNB sowie Vertretende von verschiedenen Departementen (EFD, EDI und WBF).