Die Kommission beantragt die Genehmigung sämtlicher Nachtrags- und Zusatzkredite, die der Bundesrat dem Parlament vorgelegt hat. Auch will sie zusätzliche 100 Millionen Franken für die Reservierung und Beschaffung von Arzneimitteln gegen Covid-19 für immunsupprimierte Personen vorsehen.

Nachtrag Ia zum Voranschlag 2022 (22.007 ns)

Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat sich mit der Botschaft des Bunderates vom 2. Februar 2022 über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2022 befasst, mit welcher dieser drei Nachtragskredite in Höhe von 3,4 Milliarden Franken beantragt, um die Verlängerung der Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie zu finanzieren. Die Nachträge dienen zur Finanzierung des Corona-Erwerbsersatzes (1,7 Mrd. Fr.), der kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen (0,9 Mrd. Fr.) und des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung (0,8 Mrd. Fr.). Zudem beantragt der Bundesrat einen Zusatzkredit von 11 Millionen Franken zum ursprünglich genehmigten Verpflichtungskredit, um das Neubauprojekt GLC der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) fertigzustellen.

Die FK-S beantragt ohne Gegenantrag, die drei vom Bundesrat beantragten Kredite zu genehmigen, auch wenn diese aufgrund der jüngsten Beschlüsse des Bundesrates, der Pandemielage und der aktuellen Kenntnisse wohl nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Einige Kommissionsmitglieder haben darauf hingewiesen, dass sich die Gesundheitslage zu normalisieren scheint. In ihren Augen ist es deshalb angezeigt, auch im Bereich der Finanzen zur Normalität zurückzukehren und nunmehr darauf zu verzichten, systematisch auf ausserordentliche Kredite zurückzugreifen, die ihrer Natur wegen nicht unter die Schuldenbremse fallen.

Der Zusatzkredit für die ETHZ führte zu intensiven Diskussionen in der Kommission. Die Mitglieder waren erstaunt und perplex angesichts der beachtlichen Verzögerungen, der Baumängel und der Mehrkosten. Sie stellten Fragen zum Vergabeverfahren für die Arbeiten und dazu, welche Möglichkeiten bestehen, damit die ETHZ und indirekt der Bund die finanziellen Folgen nicht allein tragen müssen. Trotz der Kritik beantragt die Kommission, diesen Kredit zu genehmigen.

Die Kommission hat ferner einen Antrag beraten, wonach dem Bundesrat präventiv die nötigen Mittel (100 Mio. Fr. für 2022) zur Verfügung gestellt werden sollen für den Abschluss von Abnahmegarantien mit Herstellern von Arzneimitteln für immunsupprimierte Personen sowie für die tatsächliche Beschaffung dieser Arzneimittel. Dieser Antrag geht zurück auf den Beschluss des Bundesrates vom 23. Februar 2022 über die Beschaffung von Arzneimitteln zur passiven Immunisierung gegen Covid-19 sowie auf zwei gleichlautende Motionen, die im Nationalrat (22.3005 n) bzw. im Ständerat (22.3018 s) hängig sind. Die Kommissionsmehrheit erachtet diese Mittel als notwendig und hat den Antrag daher mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Bei einer Annahme des Antrags durch die beiden Räte können die Mittel nur unter der Voraussetzung freigegeben werden, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen bestehen.

Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie kommt in der Frühjahrssession in die beiden Räte.

Mitbericht

Die Kommission hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit den finanziellen Aspekten der Armeebotschaft 2022 (22.005 s) befasst. Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite von insgesamt rund 9,3 Milliarden Franken, die insbesondere für die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A (6,2 Mrd. Franken) und des bodengestützten Luftverteidigungssystems grösserer Reichweite Patriot (2,1 Mrd. Franken) vorgesehen sind. Im Mittelpunkt der Beratungen der Kommission standen die Offset-Geschäfte, von denen die Schweiz profitieren würde, sowie die finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt, die sich aus dem US-Dollar-/Franken-Wechselkurs und der Teuerung ergeben. Es wurden keine Änderungsanträge zur Vorlage eingereicht. Die Kommission beantragt, in Anbetracht der finanziellen Aspekte die Vorlage des Bundesrates anzunehmen.

Provisorisches Ergebnis der Staatsrechnung 2021

Nach der Präsentation der Staatsrechnung 2021 hat sich die Kommission in erster Linie mit dem starken Rückgang der Steuereinnahmen bedingt durch die rückläufigen Einnahmen aus der Verrechnungssteuer sowie mit den finanziellen Auswirkungen der Auffangmassnahmen, die zur Abfederung der Konsequenzen des Abbruchs der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen mit der Europäischen Union ergriffen wurden, befasst. Die am 23. Februar 2022 vom Bundesrat veröffentlichte Staatsrechnung 2021 schliesst aufgrund der Coronapandemie erneut mit einem Defizit (‑12,2 Mrd. Franken). Die Kommission und ihre Subkommissionen werden sich im April, sobald die detaillierte Rechnung vorliegt, erneut mit diesem Geschäft auseinandersetzen.

Wirksamkeit des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung

Die Kommission hat die Beratung des Berichts des Bundesrates vom 24. November 2021 über die Vollzugs- und Wirkungskontrolle des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB; 21.071 n) aufgenommen. Mit diesem Bericht evaluiert der Bundesrat die ersten vier Betriebsjahre (2017–2020) des NFB gemäss Auftrag in Artikel 63a Finanzhaushaltgesetz (SR 611.0) und informiert die Bundesversammlung über seine Schlussfolgerungen. Die FK-S hat ihre Subkommissionen beauftragt, den Detailfragen im Rahmen der Beratung der Staatsrechnung im Frühjahr nachzugehen. Sie wird ihre Arbeiten im Mai fortsetzen.

Die Kommission hat am 24. Februar 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (RL, FR) und teils in Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des EDI, des VBS, des WBF, des UVEK und der EFK in Bern getagt.