Die Geschäftsprüfungskommissionen beauftragten im Mai 2022 die PVK mit einer Evaluation der Behördenkommunikation vor Abstimmungen, nachdem diese wiederholt zu Kritik Anlass gegeben hatte. Gestützt auf die Ergebnisse einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) kommt die GPK-N zum Schluss, dass die Behördenkommunikation bedingt zweckmässig ist. Sie stellt fest, dass die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates eine sehr wichtige Informationsquelle für die Stimmberechtigten in allen Bevölkerungsschichten darstellen und anerkennt, dass dieses Instrument für die Willensbildung zweckmässig und geeignet ist, adäquat über eine Vorlage zu informieren.
Die GPK-N ist auch der Ansicht, dass die Weisungen der Bundeskanzlei für die Redaktion der Abstimmungserläuterungen geeignet sind, kritisiert jedoch, dass die Departemente die Weisungen in der Praxis zu wenig nutzen. Aus Sicht der Kommission ist es angesichts der zentralen Bedeutung der Abstimmungserläuterungen grundlegend, dass die Weisungen zur Erstellung genutzt und eingehalten werden, um die stimmberechtigte Bevölkerung mittels korrekter Angaben zu informieren.
Die GPK-N stellte zudem fest, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Behördenkommunikation zwar in den meisten Fällen eingehalten wird. Sie erachtet es jedoch als problematisch, dass in Einzelfällen der Informationsauftrag extensiv ausgelegt wurde. Die Kommission empfiehlt deshalb, in den Grundsätzen der Behördenkommunikation vor Abstimmungen die Grenzen der zulässigen Information festzulegen.
Aufgrund der Resultate der PVK stellte die Kommission fest, dass die Kompetenzverteilung in den Grundlagen für die Behördenkommunikation nicht umfassend geregelt ist, die Koordination in der Praxis jedoch angemessen ist. Die GPK-N begrüsst die Praxis, wonach die Konferenz der Informationsdienste (KID) einerseits als Plattform für den Austausch und die Koordination zwischen den Departementen und der BK und andererseits für den Austausch von Best Practices bspw. zu Social Media genutzt wird. Aus Sicht der GPK-N ist es jedoch angezeigt, in den Grundlagen für die Behördenkommunikation die Kompetenzverteilung bei öffentlichen Äusserungen oder Beiträgen in den sozialen Medien zu regeln und festzulegen, welche Behörde bzw. Ebene zu welchem Aspekt kommuniziert.
Die GPK-N formuliert in ihrem Bericht vier Empfehlungen zuhanden des Bundesrates und ersucht diesen, bis zum 16. Februar 2024 zu ihren Feststellungen Stellung zu nehmen.
Die Kommission hat am 21. November 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP, LU) in Bern getagt.