Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) beurteilt gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) die Strategie des Bundesrates in der Sanktionspolitik grundsätzlich als klar und die Vorbereitung der Sanktionsverordnungen als angemessen. Die Kommission hat jedoch Mängel im Vollzug, insbesondere bezüglich der Kontrollinstrumente und bei der Überwachung des Vollzugs festgestellt und fordert u.a. eine Stärkung der übergeordneten Steue-rung durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

​Im Januar 2016 beauftragten die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) die PVK mit einer Evaluation zur Beteiligung des Bundes an Wirtschaftssanktionen. Die PVK prüfte in ihrer Untersuchung die Strategie des Bundesrates bei der Beteiligung des Bundes an Wirtschaftssanktionen und kontrollierte dabei die Vorbereitung der Sanktionen durch die Bundesverwaltung. Ausserdem beurteilte sie, ob der Vollzug der Sanktionen durch die Bundesverwaltung angemessen ist. Gestützt auf die Erkenntnisse der PVK (Bericht vom 9. November 2017) formuliert die GPK-S fünf Empfehlungen in einem Bericht an den Bundesrat.

Die GPK-S kommt dabei zum Schluss, dass sowohl die Strategie des Bundesrates in der Sanktionspolitik als auch die Verfahren und Zuständigkeiten bei der Vorbereitung der Sanktionsverordnungen klar sind. Die Kommission hat jedoch punktuell Verbesserungspotential bei der Informationsgrundlage des Bundesrates festgestellt. Bei der Frage der Beteiligung an EU-Sanktionen nimmt der Bundesrat im Einzelfall eine Güterabwägung von verschiedenen aussenpolitischen, aussenwirtschaftspolitischen und rechtlichen Aspekten vor. Die Kommission lädt den Bundesrat ein, dafür zu sorgen, dass über die angewandten Kriterien zur Güterabwägung künftig jeweils Transparenz geschaffen wird.

Ausserdem stellt die GPK-S fest, dass im Vollzug die Kontrolle über die Einhaltung der Sanktionsverordnung mangelhaft ist. Die GPK-S kritisiert insbesondere die Leistungsaufträge der Zollstellen, welche keinen Anreiz für die Durchführung von entsprechenden Kontrollen beinhalten. Darüber hinaus stellte sie fest, dass das SECO bisher noch keine unangemeldeten Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt hat. Die GPK-S empfiehlt daher dem Bundesrat die Kontrollinstrumente auf ihre Zweckmässigkeit hin zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass die bestehenden Instrumente angemessen angewendet werden.

Überdies fordert die GPK-S eine systematische Verwertung der Informationen aus dem Vollzug. Vorhandene Informationen wie zum Beispiel Zolldaten oder Informationen aus den Melde- und Bewilligungssystemen werden nur punktuell ausgewertet und nicht systematisch für die Überwachung des Waren-, Dienstleistungs- oder Finanzverkehrs genutzt. Bezüglich der Zolldaten ist die Kommission der Ansicht, dass deren Qualität verbessert werden muss. Sie lädt den Bundesrat ein, für eine angemessene Datengrundlage zu sorgen.

Im Weiteren fehlt es gemäss der GPK-S in Bezug auf verschiedene Aspekte an einer übergeordneten Steuerung durch das SECO. So weist die Untersuchung der PVK darauf hin, dass wiederkehrende Umsetzungsfragen jeweils für den Einzelfall geklärt, aber nicht auf allgemeiner Ebene geregelt werden. Die letzte Empfehlung der GPK-S fordert daher, dass die Steuerung und Koordination der Sanktionspolitik durch das SECO gestärkt und ein entsprechendes Steuerorgan geschaffen wird.

Die GPK-S hat den Bundesrat aufgefordert, zu ihren Feststellungen und Empfehlungen sowie zum Bericht der PVK bis am 18. Januar 2019 Stellung zu nehmen.

Die GPK-S hat am 19. Oktober 2018 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.