Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) kommt gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) in ihrem heute veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass das derzeitige System angesichts der stetig ansteigenden Zahl von Vorstössen gut funktioniert. Sie ortet aber gerade im Zusammenhang mit dem jährlichen Bericht des Bundesrates Verbesserungspotential, da dieser in der heutigen Form für die Nachverfolgung der Erfüllung angenommener Motionen und Postulate nur bedingt geeignet ist.

​Im Januar 2018 beauftragten die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte die PVK mit einer Evaluation zur Erfüllung angenommener Motionen und Postulate. Einerseits untersuchte die PVK die Frage nach der zeit- und sachgerechten Erfüllung der Vorstösse durch den Bundesrat. Andererseits prüfte die PVK, ob das Parlament mittels der bestehenden Instrumente die Erfüllung der Aufträge angemessen überwachen kann.

Gestützt auf die ebenfalls heute veröffentlichten Ergebnisse der PVK kommt die GPK-S in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Erfüllungsdauer angenommener Motionen und Postulate zwar stark variiert, dieser Unterschied jedoch im Wesentlichen auf sachliche Gründe zurückzuführen ist. Deshalb hält die GPK-S fest, dass die Erfüllungsdauer als angemessen einzustufen ist und sie keinen Anlass für eine Empfehlung sieht. In Bezug auf die sachgerechte Erfüllung zeigte der Bericht der PVK, dass die Vorstösse in formeller Hinsicht grundsätzlich erfüllt werden. Hingegen werden einzelne Vorstösse inhaltlich nicht immer sachgerecht umgesetzt. Die GPK-S gibt in ihrem Bericht allerdings zu bedenken, dass eine Motion bzw. ein Postulat dann als erfüllt zu betrachten ist, wenn das Parlament bzw. der jeweilige Rat dem Abschreibungsantrag durch den Bundesrat zugestimmt hat. Es steht nämlich in der Kompetenz der Räte einen Abschreibungsantrag des Bundesrates abzulehnen, falls sie zum Schluss kommen, dass ein Vorstoss nicht angemessen erfüllt ist. Damit sowohl die Ratsmitglieder als auch die jeweils zuständigen Kommissionen die Abschreibungsanträge des Bundesrates angemessen beurteilen können, fordert die GPK-S den Bundesrat auf, künftig auch das ursprüngliche Ziel einer Motion oder eines Postulates in den jeweiligen Abschreibungsantrag zu integrieren.

Die Ergebnisse der PVK zeigen auf, dass die Erarbeitung des jährlichen Berichts des Bundesrates über Motionen und Postulate, welcher das Hauptinstrument zur Nachverfolgung der Erfüllung der Vorstösse darstellt, nicht effizient ausgestaltet ist. Dies liegt unter anderem daran, dass die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen bei der Erstellung des Berichts nicht klar definiert sind. Deshalb fordert die GPK-S den Bundesrat auf, die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen zu klären und einheitlich festzulegen. In diesem Zusammenhang soll der Bundesrat die technischen Voraussetzungen schaffen, damit Medienbrüche möglichst unterbleiben und der Bericht lückenlos über sämtliche Motionen und Postulate Auskunft gibt. Um dieser Forderung Nachachtung zu verschaffen, fordert die GPK-S die Einführung einer departementsübergreifenden Anwendung. So soll auch sichergestellt werden, dass die Informationen zu den Vorstössen und ihres Umsetzungsstands in strukturierter Form vorliegen.

Zudem kam die PVK zum Schluss, dass sich das Instrument des jährlichen Berichts des Bundesrates nur bedingt als Instrument für die Nachverfolgung eignet. Die GPK-S bittet daher den Bundesrat, Massnahmen zu prüfen, welche eine effizientere und angemessenere Berichterstattung erlauben. Die GPK-S stellt insbesondere die Schaffung einer Datenbank zur Diskussion, auf welche Interessierte jederzeit Zugang zum jeweiligen Umsetzungsstand haben. Weiter soll der Bundesrat auch Möglichkeiten evaluieren, wie die Urheberinnen bzw. die Urheber von Motionen und Postulaten direkt über den Erfüllungsstand und den Abschreibungsantrag im Rahmen der jährlichen Berichterstattung durch den Bundesrat ihres bzw. seines Vorstosses informiert werden können.

Im Weiteren ortete die PVK verschiedene Mängel im Bereich der Schnittstelle zwischen der Bundesverwaltung einerseits und dem Parlament bzw. den Parlamentsdiensten andererseits. Nach den Informationen der GPK-S sind sich die verschiedenen Akteure dieser Probleme bewusst und derzeit bestrebt, Verbesserungen zu erzielen. Künftig sollen sämtliche Informationen des Berichtes des Bundesrates über Motionen und Postulate in die neu zu schaffende digitale Geschäftsdatenbank des Parlaments (CURIAplus) integriert werden. Die GPK-S begrüsst diese Entwicklung und fordert den Bundesrat gleichzeitig auf, die diesbezüglichen Schritte seitens der Bundesverwaltung weiter voranzutreiben.

Die GPK-S ersucht den Bundesrat, bis am 23. Dezember 2019 zu ihrem Bericht Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 8. Oktober 2019 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.