Das Büro des Nationalrates hat heute dem Entscheid des Büros des Ständerates zugestimmt, eine Kommissionsinitiative zu beschliessen, welche verlangt, dass eine Anpassung der Entschädigungen der Ratsmitglieder und der Fraktionen an die Teuerung geprüft wird.
Artikel 14 Absatz 2 des Bundesgesetzes über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen schreibt vor, dass die Bezüge der Ratsmitglieder und der Fraktionen zu Beginn jeder Legislaturperiode angemessen an die Teuerung anzupassen sind. Gegenüber der letzten Anpassung der Entschädigungen für Ratsmitglieder in den Jahren 2010 respektive 2012 beträgt die Teuerung über drei Prozent.
Die Vorlage wird nun ausgearbeitet und soll in der Sommersession 2023 in den Ständerat und in der Herbstsession 2023 in den Nationalrat kommen, damit die Anpassung zu Beginn der nächsten Legislaturperiode in Kraft gesetzt werden kann. Wie hoch der Teuerungsausgleich sein soll, wurde noch nicht festgelegt.