Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen tritt einstimmig auf die Vorlage zur Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes ein und nimmt in der Detailberatung substantielle Anpassungen vor. Unter anderem spricht sie sich für die Stärkung der Besitzstandsgarantie der Landesflughäfen aus und lehnt die im Gesetzesentwurf vorgesehene Luftfahrt-Datenbank ab.

Einstimmig ist die Kommission auf das Luftfahrtgesetz. Teilrevision 1+ 16.062 (LFG 1+) eingetreten. Am 31. August hatte der Bundesrat dazu die Botschaft und den Gesetzesentwurf verabschiedet. Als die zweite von mehreren geplanten Teilrevisionen liegt der Schwerpunkt der Vorlage vor allem auf der Regelung technischer Fragen. Darunter fallen Bereiche wie die Verbesserung der Sicherheit, neue Instrumente zur Abwehr terroristischer Anschläge gegen die Zivilluftfahrt, effizientere Bewilligungsverfahren und Rahmenbedingungen für die Kooperation von Skyguide mit anderen Anbietern von Flugsicherungsdienstleistungen. In der Detailberatung hat die Kommission verschiedene Anträge gutgeheissen. Unter anderem soll der Besitzstandsgarantie der Landesflughäfen ein grösseres Gewicht beigemessen werden. Dies verlangt der mit 17 zu 6 bei 2 Enthaltungen angenommene Antrag vor allem auch dann, wenn die Anlagen der Landesflughäfen mit dem Moorschutz in Konflikt geraten. Neben weiteren redaktionellen Anpassungen beantragt die Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Streichung des Art. 40a, welcher die Schaffung eines Regelwerks zur Verwaltung der Luftfahrtdaten vorsieht. Mit dem Ziel eine dauerhafte Lösung für die Finanzierung der Flugsicherung zu finden, beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, den zweiten Satz von Art. 101b Abs. 2 aufzuheben. Eine Kommissionsminderheit beantragt ihrem Rat, internationale Vereinbarungen im Bereich der Luftfahrt einem fakultativen Referendum zu unterstellen. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

13.2 Milliarden Franken zur Finanzierung der schweizerischen Bahninfrastruktur für die Jahre 2017-2020 (16.040) beantragt der Bundesrat dem Parlament. Pro Jahr sollen gegenüber der laufenden Vergleichsperiode (2013-2016) bis zu 700 Millionen Franken mehr für den Substanzerhalt und die Finanzierung des Betriebes zur Verfügung stehen. Etwas mehr als die Hälfte ist für die SBB bestimmt (7.6 Milliarden), etwas mehr als ein Drittel für die sogenannten Privatbahnen (4.9 Milliarden). Erstmals wird die gesamte Summe aus dem neu geschaffenen Bahninfrastrukturfonds finanziert.
Der Ständerat hat der Vorlage in der Herbstsession 2016 ohne Änderungen zugestimmt. Die nationalrätliche Verkehrskommission schliesst sich diesem Entscheid an und beantragt ihrem Rat mit 16 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen dem Zahlungsrahmen in der vorgelegten Form zuzustimmen.

Die Kommission hat sich noch einmal mit dem Service public-Bericht (16.043) befasst und zwei Anträge gutgeheissen. Die Verwaltung wird mit 19 zu 0 Stimmen und 5 Enthaltungen respektive mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beauftragt, im Zusatzbericht zum Service public-Berichtpdf zwei weitere Fragen zu vertiefen: Zum einen sollen die Entwicklungsmöglichkeiten für private elektronische Medien analysiert werden und zum anderen soll aufgezeigt werden, welche Wirkung die Umsetzung eines Open-Content-Ansatzes auf die Medienvielfalt haben könnte. Mit 14 zu 11 Stimmen hat die Kommission hingegen einen Antrag abgelehnt, welcher den Bundesrat damit beauftragen wollte, den Service public speziell für Jugendliche attraktiv zu machen.
Der Zusatzbericht wird bis Ende Januar vorliegen und die Kommission wird diesen an ihrer Februar-Sitzung besprechen. 

Die Kommission hat vom Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 15.456 (Pa. Iv. Reimann Maximilian. Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr) sowie vom erläuternden Bericht Kenntnis genommen und die Vorlage mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Sie wird dazu Anfang November die Vernehmlassung eröffnen und darüber in einer separaten Medienmitteilung orientieren. Die Beratung wird im Frühjahr 2017 wieder aufgenommen, wenn die Vernehmlassungsergebnisse bekannt sind.

Die Kommission hat mit der Konzernleitung der Schweizerischen Post – Urs Schwaller, Susanne Ruoff und Ulrich Hurni – eine Aussprache geführt. Themen waren insbesondere der Umbau des Poststellennetzes, Car postal France und die Adressbearbeitung in Vietnam. Anwesend war ebenfalls die zuständige Bundesrätin, Doris Leuthard. Die Kommission nahm Kenntnis von den Ausführungen der UVEK-Vorsteherin zu den Zielen des Bundesrates für die Schweizerische Post. Dem Entwurf der „Strategischen Ziele des Bundesrates für die Schweizerische Post 2017-2020“ hatte die Kommission keine Änderung beizufügen.
In der Kommission wurde Verständnis für das Vorgehen der Post beim Umbau des Poststellennetzes geäussert. Das Unternehmen muss und soll seine Angebote und seine Struktur dem Wandel in Gesellschaft und Wirtschaft anpassen können. Allerdings ist dabei auch ein vernünftiges Augenmass nötig. So sei insbesondere darauf zu achten, dass die hohe Erreichbarkeit der Zugangspunkte und ein genügendes Angebot an Alternativen, zum Beispiel Postfach-Anlagen, weiterhin in allen Regionen gewährleistet bleiben. Wichtig sei, dass die Agenturen ein möglichst breites Angebot, gerade auch an Finanzdienstleistungen, garantieren. Die rein betriebswirtschaftliche Optik, wie das Unternehmen sie für die Adressbearbeitung in Vietnam ins Feld führt, wurde in der Kommission kritisiert. Die Kommission wird den Dialog mit der Post und dem UVEK im nächsten Jahr in geeigneter Form fortsetzen.

In Ergänzung zum Bericht über Verkehrsverlagerung aus dem Jahr 2015 hat das Bundesamt für Verkehr der Kommission weitergehende Erläuterungen zu den im Bericht genannten vier Entwicklungsoptionen unterbreitet. Die Kommission unterstützt den Vorschlag des BAV, eine Weiterentwicklung für den Zeithorizont von 2025, also bei voller Inbetriebnahme der ganzen Gotthardachse inklusive 4-Meter-Korridor, vorzusehen. Die Kommission möchte am bestehenden Verfassungsziel festhalten und lehnt die vier vorgeschlagenen Optionen deutlich ab. Sie wird die Diskussion Ende 2017 bei Vorliegen des nächsten Verlagerungsberichtes wieder aufnehmen.